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Milliardenverlust der Bayern LB – Gerechtigkeit oder Pyrrhussieg ?

bayern_lb_hauptsitzEndlich scheint dem Steuerzahler Gerechtigkeit zu widerfahren, zumindest ist der Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtages zu dem Ergebnis gekommen, dass der ehemalige Vorstand der BayernLB sich rund um den Erwerb der HGAA grob schuldhaft verhalten hätte. Der Kauf hätte nicht stattfinden dürfen. Von Fehlverhalten ist die Rede, die möglichen Risiken seien zumindest fahrlässig übersehen worden. Bernhard Pohl, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, spricht gar vom „erfolgreichsten Untersuchungsausschuss, den der bayerische Landtag je gehabt habe“. Eventuelle Schadenersatzforderungen hängen jedoch an vier kleinen Buchstaben – und der Frage, ob der amtierende Vorstand gegen hochrangige Parteifreunde vorgehen wird.

Ende Mai 2007 übernahm die BayernLB die Hypo Group Alpe Adria – sozusagen im Hauruckverfahren: Die Absegnung des 1,6 Milliarden – Deals durch den Verwaltungsrat erfolgte im sogenannten Umlageverfahren, das entsprechende Dokument wurde per Kurier zwischen den Verwaltungsratsmitgliedern verschickt, weitere Beratungen blieben aus, es war Wochenende. Der Kauf entpuppte sich als Desaster, letztendlich wurden 3,7 Milliarden Euro Steuergelder in den Sand gesetzt. Vor allem die damaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Ex-Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) und Ex-Sparkassenpräsident Siegfried Naser, hätten sich den Risiken dieses Deals bewusst sein müssen, immerhin weißt die Chronik der HGAA einige dubiose Vorkommnisse auf.

Im September 2004 steigt die Hypo Alpe Adria in das hoch riskante Swap-Zinsgeschäft ein – und verliert innerhalb von 14 Tagen 328 Millionen Euro. Vorstandschef Wolfgang Kulterer verschweigt die hohen Verluste der Öffentlichkeit, sollte der für 2007 geplante Börsengang doch nicht gefährdet werden. Erst im März 2006 lassen Wirtschaftsprüfer die Verschleierung der Swap-Geschäfte auffliegen, Kulterer fällt weich und zieht zunächst als Aufsichtsratsmitglied weiterhin die Fäden im Hintergrund. Erst am 18. November 2008 wird er im Zusammenhang mit dieser Affäre zur Zahlung von 150.000 Euro verurteilt.

Auch Tilo Berlin, der 2007 – kurz vor Unterzeichnung des Unglückspapiers – Vorstandschef der HGAA wurde, spielt eine undurchsichtige Rolle in diesem Drama: Ihm wird vorgeworfen, die Kärntner Bank völlig überteuert an den damaligen BayernLB Chef Werner Schmidt verkauft zu haben, den er übrigens aus alten Vorstandstagen kannte. Aber auch Vorstandsmitglieder wie Erwin Huber und Günther Beckstein, hätten sich mit dürftigen Informationen abgefunden, insbesondere die Chefkontrolleure trügen eine Hochschuld, so Thomas Kreuzer, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses.

Die Frage, ob die verantwortliche Herren zur Kasse gebeten werden, hängt von vier Buchstaben ab, die das Wort „grob“ bilden: Schadensersatzklagen sind nur gegen Personen möglich die „grob fahrlässig“ handeln; und dies könne lediglich bei den Chefaufsehern Faltlhauser und Naser nicht ausgeschlossen werden. Da Kreuzer aber bereits deutlich durchblicken ließ, dass nur klagen sollte, wer ohne jeden Zweifel davon überzeugt ist, dass die Anspruchsgrundlagen vorliegen und er dies bei dieser Sachlage nicht für gegeben halte, kommt dem kopfschüttelnden Steuerzahler einmal mehr das Bild von Pyrrhus in den Sinn.

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