Samstag , 20 April 2024
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Steinmeiers Organspende und der Ruf nach Rechtsänderung

frank_walter_steinmeierSPD-Oppositionsführer Frank-Walter Steinmeier hat aktuell in einer erfolgreich verlaufenden Operation seiner Frau Elke Büdenbender eine Niere gespendet. Diese Organspende hat inzwischen dazu geführt, dass kontroverse Diskussionen dahingehend ausgelöst wurden, ob es zu einer Rechtsänderung in Sachen Organspende in Deutschland kommen soll. Bislang gilt hierzulande die sogenannte Zustimmungsregelung, die beinhaltet, dass eine volljährige Person mittels eines Organspendeausweises ihre Zustimmung zu einer Organentnahme, und somit für eine Transplantation, nach dem Eintreten des Todes geben kann.

Doch nur 17% der Deutschen tragen solch einen Organspende-Ausweis bei sich, wobei demgegenüber rund 12.000 Patienten auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten. Eine Widerspruchslösung könnte die Anzahl der möglichen Spender im Land ansteigen lassen, allerdings sprechen sich wie so oft viele für, sowie viele gegen solch eine Rechtsänderung im Bezug auf eine Organspende aus.

organspende_ausweisWorin liegt der Unterschied zwischen einer Zustimmungsregelung und einer Widerspruchslösung begründet? Wie bereits erwähnt, können Frauen und Männer in Deutschland, mit dem Eintritt der gesetzlichen Volljährigkeit, anhand eines Organspende-Ausweises einer Organentnahme zustimmen. Fixiert in dem Ausweis, der möglichst ständig bei sich getragen werden sollte, kann diese Zustimmung allerdings jederzeit wieder zurückgezogen werden, was sich problemlos mit der Vernichtung des Organspende-Ausweises praktizieren lässt. Demgegenüber steht die nun diskutierte Widerspruchslösung, die bedeutet, dass generell davon ausgegangen wird, dass eine Person ihre Zustimmung zu einer Organentnahme gibt, es sei denn, es wurde zu Lebzeiten ein gegensätzlicher Wille ausgesprochen beziehungsweise schriftlich fixiert.

Die Befürworter einer Widerspruchslösung sehen in solch einer Rechtsänderung, des in Deutschland bestehenden Transplantationsgesetzes, eine Möglichkeit, dass mehr kranke Menschen mit einem lebensrettenden Organ versorgt werden können. Untermauert wird diese These durch Vergleiche mit anderen Ländern, in denen die besagte Widerspruchslösung bereits seit längerer Zeit praktiziert wird und in welchen, aufgrund der vorhandenen Rechtslage, deutlich mehr Spenderorgane zu verzeichnen sind, als es aktuell in Deutschland der Fall ist. Kritiker einer Änderung der entsprechenden Gesetze, werfen jedoch das Argument ein, dass die Einführung einer solchen Lösung zu einem Mehr an Ängsten der Menschen im Land führen und somit dem Wunsch nach einer höheren Anzahl von Spenderorganen kontraproduktiv entgegen gewirkt werden könnte.

Laut der Ärztezeitung spricht sich die Deutsche Hospiz Stiftung ebenso gegen eine Einführung der Widerspruchslösung aus, als auch Bundesgesundheitsminister Rösler, der wiederum keinen „direkten Zusammenhang zwischen rechtlicher Grundlage und Spenderzahl“ sehe. Karl Lauterbach, SPD-Gesundheitsexperte, hingegen, regt eine parteiübergreifende Gesetzesinitiative in Sachen Widerspruchsregelung an. Und während darüber heftig diskutiert wird, ob nun eine Rechtsänderung des Transplantationsgesetzes umgesetzt werden soll oder nicht, hat Herr Steinmeier tatkräftig bewiesen wie man Leben retten kann, wenn ein körperfremdes Organ seine Funktion aufgibt. Eine Entscheidung die, wie man unschwer an den Diskussionen erkennen kann, alles andere als selbstverständlich ist und als gutes Beispiel innerhalb der zweifelnden Bevölkerung dienen sollte, zumindest nach dem Tod, mit den eigenen Organen das Leben eines anderen Menschen  weitergehen zu lassen

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