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Wenn Sie Kenntnisse und Kompetenzen bei einer Weiterbildung erweitern, dürfen Sie in Deutschland seit Januar 2019 auf Förderungen nach dem Qualifizierungschancengesetz hoffen. Damit sichern Sie sich Qualifikationen, die Sie auf neue Berufe der sogenannten Arbeit 4.0 in der Zukunft vorbereiten. Zur erfolgreichen Antragstellung müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen.
Förderung von Einzelpersonen und Unternehmen zur Anpassung an den Arbeitsmarkt
Das Qualifizierungschancengesetz verfolgt das Ziel, Sie bei der Anpassung an Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen und somit Ihre beruflichen Erfolgschancen nachhaltig zu steigern. In zahlreichen Branchen wandeln sich Berufsbilder regelmäßig, während manche Tätigkeiten zum Beispiel wegen technischer Fortschritte teilweise sogar überflüssig werden. Somit müssen Sie oft neue Kompetenzen entwickeln, um in der Arbeitswelt dauerhaft einen Platz zu finden. Die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz hilft Ihnen deshalb dabei, mit aktuellem Wissen für eine erweiterte Auswahl von Arbeitgebern ein attraktives Profil zu bieten.
Bei der Umsetzung des Qualifizierungschancengesetzes trägt die deutsche Agentur für Arbeit die Hauptverantwortung. Wenn Sie einen Zuschuss anstreben, richten Sie ihren Antrag darum an diese Behörde. Neben Weiterbildungsförderungen für einzelne Personen gibt es Bezuschussungen für komplette Unternehmen, die Dienstleister mit förderungsfähigen Kursen beauftragen und damit Qualifikationen der eigenen Angestellten verbessern wollen.
Die genaue Höhe der Förderungsgelder nach dem Qualifizierungschancengesetz hängt davon ab, wie groß der Betrieb eines Arbeitgebers ist. Als Zugabe zu den eigentlichen Bezuschussungen für die Weiterbildung stehen unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkostenzuschüsse auf Antrag zur Verfügung. Dieser Zuschuss lässt sich nur beantragen, nachdem Sie als Arbeitnehmer bis zum Abschluss der Weiterbildungsmaßnahmen durch Ihre Firma vom Dienst freigestellt wurden.
Gezielte Weiterbildung für neue Tätigkeiten der Arbeit 4.0
Das Qualifizierungschancengesetz ist in Deutschland am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Bei der Entstehung des Gesetzes verfolgten die verantwortlichen Beamten und Politiker vor allem das Ziel, die Zukunftsfähigkeit von Angestellten und Arbeitgebern mit der Vorbereitung auf bevorstehende Herausforderungen in der Arbeitswelt zu fördern. Den Anlass hierzu bot insbesondere die Automatisierungswelle, durch die in vielen Branchen Arbeitsplätze bedroht werden. Viele Experten umschreiben derartige Veränderungsprozesse in einer digitalisierten Arbeitswelt mit dem Begriff Arbeit 4.0. Um Angestellte in bedrohten Berufen vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren, waren Fördermaßnahmen für Weiterbildungen aus der Sicht des Gesetzgebers unverzichtbar.
Aus diesen Gründen verfolgt das Qualifizierungschancengesetz in erster Linie das Ziel, Ihnen mit gezielten Weiterbildungsmaßnahmen Qualifikationen zum Einstieg in neue Arbeitsplätze der Zukunft zu vermitteln. Insofern Ihr derzeitiger Beruf möglicherweise in einigen Jahren kaum noch gefragt ist, erlernen Sie in den geförderten Weiterbildungskursen Kenntnisse für Berufsfelder mit einem vielversprechenderen Zukunftspotenzial. Der Umgang mit Möglichkeiten der Digitalisierung spielt dabei eine große Rolle. Denn technische Innovationen prägen branchenübergreifend Tätigkeiten, für die immer mehr Bedarf besteht.
Die vorgesehene Förderung im Qualifizierungschancengesetz bezieht sich nicht auf einzelne Branchen. Von der theoretischen Aussicht auf die Bezuschussung einer Weiterbildung profitieren Sie in jedem Beruf, der vom demografischen Wandel oder der Digitalisierung bedroht wird. Das umfasst zahlreiche handwerkliche Tätigkeiten genauso wie eine derartige Arbeit im Dienstleistungssektor oder bestimmte Büroanstellungen.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde die Höhe der Bezuschussung für Weiterbildungsmaßnahmen gestaffelt. Im Normalfall müssen Arbeitgeber sich teilweise an den Kosten Ihrer Weiterbildung beteiligen. Als Arbeitnehmer sind Sie im Alter ab 45 Jahren sowie mit einer schweren Behinderung von Ausnahmen betroffen.
- Eine Sonderregelung gilt für Kleinunternehmen mit einer einstelligen Mitarbeiteranzahl. Bei diesen Arbeitgebern übernimmt die Bundesagentur für Arbeit nach förderungsfähigen Weiterbildungsmaßnahmen den gesamten Rechnungsbetrag.
- Wenn in Ihrem Betrieb maximal 249 Mitarbeiter tätig sind, liegt die übliche Förderung durch die Bundesbehörde bei der Hälfte der Weiterbildungskosten.
- Eine größere Firma darf hingegen lediglich mit einer Kostenerstattung von 25 Prozent rechnen.
Erhöhte Gefahr für alte Stellen und neue Chancen durch die Arbeit 4.0
Je höher Ihre Qualifikation ist, desto geringer wird die Gefahr eines Jobverlusts durch die Digitalisierung. Trotzdem steigt mit den Fortschritten der Digitalisierung auch für Experten und Facharbeiter in vielen Branchen die Gefahr, dass Maschinen die Menschen in einer Abteilung weitgehend ersetzen. Bei der Entwicklung des Qualifizierungschancengesetzes wurden hierzu mehrere Studien berücksichtigt. In mehr als der Hälfte der Facharbeiterberufe ist des demnach denkbar, dass IT-Technologie und Computer die Aufgaben der menschlichen Mitarbeiter übernehmen. Für Spezialisten liegt der Wert bei rund 40 Prozent, während immerhin ein Viertel der Spitzenexperten in der digitalisierten Arbeitswelt ebenfalls nicht mehr unersetzbar ist.
Zugleich bieten sich für Sie auf dem Arbeitsmarkt durch den Veränderungsprozess der Arbeit 4.0 in der nahen Zukunft jedoch auch Chancen. Im Jahr 2025 gibt es im Rahmen der Digitalisierung voraussichtlich schon über zwei Millionen neue Arbeitsplätze. Damit sind im Vergleich zu bestehenden Berufsbildern zum Teil vollkommen andersartige Herausforderungen verbunden. Mit der Förderung des Gesetzes für Qualifizierungschancen profitieren Sie von der Gelegenheit, sich auf einen möglichen Wechsel in diese Berufe vorzubereiten.
Voraussetzungen für die Bewilligung der Förderung über das Qualifizierungschancengesetz
Wenn Sie wegen einer bevorstehenden Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit beanspruchen möchten, müssen Sie vor der Gewährung des Zuschusses mehrere Voraussetzungen erfüllen.
- Es ist erforderlich, dass der Anbieter Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen genauso wie die eigentliche Weiterbildung die Zulassung zur Förderung erhält.
- Mindestens vier Jahre müssen seit Ihrer letzten Weiterbildungsförderung vergangen sein.
- Auch der Abschluss Ihrer beruflichen Ausbildung darf üblicherweise nicht weniger als vier Kalenderjahre zurückliegen.
- Der zeitliche Umfang Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen muss zumindest bei 160 Stunden und dementsprechend rund vier Wochen liegen.
- Voraussetzungen der Förderung verlangen, dass die geförderte Weiterbildung mehr als nur die Anpassung an die Bedingungen und Herausforderungen Ihres aktuellen Arbeitsplatzes beinhaltet. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in einem Beruf mit einem langfristigen Nutzen erweitern. Denn das Ziel der Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz besteht darin, Sie als Arbeitnehmer auf die Herausforderungen der beruflichen Zukunft vorzubereiten. Wenn Sie sich in einem Weiterbildungskurs lediglich mit der speziellen Tätigkeit bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigen, ist eine Bezuschussung daher üblicherweise ausgeschlossen.
- Mit der Durchführung der geförderten Weiterbildung muss ein externer Bildungsträger beauftragt werden. Es ist kein Problem, wenn Ihr Arbeitgeber den Veranstaltungsort für die Weiterbildungskurse zur Verfügung stellt. Entscheidend bleibt lediglich, dass der Anbieter der Kurse nicht aus dem eigenen Betrieb stammt und unabhängig agiert.
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