Dienstag , 19 März 2024
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Immer mehr Haushalte können ihren Strom nicht mehr bezahlen

Durch drastisch steigende Energiepreise in den vergangenen Jahren, können immer mehr Menschen ihre Strom- und Heizkosten nicht mehr bezahlen. Dauerhafte Verschuldung und eine Sperrung des Stroms sind die verheerenden Konsequenzen. Eine Lösung zur Entschärfung der Energiearmut seitens der Bundesregierung, blieb bislang jedoch aus. Welche Präventionsmaßnahmen sich anbieten erklärt dieser Ratgeber.

Enorme Preiserhöhungen des Stroms – Die Folgen im Überblick

Als Folge der Energiewende werden Haushalte zunehmend stärker belastet. Die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien, werden größtenteils dabei auf den Verbraucher umgelegt. Inzwischen machen die Energiekosten in vielen Haushalten sogar über ein Zehntel ihres Einkommens aus. Dabei ist ist der enorme Kostenanstieg nur in wenigen Fällen auf verschwenderisches Verhalten zurückzuführen und betrifft mittlerweile nicht nur Erwerbslose oder Personen mit geringem Einkommen, auch immer mehr Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen, können die Kostenexplosion nicht mehr auffangen. Rund 15 Prozent der Schuldner sind Rentner. Aufgrund unbezahlter Rechnungen, wurde in Deutschland zuletzt in über 300.000 Haushalten von verschiedenen Energieversorgern der Strom abgestellt, das entsprach rund 800.000 Menschen. Die Betroffenen haben somit von einem Moment auf den anderen weder Warmwasser, Heizung noch Licht. Dabei ist im modernen Zeitalter ein Leben ohne Strom unzumutbar.
Häufiger Auslöser für den Einstieg in die Schuldenspirale sind oftmals hohe Nachzahlungen einer Jahresabrechnung, die nicht mehr bezahlt werden können. Auf Dauer können unbezahlte Rechnungen zur Stromsperre und langfristig sogar in die Privatinsolvenz führen.

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Die rechtlichen Fakten zur Sperrung des Stroms

Eine bevorstehende Abschaltung des Stromes erfordert immer vorab eine Mitteilung des Stromanbieters. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und erfordert mindestens eine vierwöchige Frist, um dem Verbraucher die Chance zu geben, die Rechnung zu begleichen. Sind die Außenstände der Stromrechnung unter 100 Euro, ist eine Ankündigung einer Stromsperre des Stromanbieters sowieso unzulässig. Wurden bislang Anzahlungen für die Stromrechnungen geleistet, muss dies vom Netzbetreiber bei der Androhung einer Stromsperre zusätzlich beücksichtigt werden. Nach Ablauf der vier Wochen muss eine zweite Mahnung mit einer zusätzlichen dreitägigen Frist erfolgen, um den Verbraucher an die Zahlungsverpflichtung zu erinnern.

Es empfiehlt sich aber, schon nach der ersten Mahnung zeitnah den Kontakt mit dem Anbieter zu suchen, und nach Möglichkeiten einer Ratenzahlung oder Stundung zu fragen, auch wenn nicht alle Energieunternehmen diesen Service anbieten. Die Höhe der Rate ist von der jeweiligen Schuldenhöhe abhängig. Wird vom Verbraucher Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt, darf aufgrund des laufenden Verfahrens ebenfalls keine Stromsperrung vollzogen werden. Eine Ignorierung der Mahnungen ist jedenfalls keine Lösung, da es die Situation nur weiter verschärft. Liegt ein bevorstehender Härtefall vor, kann bis zu einer gewissen Grenze eine Unzumutbarkeitsklausel die Stromsperre verhindern. Hierzu zählen Mütter mit Kleinkindern, Schwangere, pflegebedürftige und körperbehinderte Personen, die eine erhöhte Rücksichtnahme vom Netzbetreiber erfordert. Die Kosten einer Stromsperre zuzüglich der Mahngebühren, variiert nach Anbieter und Bundesland, beträgt aber im Durchschnitt zwischen 32 und 48 Euro, im Extremfall über 200 Euro, die den Schuldenberg noch mehr anwachsen lässt.
Allerdings: Trotz bundesweit etwa sieben Millionen Androhungen von Stromsperren, wurde die Sperrung nur bei rund fünf Prozent auch letztlich durchgeführt.

Rechtliche Gründe für Stromabschaltung
Auch Stromanbieter müssen sich an Fristen halten / Bild: succo – Pixabay.com/de

Präventionsmaßnahmen gegen eine Stromsperre

Um einer drohenden Stromsperre zu entkommen, sollte frühzeitig eine Beratungsstelle (zum Beispiel die Verbraucherzentrale) oder anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Außerdem empfiehlt sich zu prüfen, ob es nicht einen günstigeren Stromanbieter in der jeweiligen Region gibt und wieviel sich dadurch einsparen lassen würde. Bei einer schon vollzogenen Sperrung, hilft ein Anbieterwechsel aber auch nicht mehr, um die vorhandene Sperre wieder aufzuheben. Zusätzlich ist es ratsam, vorhandene Haushaltsgeräte auf etwaige Einsparmöglichkeiten zu kontrollieren und sie durch neuwertigere Geräte mit effizienterer Energieklasse zu ersetzen.

Kampf gegen Energiearmut

Trotz sinkender Börsenstrompreise seit 2014, teilweise sogar in den negativen Bereich, entstand den deutschen Haushalten seit 2002 nahezu eine Verdopplung der Stromkosten. Für Industrieunternehmen war der Preisanstieg der vergangenen Jahre dagegen nur halb so hoch wie bei einem Durchschnittshaushalt. Von der Preissenkung der erneuerbaren Energien profitierten bislang nur die Energieversorger. Eine Weitergabe der gesunkenen Preise an den Verbraucher blieb jedoch bislang bei vielen Anbietern aus. Von der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass „Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren“ in Angriff genommen werden sollen, ist bislang wenig zu spüren, sonst würde sich die Anzahl der Stromsperren nicht jährlich erhöhen. Zur Linderung der Energiearmut könnten neben dem klassischen Strom sparen auch Vorschläge wie beispielsweise ein kostenloses Basiskontingent von 500 kWh für jeden Bürger oder ein Prepaid-Stromzähler hilfreich sein. Doch bislang mangelte es am politischen Willen für eine konkrete Umsetzung.

Titelbild: Urheber: wisawa222 / 123RF

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