Donnerstag , 18 April 2024
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Abmahnungen weiter auf dem Vormarsch!

abmahnung_unterschriftAbmahnungen sind normalerweise ein effizientes Mittel um Streitigkeiten beizulegen bevor ein Gericht sich damit beschäftigen muss. Im Regelfall erfolgen Abmahnungen um eigene Interessen zu verteidigen, sowie bei Markenrechts-, oder Copyright-Verletzungen, doch dem ist leider nicht immer so, denn in der Praxis sieht es meist ganz anders aus. Massenabmahnungen haben stark zugenommen und oftmals ist es mehr als fraglich, in wie weit für viele von ihnen eine wettbewerbsrechtliche Relevanz besteht.

Allein die Auktionsplattform Ebay wird von Anwälten gerne genutzt um sich auf die Suche nach vermeintlichen Abmahn-Kandidaten zu machen. Dabei handelt es sich nicht selten um Kleingewerbetreibende, die nichtsahnend einen Ebay-Shop einrichten, ohne zu wissen, auf was sie achten müssen. Einige Anwälte haben es sich anscheinend zur Aufgabe gemacht, alle Auktionen und Angebote akribisch zu durchleuchten und dann ihre Massenabmahnungen zu versenden. Immer vorausgesetzt, dass sie von einem Klienten beauftragt werden. Das sei der Fairness halber an dieser Stelle erwähnt.

Nicht selten flattert dann eines dieser besagten Schreiben ins Haus und der Betroffene staunt nicht schlecht beim Anblick der horrenden Forderung. Man muss nicht lange überlegen ob es den Absendern solcher Massenabmahnungen um den Schutz fremder Rechte geht, oder ausschließlich um die Gebühreneinnahmen, denn das Geld klingelt in der Kasse des Anwalts, nicht der des Auftraggebers.

Wie verhalte ich mich wenn ich eine dieser Abmahnungen erhalte?

Es ist in jedem Fall ratsam, den Rat eines Fachmanns einzuholen, denn er kann einschätzen, ob überhaupt eine wettbewerbsrechtliche Relevanz vorliegt und wie weiter vorzugehen ist. Auf keinen Fall sollten sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen, ohne sie vorher auf deren Inhalt prüfen zu lassen, denn darin werden oft unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafen für evtl. Folgevergehen festgelegt. In jedem Fall ist es besser einen Experten aufzusuchen und sich beraten zu lassen.

Im Zuge der ersten UWG Reform (UWG 2004 / Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) wurde als Sollvorschrift gesetzlich verankert, dass erst eine Abmahnung erfolgen soll, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Somit sind Abmahnungen grundsätzlich sinnvoll, wenn es da nicht einige gierige Anwälte gäbe, die sich auf diesem Wege ihre eigenen Taschen füllen wollen.

Es wird Zeit, dass solch offensichtlicher Massenabzockerei endlich der Riegel vorgeschoben wird, doch solange dies nicht geschieht gilt für die Abkassierer die Devise: Die Kuh melken, solange sie noch Milch gibt!

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