Freitag , 19 April 2024
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Der Justizkrimi von Kaprun: Zwischen vergessen und vertuschen

gedenkstaette_kitzsteinhornAbweichungen und Ungeklärtes bestimmen auch nach zehn Jahren die Umstände der Brandkatastrophe von Kaprun. Die Bahn „Kitzsteingams“ war am 11. November 2000 während der Bergfahrt im Tunnel in Brand geraten – 155 Menschen starben. Der Opferanwalt vermutet kartellhafte Absprachen unter den Verantwortlichen. Damit wird die Kritik ausländischer Medien zum Verhalten der österreichischen Justiz in diesem Unglücksfall wieder aufgewärmt. Nun zieht man den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit in den Fall, da Betrug und vorsätzliche Sabotage vermutet wird.

„In den vergangenen Wochen haben sich viele neue Einzelheiten, die mit dem Fall Kaprun zu tun haben, ergeben.“, berichtet Ursula Geiger, eine der Angehörigen der Kaprun-Opfer vom 11. November 2000 in der Sendung „Im Zentrum“ (ORF). Beispielsweise wurde ein hoch brennbares Öl verwendet, und der Brandauslöser, der Heizlüfter, hätte gar nicht eingebaut werden dürfen. Geiger betont, dass die Staatsanwaltschaft in Heilbronn diese Fakten kennt und ein anderes Urteil aus deren Sicht ausgesprochen hätte werden müssen.

Der damalige Prozess-Sachverständige zum Unglück an der Kapruner Gletscherbahn, Anton Muhr, berichtet in besagter ORF-Sendung, selbst unter Druck gesetzt worden zu sein. „Es sind sehr komische Sachen passiert.“ Er hätte sein Gutachten „abschwächen“ sollen. Der Opferanwalt Gerhard Podovsovnik schaltet aus diesem Grund nun den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, da er vorsätzliche Sabotage und Betrug rund um den Prozess des Seilbahnunglücks vermutet. „Wir wollen die Täter aufdecken“, und er meint damit nicht den „kleinen Elektriker, der den Heizlüfter eingebaut hat“, sondern die Hintermänner. Diese sind in den Augen des Opferanwalts ein befangener Richter und Landesgerichtspräsident, eine befangene Expertenkommission und vier befangene Gutachter, welche den Sachverständigen Muhr nach dessen Ausscheiden ersetzten. Die neuen Beweise für Manipulation hätte man erbracht und jetzt liege es daran das „Kaprunkartell“ und „Seilbahnkartell“ öffentlich zu machen.

 

Völlig abstruse Vorwürfe“ stellen diese Anschuldigungen seitens des Anwaltes für den damaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer dar, der von einer „Glanzleistung“ im Rahmen der Ermittlungen rund um das Unglück nach wie vor spricht. Er ist auch der Meinung, die neuen Fakten wären „völlig sinnlos“, ein Kartell „kein Ausdruck im strafrechtlichen Sinn“, und die vorgeworfenen Absprachen hätten nur nach dem Unglück passieren können, seien also irrelevant für den Fall. Auch Erika Scharer, ehemalige Leiterin des Angehörigenzentrums und Soziallandesrätin der SPÖ des Bundeslandes Salzburg betont, dass die Kaprun-Katastrophe immer in den Köpfen der Bevölkerung verankert sein wird, man jedoch in die Zukunft zu blicken habe. Kaprun und sein Gletscherskigebiet ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Tourismus des Landes Salzburg. Unter diesem Hintergrund scheinen die Argumente der Politiker wenig für die Aufklärung beizutragen und verstärken nur die Verdachtspunkte des Opferanwalts.

Im Visier von Podovsovnik steht die OITAF, eine europäische Seilbahngesellschaft, die Sicherheitsauflagen festlegt. Zehn OITAF-Mitglieder saßen auf der Anklagebank, so der Opferanwalt, wobei gleichzeitig die Entlastungsgutachten aus dem eigenen Haus, der OITAF, stammten. Auch der Sachverständige Muhr schied kurz vor dem Termin der Hauptverhandlung krankheitsbedingt aus dem Fall aus. Böhmdorfer dazu, Muhr habe sich „nicht bereit erklärt“, sein Gutachten in der Verhandlung darzulegen. Böhmdorfer sieht auch in den Ergebnissen aller deutschen Experten ein „Phänomen“. Die österreichische Justiz habe jedoch völlig korrekt gehandelt. Die Opferseite argumentiert hingegen, dass der Richter im Kaprun-Prozess Mitglied im selben Lionsclub wie der Vorstandsvorsitzende der Verbund AG und Aufsichtsratvorsitzende der Gletscherbahnen Kaprun ist. Böhmdorfer sieht darin keine Befangenheit des Richters, weil sich dieser selbst als „befangen“ hätte erklären müssen, was er jedoch nicht tat. Die von den Opfern beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund befangener Mitwirkender wurde abgelehnt.

Am 11. September starben 155 Menschen bei der Brandkatastrophe im Tunnel der Kapruner Gletscherbahn. In zwei Prozessen konnten keine Schuldigen gefunden werden. Der Richter dazu: „Da hat Gott für wenige Minuten das Licht ausgemacht.“ Zur Erinnerung: Als Auslöser des Brandes gilt ein Heizlüfter, der unsachgemäß eingebaut wurde und in der Nähe der Hydraulikleitung positioniert war. Diese Leitung stand mit 190 Bar unter Druck und wurde mit einem hoch brennbaren Hydrauliköl auf Petroleumbasis befüllt. Es wurde nicht das vorgeschriebene Öl verwendet, sondern die Seilbahngesellschaft hat dieses durch ein günstigeres ersetzen lassen. Außerdem fehlten in der Gletscherbahn die Notausstiege und Feuerlöscher im Fahrgastbereich. Das Gerichtsurteil sprach davon, dass es sich bei einer Gletscherbahn um kein Fahrzeug handelt, was von der Staatsanwaltschaft in Heilbronn widerlegt wurde – besagter Heizlüfter darf nicht in Fahrzeuge eingebaut werden, so steht es in der Bedienungsanleitung, die ebenfalls beim Einbau fehlte. Auch liegen einer österreichischen Tageszeitung Originaldokumente der Expertenkommission vor, die beweisen, dass die deutsche Übersetzung dieser französischen Urfassung Abweichungen in der Rolle der handelnden und involvierten Personen aufweist.

Vertreter der Bergbahnen haben sich anlässlich der Wiederkehr dieses Jahrestages den österreichischen Medien nicht zur Diskussion gestellt. Die Angehörigen der Opfer kämpfen weiterhin um Aufklärung aller Umstände als Abschluss ihrer Trauerarbeit. Zehn Jahre nach dem größten Seilbahnunglück der zweiten Republik scheint die Ursachenforschung mehr als zuvor von Verschleierung geprägt zu sein und einer merkwürdig schwammigen Art des nicht zuständig Seins zu unterliegen.

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