Wenn das Jahr sich langsam aber sicher dem Ende zu neigt, ist auch der Zeitpunkt für einen möglichen Wechsel der Kfz-Versicherung gekommen. Stichtag für einen vertragsgerechten Wechsel ist immer am 30. November (es gilt das Eingangsdatum!).
Nun sind die meisten Menschen eher bequeme Kunden und wechseln den Anbieter nur, wenn es unbedingt notwendig oder die Gelegenheit gerade günstig ist. Dabei lohnt sich das bisschen Papierkram, das ein Wechsel mit sich bringt mitunter deutlich: In manchen Fällen können auf diese Weise mehrere hundert Euro im Jahr eingespart werden. Um den eigenen Tarif mit anderen Anbietern zu vergleichen, muss man auch nicht mehr mühsam Angebote einholen und analysieren. Vergleichsportale erleichtern den Weg durch den Versicherungsdschungel. Denn Versicherung ist nicht gleich Versicherung.
Der Tarif hängt von einer ganzen Reihe von Variablen ab:
- Typ, Alter und Leistungsklasse des Fahrzeugs?
- Wo ist das Fahrzeug gemeldet?
- Welche Personen fahren den Wagen?
- Garage oder nicht?
- Wie viele Kilometer pro Jahr werden gefahren?
- Schadensfreiheitsklasse
Der ideale Tarif ist also immer maßgeschneidert und ein jährlicher Kfz-Versicherungsvergleich ist schon deshalb sinnvoll, weil man bei dieser Gelegenheit kritisch überprüfen kann, ob die oben genannten Komponenten tatsächlich noch so zutreffen, wie man sie vielleicht vor Jahren angegeben hat.
Die Versicherer schätzen auf der Grundlage dieser Informationen, die dann später auch im Vertrag stehen, das Risikopotential ein. Aufgrund von Unfallstatistiken wirkt sich der Fahrzeugtyp und natürlich auch die Region, in der das Fahrzeug gemeldet ist, auf den Tarif aus. Fahrzeugalter und -typ sowie der Standort des Wagens sind die „harten Komponenten“, die man als Kunde nur beeinflussen kann, indem man umzieht, oder sich ein neues Auto kauft.
Flexibler sind die „weichen Komponenten“, und richtig sparen kann man, indem man die Nutzung des Kraftfahrzeuges klar definiert:
- Schränken Sie den Personenkreis der Fahrer ein.
- Schätzen Sie die Kilometerleistung pro Jahr und legen Sie diese fest (Schätzen Sie dabei aber lieber großzügig).
- Sie haben eine Garage oder einen Stellplatz? Dann geben Sie dieses bei der Versicherung an.
- Sie haben schon einmal ein Fahrsicherheitstraining absolviert? Fragen Sie nach, ob sich dieses auf Ihren Tarif auswirkt.
- Manche Versicherungen honorieren Werkstatt-Treue – erkunden Sie sich nach den Konditionen.
Gehen Sie bei der Einschätzung aber realistisch vor – es nützt nichts, wenn Sie aufgrund von zu vorsichtig geschätzten Kilometerzahlen am Ende den Versicherungsschutz (oder einen Teil davon ) einbüßen.
Preise UND Leistung vergleichen!
Bei einem Vergleich sollte der Kunde aber nicht nur die finanzielle Komponente berücksichtigen. Was letztendlich zählt ist die Leistung. Natürlich wünschen wir uns alle, dass die Kfz-Versicherung ein notwendiges Übel ist, das sich nur zu Beginn des Jahres als lästige Abbuchung bemerkbar macht. Im Schadensfall rächt es sich aber, den Leistungsumfang vernachlässigt zu haben.
- Berücksichtigen Sie die Deckungssumme. Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt 7,5 Mio Euro für Personenschäden und 1,12 Mio Euro für Sachschäden. Üblich sind aber Deckungssummen von 50 oder 100 Mio Euro pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden. Zur Einschätzung: Der bisher teuerste Schadensfall Deutschlands trat ein, als 2004 ein PKW auf der A4 einen Tanklastzug rammte und dieser von der Wiehltalbrücke stürzte (Schaden: 32 Mio Euro).
- Eine weitere beachtenswerte Komponente ist die Rückstufung bei einem selbst verursachten Unfall. Oft ist es so, dass günstigere Anbieter eine schlechtere Rückstufung bieten.
- Wenn Sie oft im Ausland unterwegs sind, sollte eine entsprechende Absicherung für Fahrten mit Mietwagen eingeschlossen werden (umgangssprachlich „Mallorca-Police“ genannt).
KfZ – Versicherung wechseln
Vorgehensweise beim Versicherungswechsel
- Prüfen Sie zunächst, ob sich ein Versicherungswechsel für Sie überhaupt lohnt. Dazu müssen Sie gar keine zeitraubenden Analysen durchführen. Bei einem Vergleichsportal im Internet geben Sie alle Eckdaten ein und erhalten eine Liste der günstigsten Versicherer. Wenn Sie sich einmal die Mühe machen, die Daten testweise zu verändern (z. B. die jährliche Fahrleistung verringern oder erhöhen oder die Anzahl der Fahrer unterschiedlich angeben) können Sie sehen, wie sich das auf die ermittelten Tarife auswirkt.
- Das Portal kfz-versicherungsvergleich.toptarif.de bietet den zusätzlichen Service, dass die Bewertung des Tarifs mit einer Note und einer Aufschlüsselung der einzelnen Komponenten sowie Kundenmeinungen und eine Auswertung der Kundenzufriedenheit gleich mitgeliefert werden. Denn bei aller Ersparnis sollte man natürlich den Service nicht aus dem Blickfeld verlieren. Die günstigste Versicherung nützt nichts, wenn man im Schadensfall mit Schwierigkeiten zu rechnen hat. Ein Blick auf die Statistik insbesondere bei den Punkten „Service“ und „Schadensabwicklung“ kann einem eine Menge Ärger ersparen.
- Wenn Sie einen günstigeren Tarif bei einem anderen Anbieter gefunden haben, sollten Sie zunächst ihre aktuelle Versicherung kontaktieren und klären, ob diese Ihnen nicht vergleichbare oder sogar bessere Konditionen anbieten kann. Die meisten Versicherungen schätzen ihre langjährigen Kunden und versuchen diese natürlich zu halten.
Sollte dies nicht der Fall sein und der Wechsel steht fest, empfiehlt es sich, erst einen neuen Tarif abzuschließen und erst dann zu kündigen. Zwar ist es grundsätzlich so, dass die Kfz-Haftpflichtversicherer niemanden ablehnen dürfen, das gilt aber nicht für Teil- und Vollkaskoversicherungen. Prüfen Sie also vorab, ob der von Ihnen gewünschte Versicherungsumfang tatsächlich auch vollständig übernommen wird. Bei Abschluss einer neuen Versicherung, darf der Versicherer übrigens vorab bestimmte Daten bei dem alten Anbieter abfragen. Das gilt z. B. für die Fahrzeugart und den aktuellen Status des Schadensfreiheitsrabatts. - Wenn dies geklärt ist, schicken Sie nun die Kündigung des alten Vertrages bis spätestens 30. November (einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres) an den alten Anbieter. Verstreicht diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr und Sie können erst im nächsten Jahr wechseln. Übrigens gilt hier das Datum, an dem das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingegangen ist und nicht das Datum des Poststempels. Bei sehr knappen Kündigungen ist es daher empfehlenswert, diese per Einschreiben (gegebenenfalls mit Rückschein) zu verschicken.
Sonderkündigungsrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Sonderkündigungsrecht, das eine Kündigung des Vertrages außerhalb des Stichtages 30. November möglich macht. Das ist zum Beispiel bei einer Prämienerhöhung oder im Schadensfall so. Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nicht, wenn die Prämie aufgrund von neuen gesetzlichen Bestimmungen (zum Beispiel der Erhöhung der Versicherungssteuer) erhöht wird. Beachten Sie auch hier die vertraglich vereinbarten Fristen (in der Regel vier Wochen). Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn das Fahrzeug und die Versicherung gleichzeitig gewechselt werden.
Eine Kfz-Versicherung besteht aus vielen Variablen, die sich im Laufe eines Jahres schnell ändern können. Ein jährlicher Check, ob der Vertrag noch passt und ob gegebenenfalls ein anderer Anbieter günstigere Konditionen bietet, lohnt sich also. Tragen Sie sich den 30. November als festen jährlichen Termin in Ihren Kalender ein. Am besten mit ein oder zwei Wochen Vorlauf, damit Sie auch tatsächlich genügend Zeit für Ihren Kfz-Versicherungsvergleich und gegebenenfalls einen Wechsel haben.
Kfz-Versicherung: Lohnt der Wechsel?
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