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Ist Ihr PC-Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet?

bildschirmarbeitsplatzDie Anzahl sogenannter Bildschirm-Arbeitsplätze in Deutschland wurde für 2005 auf 10 Millionen geschätzt. Aber nicht jeder Bildschirmarbeitsplatz ist so gestaltet, dass er ergonomischen Erfordernissen entspricht. In der Arbeitswissenschaft werden Arbeitsplätze allgemein dann als menschengerecht gestaltet angesehen, wenn eine Tätigkeit die menschlichen Leistungsvoraussetzungen nicht übermäßig beansprucht, keine gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen des Wohlbefindens verursacht, und darüber hinausgehend die Persönlichkeitsentwicklung fördert, also für Zufriedenheit und Motivation sorgt und zum Lernen anregt.

Die sogenannte Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) verweist quasi auf das gesamte Wissen von Arbeitswissenschaftlern (Ergonomen) dazu, wie Bildschirmarbeitsplätze gestaltet sein sollten. Die Verordnung gilt für Beschäftigte, die zu einem nicht unwesentlichen Teil ihrer Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen. Nicht jedes Gerät, das irgendwelche Nutzereingaben erfordert und per Display Daten und Messwerte anzeigt, zählt dabei als Bildschirmgerät. Auf jeden Fall ist aber ein persönlich zugeordneter PC als Bildschirmgerät zu werten. Und auch tragbare Geräte wie etwa ein Laptop zählen dazu, wenn sie regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden.

Aber nicht nur für abhängig Beschäftigte, sondern auch für Selbständige und Freiberufler oder auch bei privater Nutzung eines Computers über längere Zeiträume dürfte es von Interesse sein, welche Merkmale beispielsweise einer vorzeitigen Ermüdung und vorzeitigem Verschleiß des Sehvermögens vorbeugen.

Auch wenn ein Büroarbeitsplatz für den einen oder anderen nicht unbedingt als gefährlich anmuten mag, so besteht für jeden Arbeitgeber die Pflicht einer Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze (§ 3 BildscharbV in Verbindung mit § 5 des Arbeitsschutzgesetzes). Bildschirmarbeitsplätze sind entsprechend der Bildschirmarbeitsverordnung im Hinblick auf Merkmale des Bildschirmgeräts und der Tastatur, sonstige Arbeitsmittel, die Arbeitsumgebung und das Zusammenwirken von Mensch und Technik zu gestalten. Dazu sind in der Verordnung über 20 Anforderungen formuliert. Dabei ist die Tätigkeit des Beschäftigten vom Arbeitgeber so zu organisieren, dass die Arbeit am Bildschirmgerät regelmäßig durch andere Tätigkeiten ohne Bildschirmgerät sowie durch Pausen unterbrochen wird (§ 5 BildscharbV). Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten außerdem regelmäßig ein Angebot zur Untersuchung der Augen und der Sehfähigkeit durch fachkundige Personen machen (§ 6 BildscharbV). Sollte sich dabei die Notwendigkeit spezieller Sehhilfen herausstellen, so sind diese vom Arbeitgeber zu bezahlen!

Was sind nun die konkreten Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze?

Wichtige Punkte bezogen auf die Gestaltung von Bildschirmgerät und Tastatur sind eine gute Lesbarkeit der Zeichen, Flimmerfreiheit und Freiheit von Verzerrungen, Möglichkeiten zur Einstellung von Helligkeit und Kontrast, ein von Reflexionen freier Bildschirm und eine ebensolche Tastatur, die Neigbarkeit von Bildschirm und Tastatur, eine Trennung von Bildschirm und Tastatur sowie eine ergonomische Gestaltung der Tastatur (Form der Tasten, Rückmeldung zur Eingabe).

Dabei ist festzustellen, dass Bildschirmgeräte mit einer Diagonale von weniger als 15 Zoll wenig geeignet für den Dauereinsatz als Arbeitsgerät sind. Bei Laptops ist zu beachten, dass diese bei der Auslieferung meist so eingestellt sind, dass das Display im Akkubetrieb nicht unbedingt ausreichend hell leuchtet. Dies kann jedoch angepasst werden.

Bei den sonstigen Arbeitsmitteln ist zu beachten, dass der Arbeitstisch eine ausreichend große Oberfläche aufweist, Bildschirmgerät, Tastatur und sonstige Geräte flexibel angeordnet werden können, der Arbeitsstuhl ergonomisch gestaltet und standsicher ist, ungünstige Arbeitshaltungen vermieden werden und für kleinere Personen eine Fußstütze zur Verfügung steht. Bei Bedarf sollte ein geeigneter Vorlagenhalter vorhanden sein.

Wichtig ist, dass die Blickrichtung zum Bildschirm parallel zur jeweiligen Fensterfront liegt. Dadurch wird vermieden, dass Tageslicht für Blendungen auf dem Bildschirm sorgt oder man selbst gegen Tageslicht blicken muss.

Die Arbeitsumgebung sollte so gestaltet sein, dass ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen zur Verfügung steht. Die Beleuchtung sollte an die Aufgaben und das Sehvermögen des Benutzers angepasst sein, wobei wiederum Reflexionen auf dem Bildschirm zu vermeiden sind. Störender Lärm wie auch Wärmebelastung sind zu vermeiden. Fenster sollten eine verstellbare Lichtschutzvorrichtung aufweisen. Hierzu ist auch aufgeführt, dass das Bildschirmgerät selbst strahlungsarm sein soll.

Ein optimales Zusammenwirken von Mensch und Technik ist dann gegeben, wenn die verwendete Software als benutzerfreundlich einzustufen ist. Dazu gehören unmittelbare Reaktionen auf Benutzereingaben ohne Zeitverzögerung, die Beeinflussbarkeit des Ablaufs, eine ausreichende Fehlertoleranz des Systems, Möglichkeiten zur Fehlerbeseitigung mit begrenztem Aufwand und Möglichkeiten zur individuellen Anpassung der Software an den Nutzer und die jeweilige Aufgabe.

Laut dieser Verordnung darf übrigens auch keine Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle ohne Wissen des Benutzers verwendet werden.

In der vergleichbaren Verordnung in Österreich sind einige Aspekte noch etwas konkreter geregelt. Von Bildschirmarbeitsplätzen wird hier gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer täglich ununterbrochen mehr als zwei Stunden oder insgesamt mindestens drei Stunden mit Bildschirmarbeit beschäftigt ist. Nach jeweils 50 Minuten Bildschirmarbeit muss eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen.

Das Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER) bietet einen auf die deutsche BildscharbV abgestimmten Fragebogen, der im Anschluss eine Rückmeldung zu Schwachstellen des eigenen PC-Arbeitsplatzes bietet Die persönlichen Daten zu Beginn des Fragebogens können natürlich weggelassen werden.) Diesen Fragebogen haben bisher knapp 18.000 Inhaber von Bildschirmarbeitsplätzen bearbeitet.

Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die häufigste Schwachstelle an Bildschirmarbeitsplätzen Störungen durch Programmabstürze, durch andere Personen oder durch zusätzliche unvorhergesehene Aufgaben sind. Ebenfalls häufig sind mangelnde Informationen zum Gesundheitsschutz, eine falsche Anordnung des Bildschirms, das Erfordernis der Daueraufmerksamkeit bezogen auf den Bildschirm sowie ein fehlender oder ungünstig gestalteter Manuskripthalter. Nur bei 48 Prozent der Befragten wurde eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Augen durchgeführt. Insgesamt 35 Prozent der Befragten haben Befindlichkeitsstörungen infolge der Bildschirmarbeit angegeben (hier ist vor allem an Augenbeschwerden und weitere Beschwerden wie etwa Rücken- und Gelenkschmerzen zu denken).

Beitrag von Falk Richter

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