Dienstag , 23 April 2024
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Neues EU-Bio-Siegel und Kennzeichnungspflicht in Kraft getreten

eu_bio_logoDas nicht immer alles Bio ist, wo Bio darauf steht, ist allgemein bekannt. Um bei diesem Thema für die Verbraucher eine höhere Sicherheit zu schaffen, sind nun ein EU-weit geltendes einheitliches Bio-Siegel sowie  neue Vorschriften über die Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln, die in der EU hergestellt werden, eingeführt worden. 

Das Siegel zeichnet sich durch einen grünen Hintergrund mit weißen Sternen in Blattform aus und wird zukünftig auf allen verpackten Bio-Produkten zu finden sein, die innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten produziert wurden und zeitgleich den strengen Normen entsprechen. Die Kennzeichnung von Produkten mit dem neuen einheitlichen Siegel, gilt nicht für Waren, die außerhalb der EU hergestellt oder in einem losen Zustand verkauft werden.

Ziel dieser Neuerungen ist es, dass dem Konsumenten ein größeres Sicherheitsgefühl ermöglicht werden kann, da in der Regel Produkte zwar häufig als Bio tituliert werden, jedoch vielfach bestimmte Bio-Standards nicht vorhanden sind. Das einheitliche EU-Logo, kreiert durch den deutschen Studenten Dušan Milenkovi?, soll den Verbrauchern europaweit ein erhöhtes Vertrauen übermitteln können, da es Bio-Produkte kennzeichnet, die allesamt im Einklang mit den EU-Vorschriften in den Handel gelangen.

Die Richtlinien für Bio-Produkte, und somit deren Herstellung, sind streng. So bedeutet es für einen Bauern, der bislang auf konventionelle Art und Weise Nahrungsmittel angebaut hat, dass er zwei Jahre vergehen lassen muss, bevor er Bio-Waren auf seinen  Feldern produzieren darf. Auch danach gilt es für den Bauern und den nachfolgenden Verarbeitern von Getreide und Co. jegliche EU-Verordnungen konsequent einzuhalten. Regelmäßige Kontrollen durch die Kontrollbehörden, überwachen hierbei die gänzliche Produktion der Bio-Lebensmittel, um somit eine Gewährleistung darüber geben zu können, dass jegliche Regel eingehalten wird.

Das Bio-Siegel selbst, darf folgend nur dann seinen Einsatz finden, wenn die landwirtschaftlichen Inhaltsstoffe eines Produktes mindestens 95% biologischen Ursprungs betragen. Nahrungsmittel, produziert mittels der verschiedenen Variablen der Gentechnik, dürfen das neue EU-Bio-Siegel nicht als Kennzeichnung erhalten. Zudem gilt die Kennzeichnung auf den Lebensmitteln, die sowohl den Ort der Rohprodukte-Herstellung als auch eine bestimmte Code-Nummer, erteilt durch eine Zertifizierungs- und Kontrollstelle, zur Pflicht für Bio-Waren werden lässt. Neben dem neuen EU-Bio Siegel, dürfen auch ergänzend regionale, nationale oder private Gütesiegel auf den Verpackungen vorhanden sein. Die Übergangszeit der neuen Vorschriften und der Deklarierung „Bio“ mit dem neuen grünen Siegel beträgt zwei Jahre und umfasst gleichzeitig auch den Aquakultursektor.

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