Donnerstag , 28 März 2024
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Berufliche Sackgasse: Hier Hilft der Bildungsgutschein

Wenn es beruflich nicht weitergeht oder der Start in das Arbeitsleben mangels Qualifikation auf Eis liegt, ist guter Rat teuer. Einerseits wird der Sprung auf die nächste Stufe der Karriereleiter ohne Weiterbildung schwierig und auf der anderen Seite fehlt für den Einstieg in den Traumjob vielleicht einfach eine bestimmte Weiterbildung oder gar Ausbildung.

Genau für solche Situationen wurde die Weiterbildungsförderung von der Bundesagentur für Arbeit entwickelt. Doch welche Voraussetzungen Sie für diese Art der Förderung erfüllen müssen, was gefördert wird und wie die rechtliche Lage aussieht, erfahren Sie hier!

Für wen ist der Bildungsgutschein?

Die Agentur für Arbeit und Jobcenter können diesen Gutschein bei Vorliegen eines Förderbedarfs ausstellen. Gut zu wissen: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt des Bildungsgutscheins.
Ein Förderbedarf liegt vor…
… wenn Sie arbeitslos sind,
… wenn Sie arbeitssuchend sind,
… wenn Sie befristet angestellt sind und eine Weiterbeschäftigung, Verlängerung bzw. unbefristete Übernahme unwahrscheinlich ist und Arbeitslosigkeit droht,
… wenn Sie die Förderung zu Ihrer beruflichen Eingliederung benötigen.

Entgegen vieler Meinungen müssen Sie nicht zwingen ohne Arbeit sein, um die Förderung mit Hilfe des Bildungsgutscheins zu erhalten. Förderbedarf entsteht nämlich auch bei drohendem Arbeitsplatzverlust, wenn dieser durch eine Fort- oder Weiterbildung abgewendet werden kann.

Bild Unterlagen für Bildungsgutschein

Was ist der Bildungsgutschein eigentlich

Umschulungen, Weiterbildungen und auch Seminare sind sehr teuer. Bei einer Umschulung liegt die Höhe der Rechnung gut und gerne im fünfstelligen Bereich. Um diese finanzielle Last zu tragen, hat die Bundesagentur für Arbeit ein gewisses Budget, welches unter anderem in Form eines Bildungsgutscheins ausgeschüttet wird.

Der Bildungsgutschein ist eine schriftliche Zusicherung der Arbeitsagentur, einen Teil oder auch die komplette Maßnahme zu finanzieren und zusätzlich das Drumherum finanziell zu stützten. Er kann nur für zugelassene und geprüfte Weiterbildungen eingesetzt werden und ist auf jeden Förderfähigen individuell zugeschnitten.

Was wird gefördert?

Wie oben erwähnt, gibt es ein Zulassungsverfahren für Maßnahmen der Arbeitsförderung und explizit auch für Weiterbildungsmaßnahmen. Im Grunde kann jeder Bildungsträger beliebige Maßnahmen prüfen lassen und eine Fördergenehmigung erhalten.

Die Weiterbildungsförderung mit Bildungsgutschein kann zum Beispiel für Schulabschlüsse, Aus- und Weiterbildungen, Fachseminare, Sprachkurse und auch Kurse mit Führerscheinerwerb beantragt werden.

Im Fokus steht immer das große Ziel, dass Sie entweder im ersten Arbeitsmarkt bleiben oder wieder dorthin kommen.

Bild Arbeitsamt Bildungsgutschein beantragen

Beratungsstellen und Ansprechpartner

Natürlich ist für Sie bei drohender Arbeitslosigkeit oder Jobverlust die Agentur für Arbeit der erste Ansprechpartner. Aber auch die Bildungsträger können Ihnen fachkundig helfen und Ihnen Wege und Möglichkeiten aufzeigen, an die Sie vielleicht noch gar nicht gedacht haben.

Wenn Sie sich vorab informieren möchten, hilft Ihnen zum Beispiel das Portal KURSNET der Agentur für Arbeit. Dort können Sie auch nach Kursangeboten suchen und explizit die Zulassung zur Abrechnung mit dem Bildungsgutschein als Suchkriterium markieren.
Aber auch die Webseiten der Bildungsträger geben Ihnen einen guten Anhaltspunkt darüber, was für Möglichkeiten Sie haben.

Wie Sie den Bildungsgutschein richtig beantragen

Bevor Sie einen Bildungsgutschein beantragen, sollten Sie wissen, wohin die Reise gehen soll. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen und vor allem Argumentationen bereitlegen, bevor Sie einen persönlichen Termin bei der Bundesagentur für Arbeit geben lassen. Es ist auch möglich, den Antrag mithilfe eines Formulars aber auch formlos per Post zu stellen.

Um unkompliziert ans Ziel zu gelangen, sollten Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten:

  • Unterlagen zu Ihren bisherigen Bewerbungsbemühungen, sollten diese der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter noch nicht vorliegen. Dazu zählen auch die Absagen der Arbeitgeber.
  • Informationen zu Ihrer Wunsch-Weiterbildung. Am besten ist es, wenn Sie sich direkt Angebote schreiben lassen (von 2-3 Bildungsträgern).
  • Belege zur künftigen Arbeitsstelle in Form einer Einstellungszusage oder Stellenausschreibungen.

Natürlich können Sie auch weitere Unterlagen beifügen, die Ihren Standpunkt und die Notwendigkeit der Maßnahme rechtfertigen würden.

Welche Kosten deckt ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein übernimmt nicht nur ganz oder teilweise die Kosten für Ihre Maßnahme, sondern auch Ihre benötigten Lehr- und Lernmittel und auch Prüfungsgebühren, wenn Sie Ihre Maßnahme mit einer solchen abschließen müssen. Fahrtkosten und tatsächlich entstandene Kinderbetreuungskosten (maximal 130 Euro im Monat) werden ebenso übernommen.

Wenn die Maßnahme nicht in Ihrer Heimatstadt stattfinden, können Sie auch die Unterbringungskosten erstattet bekommen. Hierbei ist nur zu beachten, dass diese im Monat maximal 340 Euro betragen dürfen. Zusätzliche Verpflegungskosten werden mit bis zu 136 Euro im Monat erstattet.

Wenn Sie Leistungen bei Start der Maßnahme beziehen, erhalten Sie diese auch während der Maßnahme weiterhin!

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden

Wenn Sie Ihren Antrag abgegeben haben, erhalten Sie relativ schnell eine Antwort in Form eines Bescheides. Dieser kann positiv ausfallen und in diesem Fall müssen Sie sich nur noch auf Ihre Maßnahme konzentrieren.

Es werden aber auch Bescheide abgelehnt. In diesem Fall sollten Sie sich die Begründung im Schriftstück aufmerksam durchlesen. Ob der Antrag bewilligt wird oder nicht hängt von Ihrem Berater ab, leider gibt es vor diesem Bescheid keine neutrale Kontrollinstanz. Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Dafür haben Sie eine Frist von vier Wochen ab Zustellung Zeit. Ihr Widerspruch muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen.
Nach einem Widerspruch wird der Antrag noch einmal kontrolliert. Dies darf nicht der gleiche Berater machen, somit haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Fall in jedem Fall noch einmal in allen Punkten geprüft wird.

Sollte auch der darauffolgende Bescheid negativ für Sie ausfallen bleibt leider nur noch der Schritt vor das Gericht.

Bildernachweis:
Titelbild – Agentur für Arbeit Urheber: CC0 Public Domain-Pixabay.com
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