Freitag , 19 April 2024
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Wenn der Strom plötzlich erhöht wird…

Wenn der Strom mal wieder teurer wird, ist das für die meisten Verbraucher äußerst ärgerlich. Aus der Situation kann aber auch etwas Gutes gewonnen werden, wie unter anderem N24 nun zu berichten weiß.

Über Sonderkündigungsrecht informieren

Wie das Magazin schreibt, sollten sich Verbraucher in einem solchen Fall unbedingt mit dem Thema Sonderkündigungsrecht vertraut machen. Gesetzlich ist geregelt, dass Stromanbieter ihre Kunden mindestens sechs Wochen vor Preiserhöhung darüber informieren müssen. Denn bei Preiserhöhungen gilt in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, was es dem Kunden erlaubt, aus dem Vertrag auszutreten und zu einem neuen Stromanbieter zu wechseln. Deshalb sollte bei Post, mit der eine Strompreiserhöhung angekündigt wird, unbedingt gleich der Strompreisrechner aufgesucht werden.

Wer die Stromanbieter aufmerksam vergleicht, kann ohne viel Aufwand eine günstigere Alternative finden und die Sonderkündigung in die Wege leiten.

Aufgepasst! Fallstricke existieren

Doch nicht immer ist eine Sonderkündigung möglich. Wie N24 weiterschreibt, gibt es Fälle, in denen eine Sonderkündigung bei Preiserhöhung ausgeschlossen wird. Doch selbst dann sollte man hartnäckig und ausdauernd bleiben und sich an einer Kündigung versuchen, wenn man eine günstigere Alternative für sich entdeckt hat.

In jedem Fall sollte aber schnell gehandelt werden, um kündigen zu können, ehe die Strompreiserhöhung in Kraft tritt. Welche Form der Kündigung vorliegen muss – ob schriftlich oder telefonisch – das entscheidet in der Regel der Anbieter.

Vorsicht ist aber auch anderweitig noch geraten. Denn manch ein Stromanbieter möchte nicht, dass der Kunde schnell mal Strompreise vergleicht und den Stromanbieter wechselt. Manche Anbieter tarnen daher ihre Preiserhöhung als Infopost. Sorglos wirft der Kunde diese dann in den Papierkorb, ohne zu beachten, dass der Strompreisanbieter darin über die Strompreiserhöhung informiert.

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