Mittwoch , 9 Oktober 2024
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Kuckuckskinder in Deutschland: wenn Väter plötzlich keine Väter mehr sind

Es ist unschöne Realität, dass Schätzungen zufolge jedes zehnte Kind in Deutschland mit einem „Stiefvater“ groß wird, der sich aufgrund fehlender Beweise für den biologischen Vater hält. Abgesehen von den emotionalen Abgründen, die eine solche Situation innerhalb einer Familie auftut, sorgen durchaus auch finanzielle Aspekte für die Entscheidung eines Kuckucksvaters, die untergeschobene Vaterschaft schlussendlich anzufechten. Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, bis zum 18. Lebensjahr investieren Eltern in etwa den Wert eines Reihenhauses in ihre Versorgung und Ausbildung. Doch sollte es beim Thema Kinder wirklich um Geld gehen?

Wenn eine Mutter ihrem Kind den biologischen Vater verweigert und den männlichen Part der Ehe mit einer Lüge leben lässt, verlieren alle Beteiligten. Wenn die Lüge auffliegt, ist der geleistete und zu leistende Unterhalt, dem der Vater nun widersprechen kann, nur ein winziger Tropfen zur Wiedergutmachung.

Vaterschaftszweifel
Experten gehen recht übereinstimmend davon aus aus, dass im westlichen Europa etwa 10 % aller Kinder mit einem Scheinvater aufwachsen und nicht mit ihrem biologischen Erzeuger. Hochgerechnet bedeutet das, dass in Deutschland an die 800 000 Menschen betroffen sind. Jedes weitere Jahr kommen etwa 70 000 neugeborene Kuckuckskinder dazu.

Die Zeiten des ewig bangen Zweifelns sind allerdings vorbei, denn mit modernen Testverfahren lassen sich Verwandtschaftsverhältnisse zu beinahe 100 % bestätigen. Um einen solchen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, braucht es jedoch die Zustimmung des Kindes. Da dieses in den meisten Fällen noch minderjährig ist, also die der Mutter. Und hier fangen die Probleme erst so richtig an. Besteht ein berechtigter Zweifel an der Vaterschaft und hat die Mutter einen Fehltritt bisher bewusst verschwiegen, wird sie sich auch jetzt nicht einfach so zur Offenbarung zwingen lassen. Der nächste Schritt führt also über die Gerichte. Wenn die Ehe nicht vorher schon an Misstrauen und Unehrlichkeit gescheitert ist, wird sie die kommende Schlacht vor öffentlichen Institutionen nur in den seltensten Fällen überstehen.

Was also können Väter tun, die einen berechtigten Verdacht hegen, von der Kindesmutter geprellt worden zu sein?

Vaterschaftstest – Rechte und Pflichten

Das 2010 erlassene Gendiagnostikgesetz zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Kindes regelt die Auflagen für Vaterschaftstests. Ein vom Vater heimlich, ohne die Zustimmung der Mutter, gemachter Test hat keine Gültigkeit vor Gericht, selbst wenn sein Ergebnis eindeutig ist, und wird obendrauf auch noch mit Bußgeldern in Höhe von bis 5000 EURO geahndet. Auch im Ausland gemachte Vaterschaftstests unterliegen in Deutschland der Strafverfolgung. Legale Vaterschaftstests, wie sie im Internet zum Beispiel beim Marktführer Vaterschaftstests.de angeboten werden, brauchen die Zustimmung aller Beteiligten und werden nur von akkreditierten und zertifizierten Laboren durchgeführt. Die Probennahme wird dabei unter Aufsicht einer sachkundigen Person vorgenommen.

Hierzu zählen:

  • Ärzte
  • Anwälte
  • Hebammen
  • Behörden
  • und Apotheken
  • Verwandte oder Privatpersonen gelten nicht als Zeugen!

Auch wenn das Ergebnis nur privaten Zwecken dient, müssen alle gesetzlichen Vertreter bei der Probennahme anwesend sein und vor Ort ihr Einverständnis erklären. Soll ein privater Vaterschaftstest später auch behördlich anerkannt werden, muss der eingesetzte und unparteiische Zeuge entsprechende Formulare ausfüllen und die Proben anschließend auch selbst einsenden. So wird eine nachträgliche Manipulation ausgeschlossen.
Ein so durchgeführter, legaler Vaterschaftstest kann zwar durchaus als Beweismittel für das Aufsetzen einer gerichtlichen Klage genutzt werden, die endgültige Anerkennung eines solchen privat beauftragten Abstammungsgutachtens liegt aber in der Entscheidung der Gerichte.

In den Fällen, in denen sich die Mutter nicht kompromissbereit zeigt, kann der Vater ihre Einwilligung über das Familiengericht erwirken. Einem solchen Antrag wird zwar in fast allen Fällen stattgegeben, ein dadurch bestätigter Verdacht entbindet einen offiziell anerkannten Vater aber nicht automatisch von seinen Pflichten. Dazu braucht es im Folgenden eine Vaterschaftsanfechtungsklage, die innerhalb von zwei Jahren erhoben werden muss. Erst, wenn dieses Verfahren offiziell abgeschlossen ist, wird der Vater rechtlich aller Pflichten aber auch allen Rechten dem Kind gegenüber enthoben.

Vaterschaftstests
In den Fällen, in denen sich die Mutter nicht kompromissbereit zeigt, kann der Vater ihre Einwilligung für einen Vaterschaftstest über das Familiengericht erwirken.

Wie teuer ist ein Vaterschaftstest und wer trägt die Kosten?

Im Falle eines freiwilligen Vaterschaftstest, dem alle Beteiligten zugestimmt haben, liegt die Übernahme der Kosten in Absprache bei den Ehe- oder Lebenspartnern. Wird der Test vom Gericht angeordnet, müssen die Kosten vom Antragsteller getragen werden. Im Zweifelsfall und wenn der „Schein-Vater“ seinen Verdacht erhärten kann, helfen die Jugendämter. Stellt sich im Zuge des Verfahrens jedoch heraus, dass der Antragsteller der leibliche Vater ist, bleibt er auf den Kosten sitzen.

Vaterschaftstest oder Vaterschaftsanfechtungsklage – welcher Weg ist der Richtige?

Ein offensichtlich geprellter Vater, dessen Verdacht von der fehlenden Mitwirkung der Kindesmutter erhärtet wird, möchte sich vielleicht sofort aller Pflichten der untergejubelten Kinder enthoben sehen und geht den direkten Weg über eine Klage, ohne vorab einen DNA Test anzustrengen. Dieses ist jedoch ein sensibles Thema, dem Gerichte nicht ohne Weiteres stattgeben. Für die Zulassung einer Klage muss der Kläger seine Zweifel schlüssig belegen. Die bloße Vermutung aufgrund einer vielleicht fehlenden Ähnlichkeit reicht nicht aus (außer in Fällen, in denen zum Beispiel eine Abweichung der Hautfarbe die Vaterschaft offensichtlich ausschließt) und wird in den meisten Fällen abgewiesen.

Anders sieht es aus, wenn der Vater rechtlich belegen kann, dass er als Erzeuger nicht infrage kommt oder seine Zweifel berechtigt sind. So zum Beispiel, wenn er zur Zeit der Empfängnis auf Geschäftsreise oder Montage war, medizinisch belegt nur eingeschränkt zeugungsfähig ist oder der Kindesmutter einen Seitensprung nachweisen kann. In diesen und ähnlichen Fällen wird das Gericht seiner Klage ohne Umschweife stattgeben. Eine Klage vor Gericht kostet aber immer Zeit, Nerven und im Zweifelsfalle auch Geld.

Gibt es also auch nur geringste Bedenken, sollten Väter vorab den Weg über einen privaten oder gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest gehen.
Andersherum gibt es auch Fälle, in denen der Vater trotz nachgewiesener Scheinvaterschaft weiterhin für die Ziehkinder eintreten möchte. Mit einer rechtlich gesicherten Anfechtung der Vaterschaft erlöschen jedoch alle seine Ansprüche.

Kuckuckskinder ade – Vaterschaftstest ist endlich legal

Und wer ist nun der Vater? Auskunftsansprüche gegenüber der Kindesmutter!

Hat das Gericht ein Abstammungsgutachten angeordnet, dessen Ergebnis als rechtlich gültiger Beweis eine Vaterschaft ausschließt, kann der Scheinvater des Kindes die Mutter per Gesetz dazu verpflichten, den leiblichen Vater bekannt zu geben. Notfalls kann dieser Auskunftsanspruch sogar per Zwangshaft durchgesetzt werden. Auskunft über den leiblichen Vater ist in den Fällen wichtig, in denen es darum geht, geleisteten Unterhalt zurückzufordern. Dieser Regressanspruch bezieht sich allerdings nur auf Unterhaltszahlungen von bis zu zwei Jahren. Alles darüber hinaus sei laut Gesetzesentwurf unangemessen. Theoretisch betrachtet könnte der geprellte Ehemann sich den zu Unrecht gezahlten Unterhalt auch von der Kindesmutter erstatten lassen. Dazu wäre er aber in der Pflicht zu beweisen, dass die Frau ihn wissentlich betrogen hat und das lässt sich in der Realität nur schwer umsetzen. Vom Kind selbst können Väter ebenfalls kein Geld zurückverlangen, denn die Unterhaltszahlungen haben überwiegend laufende Kosten gedeckt und das Kind nicht bereichert. Auch Geschenke und Taschengeld unterliegen einer Anstandspflicht und können nicht zurückgefordert werden.

In Ausnahmefällen kann die Mutter auch zukünftig noch von der Auskunftspflicht entbunden bleiben. Liegen schwerwiegende Gründe vor, entscheidet und prüft das Gericht solche Einzelfälle.

Bildernachweis:
Titelbild – CC0 Public Domain / Pixabay.com
Vater mit Tochter – Urheber: dmitrimaruta / 123RF Lizenzfreie Bilder

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