Donnerstag , 2 Mai 2024
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Ist Deutschland demokratisch?

deutschland_adler_galgenWir leben in einer Demokratie. Dieser Satz ist fest in unserem Gesellschaftsanspruch eingemauert. Zwar dämmert gelegentlich so manchem, dass diese Demokratie wohl eher die Freiheit des Marktes, als die der Menschen favorisiert, doch jeder Versuch einer begründeten Infragestellung, wird umgehend in die revolutionär anarchistische Schmuddelecke verbannt. So verwundert auch nicht der Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes, der als tragendes Verfassungsprinzip fest verankert ist und damit die uns vorliegende Form der Demokratie als unveränderlich festschreibt. Dieser Anspruch wäre durchaus zu rechtfertigen, wenn der Begriff Demokratie nicht so weit verzerrt worden wäre, dass grunddemokratische Anliegen wie zum Beispiel die Offenbarung des Volkswillens durch ein Volksbegehren in Konkurrenz zum Verfassungsprinzip stehen würden und die mit allen politischen Mitteln durch die parlamentarischen Volksvertreter abgewehrt werden.

Seit der Einführung der Notstandsgesetze 1968 – dem ersten Schritt der Entrechtung des Versuches eine Demokratie in diesem Land zu etablieren, wurde der Begriff Demokratie so weit verbogen und in jede politische Richtung gezerrt, dass aus ihm die universal politische Minimallösung wurde, die heute als Platzhalter in jeder politischen These gebraucht werden kann, ohne damit eine Festlegung gemacht zu haben.  Per juristischer Definition ist Feind der Demokratie, also Verfassungsfeind und somit mit allen staatlichen Mitteln verfolgbar, wer nicht für die verfassungsrechtliche Grundordnung Deutschlands eintritt. Es ist also nicht einmal nötig gegen sie tätig zu werden, es reicht die Willensbekundung für sie nicht einzustehen – sie nicht aktiv zu verteidigen zu wollen. George Orwell beschrieb in seinem Buch 1984, einen solchen Umstand als Gedankenverbrechen. Seine Fiktion sollte bald von der Wahrheit eingeholt werden. Auch der Wunsch oder der Versuch sie durch eine andere, vielleicht sogar freiheitlichere Ordnung zu ersetzen, gilt als verfassungsfeindlich. Scheinbar ist eine freiere Gesellschaftsordnung mit mehr demokratischen Möglichkeiten so utopisch, dass ihre Möglichkeit durch unsere Verfassung verneint wird.

Das Wesen einer Demokratie in seiner ursprünglichen und zutreffenden Definition: ist die Volksherrschaft mit plebiszitären Grundannahmen, also dem Umstand, dass Entscheidungen vom Volk getroffen werden. In Deutschland haben wir im Gegensatz dazu eine parlamentarische Demokratie – der Volkswille wird mittels gewählten Vertretern im Parlament dargelegt. Ursprünglich war diese nur mittelbare Einflussnahme des Volkes durchaus gewollt, galt es doch nach dem Zusammenbruch des III. Reiches, eine Demokratie ohne Demokraten zu installieren. Das Wissen, dass dieser neue Staat von Menschen gelenkt werden würde, die im Grunde keine Demokraten waren, führte zu dem Modell, welches den politischen Parteien die Aufgabe zuteilte, die politische Meinungsbildung zu übernehmen.

Die demokratischen Rechte wurden begrenzt und die politische Einflussnahme des Volkes auf ein Minimum reduziert. Die Parteien bilden die Machtstrukturen im Parlament und nicht des Volkes Wille, sondern der machtpolitische Wille der Parteien führt zu Entscheidungen. Um den Einfluss des Volkes zu begrenzen und damit zu verhindern, dass politisch Andersdenkende Macht im Parlament gewinnen können, wählen wir noch heute nicht frei, sondern stimmen nur bereits entschiedenen Wahllisten zu. Die Parteienoligarchie ist zu einem staatstragenden System geworden. Nur zwei Prozent der Bevölkerung sind Parteimitglieder, von denen wiederum nur 10 Prozent bestimmen, wer auf den Wahllisten erscheint und vom Volk als sein Vertreter gewählt werden kann. Es sind also nur zwei Promille unserer Bevölkerung, die nach parteitaktischen Erwägungen unsere Volksvertreter bestimmen, die wir dann per Wahl bestätigen dürfen. Direkter Einfluss auf Entscheidungen ist dem Volk verwehrt und Versuche diesen mittels der Einführung von Volksbegehren zu ermöglichen wurden bisher durch das Parlament als Parteieninstitution erfolgreich verhindert. Aus dem Sinne seiner Definition ist die Einführung der Demokratie gescheitert. Wir erleben den absurden Versuch, die Demokratie vor demokratischer Einflussnahme zu schützen. Die Deutungshoheit über die Demokratie ist dem Volke entglitten, was anderswo als sicheres Kriterium zur Erkennung von Diktaturen ausreicht.

Dabei ist der zu bemängelnde Zustand nicht das Fehlen demokratischer Normen, in Bezug auf die politische Gestaltung im Ganzen, sondern das Fehlen dieser in Bezug auf das Staatsvolk. Trotz undemokratischer Wesensmerkmale des Parlamentes, wie z.B. dem Fraktionszwang in Konkurrenz zur grundgesetzlichen Verantwortung des einzelnen Abgeordneten, kann man feststellen, dass die Tätigkeiten und Ansprüche des Parlamentes durchaus demokratisch sind. Das gilt aber leider nur auf der parlamentarischen Ebene. Der zu bemängelnde Zustand ist nicht das Fehlen demokratischer Abläufe im Parlament, sondern der Einflussmöglichkeit des Volkes auf diese demokratischen Abläufe. Das Volk ist von diesen abgekoppelt und die über die Wahllisten nur mangels Alternativen bestätigten Parlamentarier sind die politische Elite, die in ihrem und ihrer Partei Sinne, ohne Teilnahme des Volkes, den Staat durchaus demokratisch lenken.

Dabei gäbe es einen Ausweg. In unserem Grundgesetz ist der Aufruf an uns festgeschrieben, sich nach einer Wiedervereinigung eine neue Verfassung zu geben. Seit nun mehr als zwanzig Jahren verweigern wir den Auftrag unserer Gründerväter und unsere politischen Eliten tun ihr übriges, um dieses Thema als Utopie zu behandeln.

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