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Damit es ihnen nicht so ergeht wie dem Hundehalter, welcher vor einigen Wochen in Dänemark einen Urlaub verbrachte, der sicher unvergessen bleibt. Wie schon in der Vergangenheit plante Robert Rasmussen einen einwöchigen Kurzurlaub an Dänemarks Küste. Zuletzt bezog er vor vier Jahren ein gemütliches Strandhaus, das Beste daran war, Dänemark war schon zu dieser Zeit als hundefreundliches Urlaubsland bekannt. Im Gegensatz zu Deutschland gab es dort nie Probleme, die Verbeiner mit zum Meer zu nehmen, das hatte sich herumgesprochen. So freute sich Robert auch dieses Jahr in der kalten Jahreszeit auf freie und ungezwungene Spaziergänge in der Natur.
Keine zwei Tage dauerte es als Robert auf seinem Spaziergang mit seinem Mischling von der örtlichen Polizei angehalten und zu seinem Hund befragt wurde. Der Polizist erklärte, dass Roberts Hund zu den in Dänemark gelisteten Hunden gehören würde und diese in Dänemark seit März 2010 verboten seien. Leider konnte der verblüffte und erschrockene Hundehalter die Rassenherkunft von seinem Hund nicht nachweisen, sein vierbeiniger Gefährte ist ein Mischling. Die Polizei drängte inzwischen darauf den Hund in Gewahrsam zu nehmen und eine Bestimmung beim Tierarzt durchzuführen. Robert erkannte keine Möglichkeit sich der Anordnung zu entziehen, noch immer verstand er nicht, was sich dort überhaupt abspielte.
Natürlich fuhr er seinem Hund nach und musste in einer behördlichen Unterbringung darauf warten, dass ihm ein dänischer Veterinär zwecks Rassenbestimmung aufklärte. Nach einer halben Stunde verließ Robert die Tierstation wieder – alleine. Sein Hund Mobby durfte nicht wieder mit. Er musste bleiben und sterben. Nur wenige Minuten durften sich die Gefährten ein letztes Mal sehen ohne zu begreifen, dann wurde Mobby eingeschläfert. Robert verlässt Dänemark alleine ohne seinen Freund, mit dem er am Strand toben wollte.
Tierrassismus, Behördenwillkür, hilfloser Aktionismus
Diese kleine “fiktive“ Geschichte erzählt stellvertretend die Schicksale von fast 1500 Hundeleben. Hundeleben, die aufgrund des dänischen Rassismus gegenüber 13 Hunderassen und daraus hervorgehenden Mischlingen, beendet wurden. Oftmals müssen sich die Hundebesitzer der Willkür der dänischen Polizei beugen, die auch ohne fachkundige Meinung über Leben und Tod entscheiden können.
Anhand des Inkrafttretens des Hundegesetzes im Jahr 2010 und den vielen dokumentierten Tiertötungen ist es verwunderlich, dass die Welle der Empörung und der Aufklärung erst jetzt in Deutschland eintrifft. Natürlich ist die dänische Regierung darum bemüht die Sachlage herunterzuspielen und versichert, dass Urlauber mit ihren Tieren generell nichts zu befürchten hätten. Diese Zusicherung gilt dann nicht, wenn der Hundehalter einen Hund aus den 13 deklarierten Hunderassen nach Dänemark einführt. Listenhunde, die vor der Gesetzesänderung angeschafft wurden, müssen mit Maulkorb und kurzer Leine geführt werden. Für alle anderen eindeutig nachweisbaren Hunderassen besteht keinerlei Gefahr.
Die Urlauber bleiben aus – Ein Grund zur Gesetzesänderung?
Der Grund für das tödliche Gesetz in Dänemark sind Vorfälle aus der Vergangenheit, als es zu Angriffen auf Menschen und andere Hunderassen kam. Generell wurden diese Übergriffe der Hundekategorie Kampfhunde zugeordnet. Ähnlich wie in Deutschland hat Dänemark eine Liste mit bestimmten potenziellen Hunderassen erstellt und das Verbot nach außen kommuniziert. Inzwischen sind diese Regelungen auch außerhalb von Dänemark angekommen, mit deutlichen Folgen für den dänischen Tourismus. Die Urlauber, besonders aus dem benachbarten Deutschland bleiben lieber fern. Einerseits geschieht das aus Angst um die eigenen Vierbeiner, entspricht aber auch dem Beistandssymbol für die Betroffenen. Das Fernbleiben ist als Boykott zu verstehen. Langsam scheint diese Maßnahme Wirkung zu zeigen. Aus Daten des dänischen Tourismusverbandes geht hervor, dass der Urlauberschwund Jahr für Jahr um mehrere Prozentpunkte steigt. Die Regierung erkennt inzwischen, dass Maßnahmen und sogar Gesetzesänderungen nicht ausgeschlossen werden können.
Der Widerstand wächst
Während sich Minister und Bürokraten um eine Regulierung bemühen, sterben die Hunde in Dänemark weiter. Dank einiger Tierschutzaktionen ist das Thema in Deutschland äußerst präsent. Anfang Januar sollte es zu einer Hundetötung kommen, die durch Polizistenwillkür initiiert wurde. Obwohl die Hundehalter mit drei unabhängigen Gutachten beweisen konnten, dass ihr Hund Thor kein gefährlicher Hund sei, stand der geplante Tötungsakt unmittelbar bevor. Die Justiz kannte kein Einlenken. Bis zu seiner Einschläferung musste Thor im Gewahrsam einer Hundepension bleiben. In ihrer Verzweiflung erreichte die Geschichte viele Menschen bei Facebook, die Gruppe “Thor darf nicht sterben“ zählte in kürzester Zeit knapp 16.000 Teilnehmer. Während sich dort die Anhänger gegen die Tötungsinitiative aus Dänemark sammelten, gab es scheinbar keine neue Chance für den Hund. Doch bevor es zur Tötung kommen konnte, wurde der Hund aus der Unterbringung befreit, beziehungsweise entführt. Seit dem Zeitpunkt des Verschwindens gab es keine neuen Anhaltspunkte mehr über den Verbleib des Hundes. In den Gruppen, zum Beispiel auf Facebook “Fair Dog.dk“ gibt es wilde Theorien über diese Entführung, sogar, das die dänische Polizei den Hund selbst entführt habe, um Beweismittel verschwinden zu lassen. Auch von anderen dänischen Tierschützern gibt es harsche Kritik. In einem weiteren Hunde-Dänemark-Forum schimpfen Tierrechtler über den blinden Aktionismus sogenannter Tierbefreier. Mit der Entführung von Thor würde das Tiermorden nun Erstrecht weiter gehen, denn die Tierschützer sahen sich nahe eines gerichtlichen Erfolges.
Die Schuldzuweisungen zwischen den unterschiedlichen Tierschutzgruppierungen sind leider auch der negative Nebeneffekt von der Stimmungsmache über das Internet. Vor Diskriminierungen in jeglicher Form schrecken viele Menschen hinter den Computertastaturen nicht zurück und schließen sich ohne Bedenken dem viralen Lynchmob an. Gerade in vielen Tierforen geht es oft heftigst zur Sache, das Niveau gleitet oft jenseits mehrerer Kellergeschosse. Manchmal muss man sich über gefährliche Hunde, egal welcher Rassenzugehörigkeit zumindest dann nicht wundern, wenn man die Hundehalter erlebt. In solchen Fällen täte die gesetzliche Bestimmung zur Maulkorbpflicht von Hundehaltern eine wirksamere Prävention als gegen die Hunde vorzugehen.
Die Liste von Kampfhunde, welche dennoch nichts über das Wesen eines Hundes aussagt
Für alle Leute mit Hund, die vorhaben in nächster Zeit nach Dänemark zu reisen, sollten sich über die aktuellen Tierhaltungsgesetze informieren. Folgende Hunderassen stehen dort auf dem Index, gilt auch für Rassenmischlinge:
• Pitbull Terrier
• Tosa Inu
• American Staffordshire Terrier
• Fila Brasileiro
• Dogo Argentino
• American Bulldog
• Boerboel
• Kangal
• Zentralasiatischer Ovtscharka
• Kaukasischer Ovtscharka
•Südrussischer Ovtscharka
• Tornjak
• Šarplaninac
Bildquelle: By Alfons Diener-Schönberg *19.08.1879 +16.11.1936. (pnd130137626) [Public domain], via Wikimedia Commons