Dienstag , 19 März 2024
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Stellungnahme vom Bund der Steuerzahler zum Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ, sorgt schon seit Längerem für heftige Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten. Während die Abgabe in der Vergangenheit bei Vorhaltung eines Rundfunkgeräts gefordert wurde, ist sie heute eine Zwangsabgabe, die jeder Bundesbürger unabhängig von einem genutzten Rundfunkempfänger zahlt. Seit einiger Zeit beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Rechtmäßigkeit der Zwangsabgabe und hat den Bund der Steuerzahler, kurz BdST, um eine Stellungnahme gebeten.

Zahlreiche Klagen und Beschwerden sprechen für Handlungsbedarf

Mit Einführung der Zwangsabgabe haben sich die Beschwerden und Klagen bezüglich der Rundfunkgebühr gehäuft und zahlreiche Richter beschäftigt. Müssen Sie zahlen, auch wenn Sie kein Fernseh- oder Audiogerät bereithalten und zwangsläufig auch keinen Service der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Anspruch nehmen? Viele Bundesbürger sind verärgert und zeigen wenig Verständnis für eine Gebühr, die unabhängig von der realen Nutzung verlangt wird. Der internationale Vergleich von Rundfunkgebühren zeigt auf, dass Deutschland die Spitze anführt und im Jahr 2016 rund 8 Milliarden Euro von Bürgern und Bürgerinnen einforderte.

Wer nicht zahlt, erhält Bescheide von Inkassobüros und muss mit einer Pfändung rechnen.

Entsetzt sind vor allem die Menschen, die kein Rundfunkgerät nutzen und die Leistung des Unternehmens nicht in Anspruch nehmen. Vom Bundesverfassungsgericht aus wurden einige Institutionen befragt, darunter auch der Bund der Steuerzahler. Dieser tritt vor allem für eine Befreiung der Unternehmer ein, die durch ihre gewerbliche Anmeldung doppelt bezahlen und gleichermaßen Beiträge für den privaten, wie für den geschäftlichen Rundfunkempfang entrichten müssen. Dabei ist die Höhe der Gebühren für Unternehmer oft unverhältnismäßig hoch, da sie sich nach der Menge der Mitarbeiter und Fahrzeuge im Unternehmen richtet. Eine Pauschale für den Rundfunkempfang, so sind sich die Institutionen einig, ist unverhältnismäßig und basiert nicht auf einem plausiblen Grund.

Bild Büro

Abschaffung der Doppel-Flat für Firmen und Unternehmer in Deutschland

Die doppelte Abgabe erfüllt keinen Zweck, sagt der Bund der Steuerzahler und verweist auf zwei völlig plausible Gründe. Vor allem Kleinunternehmer und Selbstständige haben unter der doppelten Abgabe zu leiden, da sie sowohl privat, wie gewerblich zahlen und damit einer doppelten Gebührenbelastung ausgesetzt sind. Aber auch viele Privathaushalte klagen, da sie keinen Fernseher und kein Radio verfügen, die Abgabe aber dennoch leisten müssen.

Warum ist die Rundfunkgebühr eine unverhältnismäßige Zwangsabgabe?

  • Der Unternehmer entrichtet Rundfunkbeiträge für seinen privaten Haushalt.
  • Die Angestellten zahlen Rundfunkgebühren für ihre privaten Haushalte.
  • Die Abgaben erfolgen daher doppelt und sind nicht zweckgemäß.
  • Menschen ohne Rundfunkgeräte zahlen eine Gebühr für etwas, das sie nicht nutzen.
  • Der Leidtragende ist der Bürger, da er diese Belastung tragen und finanzieren muss.

In der Vergangenheit war die Abgabe an die GEZ an ein Gerät gekoppelt, das zum Empfang von Rundfunksendungen bereitgehalten wurde. Seit diese Basis nicht mehr gilt, erhält jeder Bundesbürger mit seiner Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt automatisch einen Bescheid über die Einforderung der Gebühr. Hier stellt sich nicht länger die Frage, ob Sie überhaupt einen Fernseher nutzen. Ebenfalls wird nicht erfragt, ob in Ihrem Unternehmen Radio gehört und damit die Grundlage für eine Gebühreneinforderung geschaffen wird.

Die Forderung entsteht automatisch, sobald Sie sich als Privatperson oder Gewerbetreibender anmelden. Da jeder Unternehmer gleichzeitig eine Privatperson ist, fallen hier doppelte Kosten und damit ein nachvollziehbarer Klagegrund an.

Bild Einsparung

Änderung der Rundfunkgebührenrechnung in Aussicht?

So schnell wie die Zwangsabgabe gekommen ist, könnte sie laut neuester Auffassungen auch wieder verschwinden. Denn wenn das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrige Betreibung der Gebühren urteilt, wird die Einzugszentrale zurück zu ihren Wurzeln und damit zur geräteabhängigen Einziehung der Abgabe zurückkehren müssen. Nicht nur Unternehmer, sondern auch Selbstständige und Freiberufler sowie Privatpersonen können vielleicht in Kürze aufatmen. Wenn die Gebühr wieder abhängig von einem Rundfunkgerät gefordert wird, zahlen Sie als Verbraucher nur, was Sie wirklich nutzen und nicht, was Sie nutzen könnten. Die Vorteile für den Bürger durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegen klar auf der Hand.

  • Jeder zahlt nur für das, was er wirklich verwendet.
  • Die Zwangsabgabe wird in eine verbrauchsabhängige Gebühr umgewandelt.
  • Es gibt keine Doppelbelastungen ohne doppelte Geräteverfügbarkeit mehr.
  • Die Anmeldung bei der Einzugszenrale ist nicht länger mit einer Wohnsitzanmeldung gekoppelt.
  • Die Gebühren könnten sinken, wenn Haushalte nach verfügbaren Geräten und nicht pauschal eingestuft werden.

Ob das Bundesverfassungsgericht so entscheidet, wird sich in absehbarer Zeit zeigen. Jedoch ist bereits jetzt ersichtlich, dass es eine Änderung beim Rundfunkbeitrag geben und das Konzept, wie es aktuell umgesetzt wird, nicht dauerhaft von Bestand sein wird. Der Bund der Steuerzahler und weitere Institutionen haben sich vor dem Verfassungsgericht über die Ungerechtigkeit der Gebühreneinziehung geäußert und damit bestätigt, was das Thema vieler Diskussionen und hitziger Gesprächsrunden ist.

Wer nicht öffentlich rechtlich schaut, muss trotzdem zahlen …

Das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen wird laut Umfragen von den wenigsten Verbrauchern genutzt. Dennoch zahlt jeder Haushalt eine Zwangsabgabe. Selbst in Familien, die bewusst auf einen Fernseher und ein Radio verzichten, fällt die Zwangsabgabe an. Dass das für Beschwerden und Klagen sorgt, verwundert nicht. Ob die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe vorliegt, wird in Kürze entschieden und kann einen völlig neuen Blick auf die Gebührenabgabe lenken.

Aktuell ist jeder Bundesbürger privat wie geschäftlich allerdings weiter dazu verpflichtet, die Gebühr monatlich zu bezahlen und die Zahlfrist nicht zu versäumen.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht eine anderweitige Entscheidung trifft, gilt diese nicht für die Vergangenheit, sondern für die zukünftige Entrichtung der ehemals als GEZ-Gebühren bekannten Abgabe.

Infografik: Beitragszahlungen fallen auf unter 8 Mrd. Euro | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Bildernachweis: Titelbild – GEZ Gebühren Urheber: CC0 Public Domain-Pixabay.co
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4 Kommentare

  1. hallo bdsz team,

    die sollen ihren dreck verschlüsseln und wer es sehen will, der zahlt dann dafür.
    (können sich ja mit sky zusammen tun und dann gibts halt nen receiver mit 2 slots. wer sky will, bekommt die sky karte, wer ör will bekommt die ör karte oder gar beides. eigenes gerät macht keinen sinn, weil sonst hast du 20 übereinander für jeden pups, obwohl die technik die gleiche ist…)

    ein zurück, wer tv hat soll zahlen, darf es nicht geben! ich nutze sky und private oder den tv als bildschirm für handy oder tablet. ich brauche kein staats tv und werde dies auch nicht zahlen.

    wegen radio, kann man ja ausgliedern und 3 oder 4 sender aus steuermittel machen, weil da das verschlüsseln etwas komplizierter ist… radio dürfte aber auch nicht so ins gewicht fallen, wie die 2 monster ard und zdf…

    und eine 2. sache noch. könntet ihr mal bitte nachforschen, was der ganze gelump den steuerzahler in etwa an kosten eingebracht hat? so für gv kosten, gerichtsverhandlungen usw… das solllte man nach dem fall nämlich aus den pensionskassen der ör sender holen und dem staate zuführen!
    dann sind die ör halt insolvent…

  2. Christopher Eichner

    Wann kommt das Urteil?

  3. Die Rechtslage ist selbst für den Laien eindeutig. Das sich die Mehrzahl der Gerichte nicht an geltende Gesetze und rechtstaatliche Grundsätze hält ist erschreckend.
    Auch der aktuelle Fall bezüglich der Barzahlung ist offenkundig Rechtsbruch. Wenn man das einfache deutsche Wort unbeschränkt nicht versteht, dann kann das nur die pure Verweigerung sein Recht zu sprechen. Das mag vielleicht mit der Art der Ernennung von Richtern zutun haben, die der Deutsche Richterbund schön länger bemängelt. Letztendlich sind die Gerichte offensichtlich genau so unabhängig wie der ÖR.

  4. Der Rundfunkbeitrag gehört in der heutigen Form abgeschafft, schon weil damit die Linie der Regierung umgesetzt wird und weder objektiv noch wahrheitsgemäß berichtet wird. Jüngstes Beispiel Skripal – eine absolut einseitige Darstellung bei ARD und ZDF ohne jegliche Aufklärung, dass es sich hierbei wahrscheinlich nur um Gleiwitz II handelt. Wenn der ÖR reformiert wird – weniger Angebote und objektive Berichterstattung durch Ausschluß der Parteien in den Aufsichtsgremien und bei der Wahl der Intendanten usw, kann eine Gebühr von viell. 5 €/Monat gerechtfertigt sein.
    Bis jetzt aber ist Widerstand lebensnotwendig, sonst redet die ARD jeden Krieg und jeden Völkerrechtsbruch der westlichen Wertegemeinschaft weiter schön.

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