Dienstag , 19 März 2024
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Durch Folter erzwungene Geständnisse

ghailaniKann ein Massenmörder freigesprochen werden, wenn sein Geständnis unter Folter erfolgte? Der mutmaßliche Terrorist, angebliches Mitglied von Al-Kaida, Ahmed Ghailani wurde von einem zivilen Strafgericht in 285 Punkten der Anklage freigesprochen. Für schuldig befunden wurde er von den Geschworenen nur in einem einzigen Anklagepunkt, der allerdings für eine lebenslängliche Haftstrafe ausreicht. Das überraschende Urteil ist darauf zurück zu führen, dass entscheidendes Beweismaterial vom Gericht nicht anerkannt wurde. Der Grund: Ghailani wurde in geheimen Militärgefängnissen festgehalten und gefoltert, was laut amerikanischer Rechtssprechung unzulässig ist.

Die von verschiedenen Medien angegebenen Gesamtzahlen der Anklagepunkte stimmen nicht überein. Die Deutsche Welle berichtet von 286, ABC-News und Reuters Deutschland von 281 und Wikipedia von insgesamt 285, wobei Ghailani in allen außer einem freigesprochen wurde – und zwar, Verschwörung zur Zerstörung von amerikanischem Eigentum. Die meisten der verbleibenden Delikte beziehen sich auf Mord und Mordversuch für jedes einzelne der Opfer.

Die Vorwürfe gegen Ahmed Ghailani scheinen sich darauf zu beschränken, dass er die Fahrzeuge und möglicherweise den Sprengstoff für die Angriffe gegen die US-Botschaften in Tansania und Kenia, im Jahr 1998, besorgt haben soll. Ein Schlüsselzeuge, der CIA-Mitarbeitern gegenüber angegeben hat, den Sprengstoff TNT an Ghailani verkauft zu haben, wurde vom Gericht nicht zugelassen, nachdem dieser den Namen des Lieferanten unter Folter preisgegeben hatte.

Was in den USA nach diesem ersten Versuch als umstritten gilt, ist die Überschneidung von Militär- und ziviler Gerichtsbarkeit. Während zivilen Sicherheitskräften strikt untersagt ist, Verdächtige durch Folter zu einem Geständnis zu zwingen, wird die Anwendung von Gewalt in Militärgefängnissen als legitim akzeptiert. Als eine der Methoden gilt das sogenannte „Waterboarding“, was auch von Ex-Präsident George W. Bush in seinen kürzlich veröffentlichten Memoiren für gut befunden wurde.

Die Schließung des berüchtigten Militärgefängnisses in Guantanamo Bay war eines der Wahlversprechen von Präsident Obama. Als weitere Folge dessen wird die Verhandlung von Terroranschlägen vor zivilen Strafgerichten betrachtet. Das Scheitern der Verurteilung von Ahmed Ghailini wegen mehrfachen Mordes aufgrund juristischer Formalitäten wird als politische Niederlage Obamas bezeichnet. Die Behandlung weiterer Fälle von mutmaßlichem Terrorismus durch die zivile Gerichtsbarkeit wird somit angezweifelt. Einer der Kandidaten wäre Khalid Mohammed, dem Beteiligung an den Terroranschlägen vom 11. September 2001 vorgeworfen wird. Von einem Militärtribunal wurde dieser im Jahr 2008 wegen Kriegsverbrechen angeklagt. Sollte der Prozess jedoch vor einem zivilen Strafgericht abgehalten werden, so könnte das an ihm fast 200 Mal durchgeführte Waterboarding zu gravierenden Auswirkungen auf die Verhandlung führen.

Das endgültige Urteil für Ghailani wird für Januar nächsten Jahres erwartet. Die Mindeststrafe für das Verbrechen der Verschwörung ist mit 20 Jahren Gefängnis festgelegt, die Höchststrafe lebenslänglich.

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