Donnerstag , 25 April 2024
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Karlsruhe verzögert ESM – Gauck spielt mit!

joachim gauckDas Bundesverfassungsgericht bittet Bundespräsident Joachim Gauck um Aufschub und torpediert somit die Pläne der europäischen Staats- und Regierungschefs, den undemokratischen dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM zum 1. Juli zu installieren. Erst gestern hatte ich geschrieben, dass Karlsruhe den ESM aus verfassungsrechtlicher Sicht eigentlich nicht passieren lassen dürfte, heute nun kam es zu einem ersten Etappensieg für diejenigen, die Staatsorgane wie den Bundestag für wichtig erachten.

Das Bundesverfassungsgericht bittet unseren Bundesgrüßaugust Gauck darum, dass Gesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nicht zu unterschreiben. Die Verfassungsrichter um Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle ziehen damit vorerst die Reißleine und fahren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in die Parade. Diese benötigt die ESM-Milliarden, um den in Brand stehenden spanischen Bankensektor und den nahenden Bailout für Italien zu finanzieren. Wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichts erklärte, gehe selbiges davon aus, „dass der Bundespräsident wie in der Vergangenheit auch dieser Bitte nachkommen wird und das Gericht so genügend Zeit zur Prüfung hat“.

Noch gibt es kein ESM-Gesetz, welches vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden wäre, die Abstimmung wird für nächsten Freitag (29. Juni) erwartet. Es wäre also ohnehin äußerst knapp geworden, den ESM bis zum 1. Juli in Kraft zu setzen, auch vor dem Hintergrund, dass dieser längst nicht in allen Euro-Staaten ratifiziert worden ist. Der europäische Stabilitätsanker Deutschland droht nun mit schlechtem Beispiel voranzugehen.

Wenn Bundestag und Bundesrat Ende Juni den ESM verabschieden sollten, würde dieser dennoch nicht sofort in Kraft treten, da jedes Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden muss. Dabei muss er penibel darauf achten, dass das zu unterschreibende Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Insofern ist die Bitte aus Karlsruhe, die eigentlich eine Aufforderung ist, ein deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung Bundesregierung.

Gerichtspräsident Voßkuhle hatte vor einigen Monaten in einem seiner seltenen Interviews bereits angedeutet, dass die europäische Integration bereits an den Grenzen des Grundgesetzes kratzt, weitere Kompetenzübertragungen nach Brüssel sind folglich kaum möglich. Die zu erwartenden Klagen gegen den ESM – unter anderem die Linken wollen mit Eilanträgen vor dem Gericht versuchen, den ESM zu stoppen – ließen die Richter in Karlsruhe anscheinend aufhorchen und trugen wesentlich zu der Entscheidung bei, den Bundespräsidenten darum zu bitten, das Gesetz vorerst nicht zu unterschreiben.

Natürlich ist die Gefahr, die vom ESM für den bundesdeutschen Parlamentarismus ausgeht, mit der Bitte um Aufschub nicht gebannt, wohl aber verdichten sich damit die Anzeichen, dass Karlsruhe den ESM in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklären könnte. Interessant wird nun zu sehen sein, was Bundespräsident Gauck macht. Denn immerhin könnte er, rein theoretisch, der Bitte des Verfassungsgerichts nicht nachkommen und das ESM-Gesetz „nach eingehender Prüfung“ binnen Stunden unterschreiben und niemand könnte unser Staatsoberhaupt daran hindern. Andererseits würde er sich damit als jemand outen, dem verfassungsrechtliche Bedenken egal sind, was man von Gauck, trotz seiner jüngsten Auslassungen über Militäreinsätze, eigentlich nicht erwarten kann.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, beugt sich Gauck der „Bitte“ aus Karlsruhe und wird das Gesetz vorerst nicht unterschreiben.

Dieser Artikel ist zuerst auf http://www.wisopol.de erschienen.

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