Dienstag , 19 März 2024
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Missverständnis oder Zurückrudern? Türkische Religionsbehörde dementiert Legalisierung von Kinderehen

Eine wütende Debatte hat ein Eintrag in das Online-Lexikon der türkischen Religionsbehörde Diyanet ausgelöst. Hier heißt es zum Thema Pubertät, dass Jungen im Alter von 12 Jahren, Mädchen sogar schon mit 9 Jahren zeugungs- bzw. gebärfähig und damit im heiratsfähigen Alter seien. Kritiker sehen in dieser Aussage den nächsten Schritt in Richtung der Legalisierung von Kinderehen.

Einführung der „Mufti-Ehe“

Diyanet schlägt mit seiner Aussage in eine Kerbe, die das türkische Volk erst kürzlich empfindlich getroffen hat. Im Herbst 2017 wurde vom türkischen Parlament das Gesetz zur so genannten „Mufti-Ehe“ verabschiedet. Bisher unterlag die Eheschließung in der Türkei den selben Bestimmungen, wie wir sie auch in Deutschland kennen: Nur die Eheschließung durch einen Standesbeamten hat rechtliche Gültigkeit. Eine zusätzliche religiöse Trauung ist möglich, hat alleine aber keinen Bestand. Durch das neue Gesetz haben die islamischen Rechtsgelehrten nun sehr viel mehr Handlungsfreiheit bei der Eheschließung. Sie können die Standesbeamten nun komplett ersetzen.

Eine Fehlinterpretation?

Die türkische Religionsbehörde beteuert nun, der wesentliche Inhalt des Online-Eintrags sei vollkommen falsch interpretiert worden. Diyanet spreche sich ausdrücklich gegen Kinderehen aus. Ein Mädchen müsse vor der Heirat sowohl biologisch als auch psychisch reif sein. Gebärfähigkeit allein sei also keine Voraussetzung für die Schließung einer Ehe. Was genau die Behörde mit dieser Stellungnahme deutlich machen wollte ließ sie jedoch offen.

Die Argumentation der Befürworter…

Die Befürworter der „Mufti-Ehe“ bestreiten die Gefahr eines Anstiegs von Kinderehen. Ganz im Gegenteil. Sie erhoffen sich von dem neuen Gesetz mehr Schutz für Frauen und Kinder und argumentieren, die Muftis seien an die Bestimmungen des Zivilrechts gebunden und dürften daher eine Schließung von Kinderehen nicht anerkennen. Zudem wolle man dem Wunsch nachkommen, dass sich viele Türken eine religiöse Trauung wünschten. Außerdem, so die Argumentation, könne man die Eheschließung durch die Kompetenzerweiterung der Rechtsgelehrten schneller und einfacher gestalten. Viele Ehen, gerade auf dem Land, wären bisher durch den Mangel an Standesbeamten durch einen Geistlichen geschlossen worden und somit bis dato nicht gültig. Die Frauen in diesen so genannten „Imam-Ehen“ seien also rechtlos. Durch das neue Gesetz hätten auch solche Verbindungen nun Bestand.

…und der Gegner

Die Gegner der „Mufti-Ehe“ argumentieren natürlich ganz anders. Sie erklären, die Muftis hätten weniger Interesse an der Einhaltung des Rechts als an dem rechten Glauben der Ehepaare. Daher wären sie auch bereit, bei entsprechender religiöser Einstellung eine Kinderehe abzusegnen. Und sie haben noch ein bedeutendes Argument. Nach dem Mufti-Ehe-Gesetz können Geburten ohne einen offiziellen Geburtsschein eingetragen werden. Die Krux: Gerade bei minderjährigen Müttern ist die Zahl der Hausgeburten extrem hoch. Und das hat einen einfachen Grund: Würde die Minderjährige in einer Klinik entbinden, so müssten die Ärzte die Polizei über diese Geburt informieren. Diese würde dann gegen den Vater ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen einleiten. Rechtliche Konsequenzen aus in Kinderehen entstandenen Schwangerschaften können durch das neue Gesetz also umgangen werden.

Ob die Religionsbehörde nun einfach falsch verstanden wurde oder nicht: Die türkische Bevölkerung macht sich Sorgen. Sorgen um seine Kinder, seine Frauen, den Staat. Viele fürchten, dass die Türkei sich immer mehr zu einem „Gottesstaat“ entwickelt, in dem die Geistlichen mehr und mehr Befugnisse übertragen bekommen. Den Kampf dagegen wollen sie aufnehmen. Das zeigen die immer neuen Proteste in Ankara.

Bildernachweis:
Titelbild – www_slon_pics / Pixabay.com (CC0 Creative Commons)

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