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Wenn es beruflich nicht weitergeht oder der Start in das Arbeitsleben mangels Qualifikation auf Eis liegt, ist guter Rat teuer. Einerseits wird der Sprung auf die nächste Stufe der Karriereleiter ohne Weiterbildung schwierig und auf der anderen Seite fehlt für den Einstieg in den Traumjob vielleicht einfach eine bestimmte Weiterbildung oder gar Ausbildung.
Genau für solche Situationen wurde die Weiterbildungsförderung von der Bundesagentur für Arbeit entwickelt. Doch welche Voraussetzungen Sie für diese Art der Förderung erfüllen müssen, was gefördert wird und wie die rechtliche Lage aussieht, erfahren Sie hier!
Für wen ist der Bildungsgutschein?
… wenn Sie arbeitslos sind,
… wenn Sie arbeitssuchend sind,
… wenn Sie befristet angestellt sind und eine Weiterbeschäftigung, Verlängerung bzw. unbefristete Übernahme unwahrscheinlich ist und Arbeitslosigkeit droht,
… wenn Sie die Förderung zu Ihrer beruflichen Eingliederung benötigen.
Entgegen vieler Meinungen müssen Sie nicht zwingen ohne Arbeit sein, um die Förderung mit Hilfe des Bildungsgutscheins zu erhalten. Förderbedarf entsteht nämlich auch bei drohendem Arbeitsplatzverlust, wenn dieser durch eine Fort- oder Weiterbildung abgewendet werden kann.
Was ist der Bildungsgutschein eigentlich
Der Bildungsgutschein ist eine schriftliche Zusicherung der Arbeitsagentur, einen Teil oder auch die komplette Maßnahme zu finanzieren und zusätzlich das Drumherum finanziell zu stützten. Er kann nur für zugelassene und geprüfte Weiterbildungen eingesetzt werden und ist auf jeden Förderfähigen individuell zugeschnitten.
Was wird gefördert?
Die Weiterbildungsförderung mit Bildungsgutschein kann zum Beispiel für Schulabschlüsse, Aus- und Weiterbildungen, Fachseminare, Sprachkurse und auch Kurse mit Führerscheinerwerb beantragt werden.
Beratungsstellen und Ansprechpartner
Wenn Sie sich vorab informieren möchten, hilft Ihnen zum Beispiel das Portal KURSNET der Agentur für Arbeit. Dort können Sie auch nach Kursangeboten suchen und explizit die Zulassung zur Abrechnung mit dem Bildungsgutschein als Suchkriterium markieren.
Aber auch die Webseiten der Bildungsträger geben Ihnen einen guten Anhaltspunkt darüber, was für Möglichkeiten Sie haben.
Wie Sie den Bildungsgutschein richtig beantragen
Um unkompliziert ans Ziel zu gelangen, sollten Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten:
- Unterlagen zu Ihren bisherigen Bewerbungsbemühungen, sollten diese der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter noch nicht vorliegen. Dazu zählen auch die Absagen der Arbeitgeber.
- Informationen zu Ihrer Wunsch-Weiterbildung. Am besten ist es, wenn Sie sich direkt Angebote schreiben lassen (von 2-3 Bildungsträgern).
- Belege zur künftigen Arbeitsstelle in Form einer Einstellungszusage oder Stellenausschreibungen.
Natürlich können Sie auch weitere Unterlagen beifügen, die Ihren Standpunkt und die Notwendigkeit der Maßnahme rechtfertigen würden.
Welche Kosten deckt ein Bildungsgutschein?
Wenn die Maßnahme nicht in Ihrer Heimatstadt stattfinden, können Sie auch die Unterbringungskosten erstattet bekommen. Hierbei ist nur zu beachten, dass diese im Monat maximal 340 Euro betragen dürfen. Zusätzliche Verpflegungskosten werden mit bis zu 136 Euro im Monat erstattet.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden
Es werden aber auch Bescheide abgelehnt. In diesem Fall sollten Sie sich die Begründung im Schriftstück aufmerksam durchlesen. Ob der Antrag bewilligt wird oder nicht hängt von Ihrem Berater ab, leider gibt es vor diesem Bescheid keine neutrale Kontrollinstanz. Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Dafür haben Sie eine Frist von vier Wochen ab Zustellung Zeit. Ihr Widerspruch muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen.
Nach einem Widerspruch wird der Antrag noch einmal kontrolliert. Dies darf nicht der gleiche Berater machen, somit haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Fall in jedem Fall noch einmal in allen Punkten geprüft wird.
Sollte auch der darauffolgende Bescheid negativ für Sie ausfallen bleibt leider nur noch der Schritt vor das Gericht.
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