Donnerstag , 28 März 2024
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Die Sache mit der Grundordnung …

schreiber tagebuchGerade im Moment geht ein neues Buch von mir auf das, was man wohl Zielgerade nennt. (Diese Bemerkung war ausdrücklich nicht als Schleichwerbung gemeint, im Gegenteil. Es ist nämlich eine direkte und offensichtliche Werbung). Als Schreiber pflege ich eine mehr als enge Beziehung zu meinem Füllfederhalter. Ein von uns geliebtes Ritual ist der (fast) tägliche Eintrag in das Schreibertagebuch. Den neuesten Eintrag, nämlich den von heute, den möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.

Ein großes Kompliment an den Markt und an die Finanzindustrie, sie haben es real geschafft und leben die freiheitlich demokratische Grundordnung Tag für Tag. Weiter haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, systemrelevant zu sein. Deswegen gehören sie auch geschützt. Und das werden sie. Das von ihnen installierte Widerstandssystem scheint unkaputtbar. Unser Land, unsere Republik, sie ist davon nicht betroffen. Tja, und nun? Der Füllfederhalter und ich, wir träumen halt. Und schreiben…

Schreibertagebuch 126: „Freiheitlich demokratische Grundordnung“

Schreiber und Füllfederhalter waren nicht sehr überrascht, dass der Begriff heute vorstellig wurde. Eigentlich hatten sie damit gerechnet. Die Erklärung war vom Begriff selbstredend mitgebracht worden: „Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte es 1952 so definiert. Donnerwetter, Markt und Banken hatten für sich eine wahrhaftig große Definition durchgesetzt, alle Achtung. Und von ihrem Recht auf Widerstand gegen Änderungen aller Art, da machten sie unentwegt und mehr als reichlich Gebrauch. Ein Traum vom Schreiber und von seinem Füllfederhalter, so etwas auch für das Volk realisieren zu wollen. Tja, Leben halt…

In diesem Sinne…

© Peter Reuter

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