Freitag , 26 April 2024
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Hells Angels: Lizenz zum Töten!

hells_angels_jacketEin Schuss durch eine verschlossene Tür. Der Polizist, der davor steht, bricht tödlich getroffen zusammen. Der Todesschütze, ein Mitglied der Hells Angels, wird vorerst wegen Todschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der BGH hebt dieses Urteil wieder auf, meldet u. a. die Süddeutsche. Die dortigen Richter sind der Ansicht, es habe sich um Notwehr gehandelt. Passt diese Entscheidung ins Weltbild eines regulären Bürgers, der weiß, dass er sich davor hüten soll, einen ertappten Einbrecher zu verprügeln? Der es unterlässt, eine Schusswaffe im Haus aufzubewahren? Dem eingetrichtert wurde, sich grundsätzlich an Gesetze zu halten?

Im Jahr 1948 wurde der Club der Hells Angels in den Vereinigten Staaten gegründet und hat sich mittlerweile über 32 Länder verbreitet. Handelt es sich dabei um die Vereinigung harmloser Motorrad-Fans oder um eine Verbrecherorganisation?

Es mag sein, dass einzelne Mitglieder den Anschluss suchen, weil sie es einfach „cool“ finden. Trotzdem ist es allgemein bekannt, und natürlich auch den Behörden, dass die verschiedensten kriminellen Aktivitäten von hochrangigen Mitgliedern kontrolliert und organisiert werden. Vom Drogenhandel bis zur Schutzgelderpressung. Wer sich anschließt, ist an einen strengen „Ehrenkodex“ gebunden. Auch Mädchen, die sich mit Hells Angels einmal eingelassen haben, sollten sich davor hüten, die „Spielregeln“ zu brechen. „Harte Kerle“ eben, mit denen nicht zu Spaßen ist.

Man kann natürlich über all das hinwegsehen. Immerhin, ihre Fehden tragen sie schließlich mit ihresgleichen aus. Wer sich mit ihnen abgibt, ist selbst schuld. Bleibt aber nicht trotzdem ein bitterer Beigeschmack, wenn wir bedenken, dass dieses Treiben in einem Rechtsstaat toleriert wird? Wenn wir unsere eigene Lebenseinstellung in Vergleich stellen? Wenn wir regelmäßig einer Arbeit nachgehen und termingerecht unsere Steuern bezahlen? Wenn wir die Gerichte bemühen, falls wir uns ungerecht behandelt fühlen? Wenn wir die Polizei rufen, sobald wir bedroht werden, anstatt in die Tasche zu greifen und loszuballern?

Besagtes Mitglied der Hells Angels fürchtete um sein Leben und um das seiner Braut. Er stand im Konflikt mit der Konkurrenz, den sogenannten Bandidos. Plötzlich macht sich jemand an seiner Tür zu schaffen. Durch die teilweise verglaste Eingangstür erkennt er die Gestalt, feuert einen gezielten Schuss ab. Der Polizist, der eine kugelsichere Weste trägt, wird unglücklich getroffen und erliegt den Verletzungen. Der Entscheid des Bundesgerichtshofs: Notwehr!

Es wäre zeitraubend, jetzt alle Gerichtsurteile auszugraben, die rechtschaffene Bürger schuldig sprachen, weil sie die Notwehr überschritten oder fahrlässig gehandelt hatten. Wir wissen, dass es solche Urteile gibt. Auch wenn wir über eine Schusswaffe verfügen, so wissen wir, dass es nicht rechtens ist, durch die verschlossene Tür zu schießen, weil wir verdächtige Geräusche vernehmen.

Unser Leben sei ja auch nicht in Gefahr, mag man jetzt denken. Wir gehören ja keiner Verbrecherorganisation an. Wir arbeiten für unser Geld. Wir zahlen unsere Steuern. Bei den Hells Angels ist das eben anderes. Deren Aktivitäten sind gefährlich. Sie handeln unter Einsatz ihres Lebens. Da sieht die Welt halt anders aus. In Filmen haben wir so etwas ja auch schon gesehen. Und die Gerichte respektieren das eben. Angst ist tatsächlich ein Faktor, der in solchen Situation Berücksichtigung findet. Und wer das Leben eines Verbrechers führt, der lebt nun einmal mit berechtigter Angst. Und der darf dann auch auf unerkennbare Gestalten schießen, ohne sich zu vergewissern, wen er im Visier hat. So sieht es zumindest der BGH.

Zur Erklärung dieses Urteils muss allerdings auch festgestellt werden, dass der Polizei einige Fehler unerlaufen sind. Das besagte Mitglied der Hells Angels war bislang unbescholten und verfügte über eine legale Waffe. Von dieser Waffe wussten die Behörden und rückten deswegen mit einer Spezialeinheit (SEK) an. Der größte Fehler war gewiss, dass sich die Polizisten nicht als solche zu erkennen gaben.  Und die Information, dass ein Mordanschlag auf ihn geplant sei, hatte er sogar von der Polizei erhalten. Man wusste also, dass er in „Alarmbereitschaft“ war.

Allerdings, welche Konsequenzen drohen Polizisten, wenn sie voreilig zur Waffe greifen, weil sie davon ausgehen müssen, dass ihr Gegenüber skrupellos ist? Was für Konsequenzen würden sich für Sie und mich ergeben, wenn wir durch die Tür schießen, weil wir Angst vor einem Mörder vorgeben, und dabei einen Steuereintreiber töten? Der erschossene Polizist mag übereilt gehandelt haben. Er mag sich nicht korrekt zu erkennen gegeben haben. Vielleicht wäre es angebracht gewesen, das Gebäude zu umstellen. Doch dass der Bundesgerichtshof in Deutschland es korrekt findet, dass ein vermutlicher Berufsverbrecher durch die geschlossene Tür auf eine nicht identifizierte Person schießt, dabei handelt es sich um einen Skandal in der deutschen Rechtssprechung wie er seinesgleichen sucht.

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