Wer kritisiert, darf nicht vergessen, sofern es Anlass dazu gibt, auch auf positive Ereignisse zu verweisen. Ein 77-jähriger Mann wurde im Dezember von fünf Verbrechern brutal überfallen. Dem Rentner gelang es, einen der Räuber, der die Beute an sich genommen hatte, durch einen Schuss zu stoppen. Der 16-Jährige erlag seinen Verletzungen und gegen den alten Mann wurde wegen des Verdachts des Todesschlages ermittelt. Obwohl sich die Täter bereits auf der Flucht befanden, stellte die Staatsanwaltschaft Stade in Niedersachsen die Ermittlungen ein. Auch bei der Verteidigung von Besitz handelt es sich um Notwehr.
Berichten zufolge, war es eine 22-jährige Frau (laut Bild eine Hamburger Prostituierte), die sich das Vertrauen des gehbehinderten wohlhabenden Mannes erschlichen hatte. Bei mehreren Besuchen in seinem Haus hatte sie Möglichkeiten, Einzelheiten auszukundschaften. Sie soll es gewesen sein, die fünf Männer zu dem Verbrechen angestiftet hatte.
Am 13. Dezember des Vorjahres verschafften sich diese Zutritt zum Haus des Rentners und zwangen ihn, ihnen seine Geldbörse auszuhändigen. Als sie ihn danach zum Öffnen seines Safes nötigen wollten, wurde der Alarm ausgelöst und die Räuber ergriffen die Flucht. Der Überfallene ist Jäger und verfügt daher über mehrerere Waffen. Durch gezielte Schüsse gelang es ihm, den Jüngsten der Bande, der die Brieftasche mit 2.000 Euro Inhalt an sich genommen hatte, anzuhalten. Der Schuss traf den 16-Jährigen in den Rücken und hatte dessen Tod zur Folge.
Die vier Komplizen im Alter von 23 bis 25 Jahren, deren Vornamen als Simian, Burkhan, Hakan und Gracia angegeben werden, wurden wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Lorella, die Anstifterin, kam mit einer bedingten Strafe davon.
Die Erklärung für die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft lautet: „Obwohl die Täter bereits auf der Flucht waren, als der Rentner schoss, sei der Angriff auf ihn und sein Hab und Gut noch gegenwärtig gewesen.“
Leider fallen gerichtliche Entscheidungen nicht immer zugunsten des Opfers aus, insbesondere wenn eine Waffe zur Verteidigung von Besitz eingesetzt wird. In diesem Fall hat die Staatsanwalt jedenfalls so entschieden, wie es auch der Rechtsauffassung der Mehrzahl der Bürger entspricht. Meine Hochachtung dem Rentner, der – meiner Meinung nach – die richtige Handlung gesetzt hatte. Meinen Respekt den Rechtsgelehrten aus Stade, die eine korrekte Entscheidung trafen.