Samstag , 20 April 2024
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Potentielle Straftaten im Rahmen des SPD-Spendenskandals in NRW

nrw_politik_netzwerk„Die politischen Parteien müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen Rechenschaft ablegen.“ (Artikel 21 Grundgesetz) Prof. Dr. Ingo von Münch führt in seinem Kommentar des Grundgesetzes zu diesem Artikel aus: Im „Parteienstaat“ sei vom Gesetzgeber auf ein „auf Transparenz zielendes Verfahren“ hinzuwirken. Die Wähler sollten so Einsicht erhalten, um dies in Wahlentscheidungen einfließen lassen zu können. Das Transparenzgebot des Grundgesetzes bedingt, dass die Verwertbarkeit weitergegebener Informationen im Kontext ihrer Strukturierung sichergestellt sein muss. Die faktische Situation: Im „Parteienstaat“ ist der Gesetzgeber mit den Parteien kongruent, ebenso mit dem Kontrolleur Bundestagspräsident. Wer kontrolliert den parteiischen Kontrolleur unparteiisch?

„Die vollständige Adresse des Sponsors ist zu ermitteln.“ Parteiengesetz § 24 Absatz 3 Satz 2 sowie § 24 Absatz 8

Im konkreten Fall der drei Spenden vom Konto der Anwaltskanzlei Dr. Stoeber & Partner auf das Konto des SPD-Unterbezirks Duisburg stellt sich die Frage: Welche Adresse ist die vollständig zu ermittelnde „Sponsorenadresse“? Die der Anwaltskanzlei in Verbindung mit dem Kanzleikonto? Oder die Privatadressen der auf den Spenden namentlich genannten Anwälte der Kanzlei, die die GbR-Gesellschafter sind? Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Kutschaty hat vor dem Rechtsausschuss des NRW-Landtags mit Bezug auf die entsprechende Regelung im Parteiengesetz sinngemäß formuliert, der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Jäger hat dies dann vor dem Innenausschuss des Landtags in seiner Stellungsnahme zitiert: Die Namen der Anwälte seinen jeweils einzeln auf Spenden genannt, in Verbindung mit der dem Konto zuzuordnenden Anwaltskanzlei sei dieser Vorschrift des Parteiengesetzes Genüge getan, kein strafbewährter Verstoß zu konstatieren.

Werden Spenden von Konten von Personengesellschaften auf Konten von Parteigliederungen angewiesen, dann setzt dies eine schriftliche Erklärung aller Gesellschafter über das Einvernehmen mit diesen Spenden voraus. (1)(2)

Die Konsequenzen sind:

Dem SPD-Unterbezirk Duisburg muss – unabhängig von den Fragen, ob, wann, wie viele Spenden an wen und auf welches Konto zurückgezahlt wurden – ein formelles Schriftstück der GbR Vauth, Jellacic und Wittmann vorliegen, das die drei Gesellschafter einvernehmlich der Zahlung von Spenden vom Kanzleikonto an den SPD-Unterbezirk Duisburg zustimmen. Daher können Jellacic und Wittmann von den Spendenbescheinigungen auf ihre Namen nicht überrascht gewesen sein. Sollte dieses Schriftstück nicht existent sein, dann war der gesamte Vorgang bereits mit der Annahme der Spenden illegal und strafbewährt. Sollte es vorliegen, dann hatte der SPD-Unterbezirk Duisburg keine Veranlassung Spenden auf Namen der drei GbR-Gesellschafter zurückzuzahlen. Es sei denn, er – konkret die für ihn handelnden verantwortlichen Personen – wollten und wollen sich damit an der Verschleierung der damit im Zusammenhang damit stehenden Straftaten beteiligen. Was sich dann über die analog handelnden Personen beim SPD-Landesverband NRW, SPD-Parteivorstand, NRW-Innenministerium, NRW-Justizministerium, in der NRW-Landesregierung und der zuständigen Staatsanwaltschaft Krefeld fortsetzte, auch im Kontext der personellen Identitäten und Verflechtungen, ob nun parteilich oder dienstrechtlich. Die Selbstanzeige des SPD-Parteivorstandes, im Zusammenhang mit den zwei unstrittigen Spenden auf Jellacic und Wittmann, passt so exakt in das Muster, als weiterer Versuch sowohl der Verschleierung als auch der formellen Schadensbegrenzung. Wenn der Bundestagspräsident „mitspielt“. Und: Das Muster ist allen Beteiligten auf allen Ebenen mehr als bekannt, auch denen der anderen (Landtags-)Parteien.

Sehen wir uns die Anzeigepflicht von Parteien noch genauer an. Nach den Parteiengesetz-Kommentaren (3) ist der Zeitpunkt entscheidend: Bevor die unrichtigen Angaben von anderen aufgedeckt wurden. Nun berichtete die WZ Krefeld bereits ab Oktober 2009 über diesen Fall, ab April 2011 dann weitere Medien. Die Selbstanzeige des SPD-Parteivorstandes erfolgte danach.

Die Betrachtung der Gesamtheit der aktiven und passiv-aktiven Handlungen zur Verschleierung und Deckung – gegen den Verfassungs- und Parteiengesetzgrundsatz der Transparenz – dokumentiert extrem hohe kriminelle Energie in einem bandenmäßig organisierten Schatten-Netzwerk, das mit dem juristischen Begriff der Organisierten Kriminalität zu qualifizieren ist.

Der Ex-FDP-Bundesgeschäftsführer Fritz Goergen schreibt in seinem Buch „Skandal FDP. Selbstdarsteller und Geschäftemacher zerstören eine politische Idee“: „Wir, Generationen von Funktionären und Politikern, lernen in jungen Jahren, vor Beginn unseres eigentlichen Weges, dass Regeln für die Regelmacher nicht gelten: Wir lernen in kleinen, unmerklichen Dosen, Politik darf alles. Unsere politische Moral wurde vergiftet – nachhaltig … Alle wussten, was sie taten. Da sie es für ‚die Sache‘, für ‚die Partei‘ taten, schien allen der regelmäßige Verstoß gegen die Regeln moralisch legitimiert. Und wenn es ernst wurde, ihr Opfer ehrenwert. So ähnlich empfanden wir Funktionäre alle. Kameraderie ist eine Spirale, die sich schnell dreht. Und die man als so etwas ähnliches wie Korpsgeist nur allzu schnell mit etwas Ehrenwertem verwechselt … Staat, Parteien und Verbände sind so ineinander verwoben, dass die Wechselbeziehungen der öffentlichen und privaten Hände gar nicht ’sauber‘ werden können.“

Die pflichtwidrige Vernichtung fremden Kapitals ist eine Straftat.“ Bundespräsident Christian Wulf

Wie ist das alles nun nach dem Strafgesetzbuch zu urteilen?

Der strafrechtliche Kern ist hier der §266 Absatz 1 Strafgesetzbuch: Untreue. Übersetzt in Allgemein-Deutsch: Eine konkrete Person hat die Kompetenz sowie die damit verbundene Pflicht von dem dazu Legitimierten wie dem Souverän, den Wahl-Bürgern, zeitlich begrenzt verliehen erhalten, sowohl über für ihn fremdes Eigentum verfügen zu dürfen, als auch andere konkrete Personen zu Handlungen im Kontext diesen fremden Eigentums anzuweisen bzw. zu veranlassen. Wenn diese vertretungsberechtigte Person diese verliehene Kompetenz zum konkreten Nachteil des Kompetenzverleihers missbraucht, d.h. ein konkret zu definierender Schaden für den Kompetenz-Verleiher entsteht, dann „wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Darüber hinaus sind Straftaten zur Verdeckung von Straftaten separat strafbewährt.

Eine konkrete Person

Herr Jäger. Vorsitzender der SPD Duisburg, Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für Beschäftigung Duisburg, Landtagsabgeordneter und Innenminister des Landes NRW. Seine Straftaten nach dem Strafgesetzbuch:

  • Schein-Gutachten der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung Duisburg mit Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoeber & Partner zur Legitimation von Teil-Rückzahlungen auf Parteien-Konten veranlasst. Eine besondere Form der illegalen Umwegefinanzierung von Parteien.

  • Dann zur Legitimation von Schein-Gutachten weitere Schein-Gutachten veranlasst.

  • Versuchte Verdeckung durch die Behauptung im Innenausschuss des Landtages keine Gutachten in Auftrag gegeben zu haben.

  • Konkret geschädigt ist der Souverän. Das bedingt Pflichtverletzung, strafrechtlich definiert als Untreue. Was bei gerichtlichem Nachweis die in § 266 Abs.1 StGB definierte Strafe nach sich zieht.

  • Im konkreten Fall hebt Herr Jäger in seiner Person bzw. seinen Handlungen in seinen verschiedenen öffentlichen Ämtern und Funktionen die Gewaltenteilung illegal auf, instrumentalisiert sie gar, was juristisch besonders verwerflich ist. Denn es ist im konkreten Kontext bandenmäßiges Handeln im Rahmen Organisierter Kriminalität. (4)

Die vorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaft Krefeld ist die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Behördenleiter ist Gregor Steinforth (welches Parteibuch hat er?). Zuständig u.a. für Zuweisungsverfügungen. So an die Staatsanwaltschaft Wuppertal als Schwerpunktstaatsanwaltschaft Korruptionsverfahren. Damit trägt er die Verantwortung dafür, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld in Person Oberstaatsanwalt Ipers weiter für den Fall Vauth und die damit verbundenen weiteren Tatbestände zuständig ist. Und konsequent illegal untätig bleibt.

Warum konsequent illegal untätig? Da kann z.B. ein Blick in das „Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung“ NRW Erkenntnis vermitteln. Denn das Gesetz definiert in § 5 eindeutig, was „Verfehlungen“ sind, und definiert in „§ 15 Auskunftspflicht“ die Pflicht zur Offenlegung aller Vermögensdaten. Dieser Pflicht muss aber nur nachkommen, wer vom zuständigen Staatsanwalt dazu formell aufgefordert wird. Wenn nicht: Unterstützung der Geheimhaltung / Verschleierung im Amt.

Das Landeskriminalamt NRW weist auf seiner Webseite explizit auf „Verstöße gegen ethische Standards und korruptive Verhaltensweisen“ hin, und beschreibt in diesem Kontext „Transparenz und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit“. „Kennzeichnend für korruptive Praktiken sind vor allem zunächst der Missbrauch einer Funktion oder Stellung in einem Unternehmen oder in einer Behörde und das damit verbundene Erlangen bzw. Anstreben von persönlichen Vorteilen unter gleichzeitiger Verschleierung dieser Handlungsweisen (Geheimhaltung). Das Charakteristische an der Korruption ist dabei das bewusste und freiwillige Zusammenwirken zweier Parteien.“ Ergänzt muss es heißen: „zweier oder mehrerer Parteien“.

Auf handelnde Personen bezogen beschreibt das LKA NRW:

  • Keine Person oder Institution ist absolut gegen Korruption gefeit, jedes Sicherheitssystem lässt sich mit krimineller Energie überwinden oder umgehen.

  • Ausgangsposition war im über 90% der Fälle das „Anfüttern“ (Gewährung von wiederholten, sich steigenden Vorteilen, wobei der Prozess schleichend verläuft und die Person, die anfänglich geringe Vorteile angenommen hat, langsam in eine Abhängigkeit vom Geber gelangt, sodass eine freie Willensentscheidung nicht mehr möglich ist).

  • Wer Vorteile annimmt, wird erpressbar.

  • Die seitens des Nehmers durch korruptive Verhalten erlangten Zuwendungen sind in aller Regel erheblich geringer als die wirtschaftlichen Vorteile auf der Geberseite; das größere Risiko trägt mithin der ‚Nehmer‘.“

Da es hier sehr genau passt zwei Zitate von Anabel Hernandez, Autorin von „Die Herren des Drogenbusiness“ zur spezifisch mexikanischen Variante des Parteien- und Staats-Korruptionssystems. Analogien sind nicht zufällig: „Man muss gegen korrupte Richter, Polizisten und Politiker vorgehen. Das ist ihr Sicherheitsring.“ „Es ergibt sich schon ein Bild, wenn man nur bekannte Fakten beobachtet und sich dann die passenden Zeitpunkte ansieht. Es ist wie ein Puzzle, dessen Teile plötzlich ein vollständiges Bild ergeben.“

Hier: Handelnde Personen aus der Anonymität der unpersönlichen Funktion herausholen, und sie persönlich mit Fakten, Daten, Terminen sowie mit dem analogen Kontext anderer handelnder Personen vernetzen.

Ein kleiner Blick in die jüngere Vergangenheit hellt auf. NRW-Innenminister Dr. Fritz Behrens SPD am 9. Juli 2003 zur Korruptions-Task Force des Landes NRW:

Unsere schlimmsten Befürchtungen sind leider wahr geworden: Auffälligkeiten … ergaben sich nach Ergebnissen der Ermittlerberichte bei allen Überprüfungen.“ Ohne Überprüfungen keine Ergebnisse. „Hierbei hat auch die Berichterstattung der Medien eine wichtige Rolle gespielt.“

Eine sachlich unangemessene Einflussnahme auf oder durch politisch Verantwortliche haben die Prüfer in fast allen Fällen festgestellt.“ „Durch die verschleierte Verflechtung zwischen Politik und privater Wirtschaft ist ein ‚Klima diverser Abhängigkeiten‘ entstanden, das in weiten Teilen ein objektives und sachgerechtes Handeln von Kommunen ausschließt … Ein Konglomerat von Abhängigkeiten zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Firmen sowie politischen Entscheidern.“

Das kann man auch als Handlungsanweisung verstehen.

Erkenntnisse aus vielen Verfahren von unterschiedlichen Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden und anderen Verwaltungsgestellen müssen in einer Hand zusammengeführt werden. Nur so lassen sich Strukturen, die auch über die Landesgrenzen hinausgehen, erkennen. Viele Hinweise und Erkenntnisse sind für sich gesehen oftmals unverdächtig, ergeben zusammen aber ein Mosaik, das auf korruptionsverdächtige Sachverhalte schließen lässt.“

Es gibt einen „interdisziplinären Arbeitskreis Korruptions- und Umweltkriminalität“, angesiedelt beim Landeskriminalamt NRW, dessen Effektivität und Effizienz darin deutlich wird, dass er zweimal im Jahr tagt. Ein – politischer – Schelm, wer sich dabei etwas denkt.

Update für Lothar und Jessica Vauth

Ein zentrales Ergebnis ist, das die charakteristische Emotion des jeweiligen Tätertyps zur Straftat vorgelagert ist.“ Thomas Cleff. Tätermotivation in der Wirtschaftskriminalität.

Lothar Vauth geht es, geprägt von seiner Familiengeschichte, um Bedeutsamkeit und Aufmerksamkeit. Er erwarte sie nicht freiwillig, aus Liebe, Freundschaft oder politischer Solidarität. Sie werden von ihm durch „Anfüttern“ ersetzt. Für ihn ist der äußere Anschein entscheidend. Es ist ein – im Wortsinn – armseliger Mensch, nur Schein und kein Sein. Sein nach außen gerichtetes Verhalten hat keine Echtheit, ist soziale Mimikry. Er schafft Abhängigkeiten anstelle von Beziehungen. Das verschafft ihm die für ihn notwendige Sicherheit.

Bei Menschen mit einer narzisstischen Persönlichkeit kann es zu kriminellen Handlungen kommen, wenn sie in Rage sind oder eine Niederlage vermeiden wollen.“ Michael Stone

Lothar Vauths Verhalten ist ein Konstrukt ohne reales Leben, hohl und bedeutungslos. Alle Menschen sind ausschließlich Mittel zum Zweck. Auch die Ehefrau, die ihre Rolle zu spielen hat, zu funktionieren. Bis hin zu einer vorgeblichen Trennung.

Dr. med. Thomas Knecht ist leitender Arzt für Sucht und Forensik der Psychiatrischen Dienste Thurgau in Münsterlingen/Schweiz. In seinem Beitrag in der Fachzeitschrift „Kriminalstatistik“ „Das Persönlichkeitsprofil des Wirtschaftskriminellen aus psychiatrischer Sicht“ führt er aus:

Es lohnt sich sehr wohl, die Persönlichkeitstruktur auch dieser Straftäter zu ergründen, denn nur so können fundierte Aussagen über Tatpsychologie, Zurechnungsfähigkeit und Prognose gemacht werden und sind für einen sachdienlichen Strafprozess bekanntlich unabdingbar.“

Zur Persönlichkeitsstruktur von Wirtschaftskriminellen definiert er: „soziale Mimikry, parasitäre Beziehung, machiavelische Intelligenz“ Als Zusammenfassung seiner psychiatrischen Arbeit mit Wirtschaftskriminellen formuliert er: „Relativieren bzw. Abschieben von Schuld, aufgeblähter Narzissmus, ein zutiefst pessimistisches Menschenbild sowie eine kalte Skrupellosigkeit.“

Weißkragenkriminelle ‚objektivieren‘ also das System und seine Mitarbeiter, d.h. Sie machen es zum Opfer ihrer Ausbeutungsabsichten, dies ohne Rücksicht auf Schäden für Dritte. Die anderen Akteure werden gewöhnlich ‚manipuliert‘, d.h. es wird ihnen Kooperation vorgetäuscht, auf das sie arglos weiter kooperieren. Nicht selten werden sie sogar ‚instrumentalisiert‘, d,h, von Wirtschaftskriminellen in Führungspositionen eingesetzt, dass sie seinen kriminellen Zielen direkt dienlich sind.“

Knecht zitiert ein Originalzitat aus einem gutachterlichen Explorationsgespräch: „Ich habe die Gabe, die Leute zu finden, die mich vergöttern und die mir eine abgehobene Rolle ermöglichen.“

Lothar Vauth war Geschäftsführer der Anwaltskanzlei Dr. Stoeber & Partner im Kontext seiner beiden Partner Jellacic und Witmmann, mit denen er bis heute GbR-Gesellschafter ist. Er war für Neueinstellungen sowie für Akquise zuständig. Im Rahmen des Gesellschaftervertrages mit seinen Kollegen Jellacic und Wittmann wird geregelt sein, was das konkret bedeutet. Oberstaatsanwalt Ipers hat sich für den Gesellschaftervertrag bisher nicht interessiert. Wie für alle weiteren Akten auch von Lothar Vauth. So ist es möglich, dass er und seine Frau weiter zwei durch Betrug erworbene Eigentumswohnungen besitzen. Trotz der vorgeblichen Mittellosigkeit.

Für den 17. Juni war im Amtsgericht Kempen die Zwangsversteigerung des Hauses Vauth in Tönisvorst terminiert. Am 15. Juni wurde der Termin aus der Amtsgerichts-Webseite herausgenommen. Dies kann nur aufgrund eines Beschlusses des Sparkassenvorstandes erfolgen, der darüber den Sparkassen-Aufsichtsrat informieren muss. Nach telefonischer Auskunft, des bei der Sparkasse Krefeld aktuell zuständigen Herrn Goertz, hat der Eigentümer, also Lothar Vauth, die vorläufige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens der Sparkasse Krefeld erreicht. Vor Anfang 2012 würde das Zwangsversteigerungsverfahren nicht mehr aktuell werden. Die Sparkasse Krefeld ist zugleich Hausbank der GbR Vauth, Jellacic und Wittmann, für die sie wiederum aufgrund deren Insolvenz die faktische Geschäftsführung hat, also in die gemeinsame Haftung eingetreten ist.

Die Sparkasse Krefeld kann das Haus nun freihändig verkaufen. Ohne dass öffentlich wird an wen und zu welchem Kaufpreis. So könnte es für 1€ an Jessica Vauth gehen. Was dann den Tatbestand der Untreue erfüllen würde, wenn es einen Kläger gäbe. Und einen Staatsanwalt, der ermittelte und zur Anklage brächte.

Am 16. Juni war ich dann in Tönisvorst. Unter anderem am Haus Vauth Dammstr.15., das dann von Jessica Vauth, Ehefau von Lothar Vauth, gemeinsam mit den Schwiegereltern verlassen wurde. Sie hat also alle Schlüssel, ihr Auto steht in der Garage. Ihr geht es erkennbar gut. Und ihr loses Mundwerk hat sie auch weiter. Ein böser Schelm, der sich bei all dem etwas denkt.

Für Lothar Vauth ist der Düsseldorfer Anwalt Prof. Dr. Wessing tätig. Das Thema seiner Dissertation: “Die Kommunikation des Verteidigers mit seinem Mandanten.“ Titel einiger seiner Veröffentlichungen: „Verbrechen als Gewerbe?“, „Untreue durch Kreditvergabe“, „Nebenfolgen der Selbstanzeige“ und „Trends in der Wirtschaftskriminalität“. Die Kanzlei-Webseite kann neben Deutsch und Englisch auch in Russisch angeklickt werden. Als Kanzlei-Kompetenzen werden u.a. aufgezählt: Korruption, Insolvenz, Kapitalmarkt und Banken, Steuerstrafrecht/Selbstanzeige, Compliance und Krisenbegleitung, Wettbewerbsverstöße, Unternehmensverteidigung. Bei Best Lawyers ist die Kanzlei gelistet: „White-Collar Defense“.

Am 16. Juni schrieb ich Prof. Dr. Wessing eine E-Mail:

„Nach meinem Aufeinandertreffen mit Frau Jessica Vauth am 15. Juni 2011 in Tönisvorst vor dem Haus Dammstr. 15, ziehe ich es vor, Ihnen zuvorzukommen. Bevor Sie mich kontaktieren, um mir den Eindruck vermitteln zu wollen, Frau Vauth habe Sie ebenfalls mandatiert. Und ich möge doch Abstand von ihr halten, da sie, wie ihr Mandant Lothar Vauth, psychisch so angeschlagen sei. Damit es da von vornherein keine Missverständnisse gibt: Das Aufeinandertreffen war zufällig. Sie begann mit der verbalen Kommunikation. Vermittelte dabei einen recht taffen Eindruck. Für den gesamten Vorgang habe ich einen Zeugen.

Sie sind ehrenamtlicher Richter des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Anwaltskammer Düsseldorf. Die GbR Vauth, Jellacis, Wittmann besteht fort. Gegen Herrn Jellacic liegt eine Beschwerde von mir bei der Anwaltskammer Düsseldorf vor. Ich stelle mir nun die Frage, ob es zwischen der Bearbeitungsdauer meiner Beschwerde und der Partnerschaft der Herren Vauth und Jellacic in einer GbR im Kontext Ihrer ehrenamtlichen Richterschaft einen Zusammenhang geben könnte.“

Weitere Updates:

Zu allen bisher von mir veröffentlichten Tatsachen, Feststellungen, Benennungen von Straftaten incl. Offizialdelikten: nach wie vor kein formelles Feedback. Ich beschreibe also Realität.

Ein Beitrag von Lothar Klouten

 

(1) „Personenstandsgesellschaften stellen den Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen dar, die gemeinsam einen bestimmten Zweck verfolgen wollen (…). Das Gesetz erkennt Personenstandsgesellschaften keine generelle eigene Rechtsfähigkeit zu. Zuordnungsobjekt sind daher grundsätzlich die einzelnen Gesellschafter in ihrer durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages entstandenen Gebundenheit.“ Burkhard Küstermann. Das Transparenzgebot des Art. 21 Abs. 1 GG und seine Ausgestaltung durch das Parteiengesetz. Göttingen 2003.

(2) Dies wird in der Bundestagsdrucksache 14/4503, Seite 151, konkret definiert:

„Die Erklärung über das Einvernehmen der Gesellschafter mit den Spenden der Personengesellschaft ist unabdingbar, weil bei den Personengesellschaften auch Mehrheitsentscheidungen zulässig sind und für den Grundsatz der Verwurzelung der Partei in der Gesellschaft sichergestellt sein muss, dass die Spende als freiwillige Leistung mit Wissen und Wollen des Spenders gewährt wird.“

(3) Ipsen, Kersten / Jensen sowie Lenski.

(4) Der Gesamtkontext des Parteiengesetzes dazu: Frank Salinger. Parteiengesetz und Strafrecht. Zur Strafbarkeit von Verstößen gegen das Parteiengesetz, insbesondere wegen Untreue gemäß § 266 StGB. Tübingen 2005.

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