Samstag , 7 Dezember 2024
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Regierung kürzt Auszahlungen von Lebensversicherungen

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Bildquellenangabe: ©lillysmum / pixelio.de

Die Ausschüttungen aus auslaufenden Lebensversicherungen will die Bundesregierung nun drastisch reduzieren. Für Kunden kann das ein Minus von mehreren tausend Euro bedeuten. Die Idee dahinter ist, dass die Versicherungsgesellschaften so vor dem Bankrott gerettet werden sollen. Schließlich ist die Marktlage momentan schlecht und so fällt auch die Rendite für Staatsanleihen niedrig aus, so dass die Versicherungen nicht mehr die versprochenen Zinsen an ihre Kunden zahlen können. Dass die Kunden nun den Großteil der Kosten übernehmen sollen, sorgt für viel Unmut.

Umfangreiche Gesetzesänderungen geplant

Um die Lebensversicherungen in Deutschland vor diesem Bankrott zu schützen, plant die Bundesregierung nun umfangreiche Gesetzesänderungen. Und das ist aufgrund der Niedrigzinspolitik auch bitter nötig, da die Rendite auf Staatsanleihen deutlich gesunken sind. Wenn die aktuell geltenden Regel beibehalten würden, könnten die Versicherungen die versprochenen Beiträge nicht mehr an ihre Kunden auszahlen. Die neuen Gesetzesänderungen sollen noch bis zur Sommerpause auf den Weg gebracht werden, so zumindest laut der Regierung. Im Vordergrund soll dabei angeblich das Garantieversprechen stehen, um die 90 Millionen Versicherte zu schützen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Ausschüttung von Buchgewinnen auf Wertpapiere eingeschränkt werden soll.

Garantieversprechen muss nicht mehr eingehalten werden

Diese Änderungen werden jeden Kunden betreffen, deren Vertrag jetzt endet und der aktuell von den hohen Bewertungsreserven profitieren würde. Bei manchen Versicherten kann es sich so schnell um Tausende von Euro handeln. Grundsätzlich soll dem Versicherungsunternehmen so erlaubt werden, dass Garantieversprechen nicht einhalten zu müssen. Das wäre aufgrund der Niedrigzinsen auch gar nicht möglich. Versicherungsgesellschaften wie die Münchener Rück oder die Allianz legen ihre Beitragseinahmen in Milliardenhöhe am Kapitalmarkt an und zum größten Teil in Staatsanleihen.

Durchschnittliche Rendite lag in 2013 auf nur 1,6 Prozent

Aufgrund der Zins-Entscheidungen der EZB führen diese Anlagen (Staatsanleihen) aber zu keinen attraktiven Renditen oder sind, wie es in einigen Schwellenländern der Fall ist, zu risikoreich. Aufgrund Dessen wird es für die Versicherer immer schwerer über ihre Investments neues Geld einzuholen, um den Kunden die vereinbarte Rendite auf ihre Lebensversicherungs-Policen auszuzahlen. Bei Bundesanleihen lag die durchschnittliche Rendite in 2013 auf magere 1,6 Prozent. Der zugesagte Zins der Branche war aber knapp doppelt so hoch. Dieses Problem wird umso gravierender, je mehr Altanleihen auslaufen, wodurch diese durch weniger attraktivere Papiere ersetzen werden müssen. Und diese Erkenntnis ist nicht ganz neu, denn die Bundesregierung hat bereits davor gewarnt, dass bis zum Jahre 2023 etwa ein Drittel der Versicherungsgesellschaften, die Eigenkapital-Hürde einreißen.

Bundesregierung will Einzelmaßnahmen veranlassen

Doch damit das nicht passiert und das beliebteste Finanzprodukt in Deutschland keinen Schaden nimmt, will die große Koalition viele verschiedene Einzelmaßnahmen veranlassen. Der Garantiezins, der den Kunden für die komplette Vertragslaufzeit zugesagt wird, soll ab Januar 2015 von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent sinken. Das führt natürlich dazu, dass der Neuabschluss von Lebensversicherungen unattraktiver wird. Die Aufsichtsbehörde BaFin erhält zudem weitreichende Eingriffsrechte, wenn die Garantiezusagen der Versicherungsgesellschaften in Gefahr sind. Dadurch kann wiederum festgelegt werden, dass die Renditezusagen an die Versicherten sicher sein müssen, bevor es zu Dividenden-Auszahlungen an die Aktionäre kommt.

Versicherte sollen zu 90 Prozent am Risikogewinn beteiligt werden

Des Weiteren sollen die Kunden in Zukunft zu 90 Prozent an den Risikogewinnen der Versicherungsgesellschaften beteiligt werden. Bislang war dieser Bereich so geregelt, dass die Versicherungen ein Viertel von dem sogenannten Ergebnisanteil entweder zurücklegen oder ausschütten. Bei diesem Risikogewinn handelt es sich um den Gewinn, der beispielsweise dadurch erzielt wird, wenn ein Kunde früher verstirbt als gedacht und dadurch weniger Rente bezieht. Alles in allem dürfen die Unternehmen nur noch zu einem geringen Anteil die Anschlusskosten zulasten der Kunden bilanzieren.

Hohe Bewertungsreserven werden gekürzt

Ausscheidende Kunden müssen im Zweifel auch zurückstehen, damit alle Kunden ihre Renditen erhalten. Bislang war dieser Bereich so geregelt, dass die Versicherten die Hälfte der Bewertungs-Reserven von den festverzinslichen Anlagen ausbezahlt bekommen, wenn ihr Vertrag endet. Hierbei handelt es sich um Buchgewinne, die dadurch entstehen, weil in der derzeitigen Niedrigzinsphase alte Wertpapiere mit höheren Zins für eine gewisse Zeit wertvoller werden. Im Jahre 2012 beliefen sich diese Bewertungs-Reserven immerhin auf um die 2,9 Millionen Euro, davon wurden 6,6 Millionen auf endende Verträge verteilt. Für die restlichen 88 Millionen Kunden wird der Anteil allerdings kleiner. In Zukunft soll diese Beteiligung an die Bewertungs-Reserven allerdings gekürzt werden, und zwar dann wenn nicht vorher die Garantiezusagen der Versicherung an seine Kunden gesichert wurden. Für Kunden, deren Verträge enden, kann diese neue Regelung sehr gravierende finanzielle Folgen haben. Wenn die geplante Regelung bereits in 2012 angewendet worden wäre, dann hätte sich die Kürzung auf um die 440 Euro belaufen. Dadurch war der erste Reformversuch der alten schwarz-gelben Bundesregierung auch gescheitert.

Transparenz der Provisionen

Doch zum Maßnahmebündel gehören noch viele andere Punkte, so zum Beispiel die Transparenz der Provisionen von Versicherungsmaklern. Zusätzlich dazu müssen die Assekuranzen für den Ernstfall Sanierungspläne und mehrjährige Prognosen vorlegen. Des Weiteren will die Regierung der Branche entgegenkommen, um die langfristige Investition der Prämiengelder in sogenannte Infrastruktur-Projekte zu erleichtern. Das hat wiederum den Vorteil, dass die Abhängigkeit der Versicherungsgesellschaften von Staatsanleihen verringert wird.
Noch vor der Sommerpause der Bundesregierung soll der Gesetzentwurf ins Gesetzblatt gebracht werden. Schon kurz danach sollen einige dieser Regelungen in Kraft treten.

Große Kritik vom Branchenverband GdV

Doch der Branchenverband GdV kritisiert, dass es für die Versicherungsgesellschaften unmöglich ist, all diese Änderungen bis 2015 auch wirklich umzusetzen. Zusätzlich dazu würde eine Ausschüttungssperre an die Aktionäre über das Ziel hinausschießen. Und durch die höhere Beteiligung der Versicherungsgesellschaften am Risikogewinn, würde der Spielraum der Unternehmen, Reserven zu bilden, deutlich eingeschränkt.

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