Grundlagen der Demokratie: Petitionen – Ihr gutes Recht
Das Petitionsrecht kannten bereits die Bürger Roms, die sich mit Bitten an den Kaiser wenden konnten. In Deutschland war es Friedrich der Große, der den pfleglichen Umgang mit Petitionen verankerte. Das war Ende des 18. Jahrhunderts. Und es blieb im Großen und Ganzen auch in der wechselhaften Geschichte Deutschlands so, mit einer Ausnahme. Hitler wollte allzu starke „Meckerer“ lieber nicht haben. Grundsätzlich waren Bitten an den Führer aber auch hier erlaubt, nur die Auswahl dessen was ihn erreicht hat, war natürlich eher begrenzt und das Auswahlverfahren weder demokratisch, noch objektiv. Und selbst die Nachbarn in der DDR kannten ein Eingaberecht. Und wie sieht es heute aus?
In der Bundesrepublik ist das Petitionsrecht von Anfang an, also bereits 1949 verankert worden. Und zwar sogar im Grundgesetz, Artikel 17:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Seit 1975 ist auch der Petitionsausschuss des Bundestages mit erweiterten Rechten im Grundgesetz unter Artikel 45 zu finden. 2005 war dann noch einmal ein Jahr, in dem sich das Petitionsrecht wesentlich änderte, denn seitdem sind Petitionen im Bundestag online möglich.
Petitionen sind eine von vielen Möglichkeiten sehr direkt mit dem Bundestag und den Ministerien in Kontakt zu treten. Natürlich auch mit den Vertretungen auf Landesebene oder Kommunalebene. Es ist es eine Art Beschwerderecht und doch ist es viel mehr als das.
Die Anliegen, die Bürger an den Bundestag und an alle Bundesministerien und sogar den Bundespräsidenten stellen können, sind vielfältig. Wer sich einmal auf der Seite des Petitionsausschusses umsieht, entdeckt öffentliche Petitionen zu beinahe jedem Thema. Natürlich viele zu Hartz 4, auch Petitionen, die auf den ersten Blick etwas überflüssig erscheinen. Darüber hinaus werden viele Petitionen aber auch abgelehnt, weil der Petent (so der Begriff für den Petitionseinreicher) eine wichtige Sache nicht beachtet: Zuständigkeit. Eingaben zum Thema Schulpolitik zum Beispiel sind oft hinfällig, da ja die Länder für die Schulpolitik zuständig sind.
Es gibt auch ansonsten einige einfache Regeln beim Erstellen zu beachten. So darf natürlich nicht zum Gesetzesbruch aufgerufen werden, auch Namen sind tabu und auch Beleidigungen kommen nicht gut an. Doppelte oder mehrfache Petitionen werden nicht immer neu behandelt. In Anbetracht der Masse an Petitionen ist das wohl auch besser so. Das Portal verzeichnet mehr als 1000 Eingaben pro Monat, über 18.000 im Jahr 2008. Dabei muss man nicht einmal selber eine Petition einreichen, man kann auch einfach Mitunterzeichner werden. Je mehr Mitunterzeichner es gibt, desto erfolgsversprechender. 50.000 Unterzeichner sorgen in jedem Fall für eine öffentliche Sitzung.
Jeder bearbeiteten Petition folgt dann natürlich auch eine Begründung für die Ablehnung oder Annahme. Das schafft vor allem Transparenz. Wer will nicht ab und an mal von den Ministerien wissen, WARUM sie etwas so tun oder anders.
Im Jahr 2008 wurden übrigens von den über 18.000 Petitionen 38% positiv beschieden. Vielleicht ist das aber auch nicht immer das Entscheidende. Vielmehr steht jedem Bürger hier ein einfaches Instrument zur Verfügung um mit den wichtigen Schaltstellen des Staates in Kontakt zu treten und sich Gehör zu verschaffen. Gleichzeitig bietet es auch den Behörden die Gelegenheit die konkreten Wünsche und Sorgen ihrer Bürger wahrzunehmen. Petitionen sind aber nicht nur ein „Laberinstrument“, Petitionen können ein scharfes Schwert sein, das mit Erfolg eingesetzt werden kann. So ist gerade auch in diesem Monat eine Petition mit vorläufigem Erfolg gekrönt, bei der es um die Anrechnung von Pflegezeiten geht (News des Ausschusses vom 21.04.10). Ebenso erfolgreich war eine Petition zum Thema Internetsperren im vergangenen Jahr (Heise-News: e-Petition gegen Onlinesperren).
Gesundheitspolitik, Steuerrecht, Verkehrswesen – hier werden alle Themen behandelt, wird darüber diskutiert und Anliegen von Bürgern ernst genommen. Schauen Sie also mal rein und verschaffen Sie sich Gehör, sei es als Hauptpetent, als Mitunterzeichner oder einfach als Diskutant.
Sie finden die aktuellen Petitionen unter: https://epetitionen.bundestag.de
Einige der Beratungen werden auch im Parlamentsfernsehen und Radio übertragen.




