Donnerstag , 25 April 2024
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Befangener Richter hebt Heiratsverbot auf

richter_walkerKalifornien genießt seit langem den Ruf der Offenheit gegenüber Liebespaaren des gleichen Geschlechts. Allerdings, in einem Punkt kam es immer wieder zu Konflikten. Und zwar, ob Schwule den Bund der Ehe schließen dürfen oder nicht. Vorübergehend hatte sich die Möglichkeit, dank richterlicher Beschlüsse, geboten. In einer Volksbefragung entschied sich die Mehrheit der Bürger jedoch dagegen. Wie auch in einer großen Zahl deutscher Medien nun bekannt wurde, setzte sich der Bundesrichter Vaughn Walker über diesen Volksentscheid hinweg. Unter Berufung auf die Gleichberechtigung aller, erklärte er das Referendum für ungültig. Vaughn Walker macht kein Geheimnis daraus, selbst schwul zu sein.

Das, im Jahr 2008 durchgeführte, Referendum zeigte eine unglaublich hohe Beteiligung von 79,42 Prozent. Von den verschiedensten Organisationen, pro und kontra, wurden Unsummen in Werbung investiert. Das Ergebnis: 52,54 Prozent sprachen sich gegen die Möglichkeit der Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren aus. Die Schätzungen bezüglich der Zahl Homosexueller in Kalifornien klaffen weit auseinander, sollten jedoch keineswegs jenseits der 10-Prozent-Marke liegen. Somit ist es bereits beachtlich, dass 47,76 Prozent der Wähler Schwulen und Lesben ihre Unterstützung ausgesprochen haben. Kalifornien ist modern, offen, die Menschen gehen mit der Zeit.

In der englischen Ausgabe von Wikipedia steht folgendes zu lesen: „Vaughn Walker ist einer von zwei Bundesrichtern, die öffentlich als „gay“ bekannt sind.“

Nun, eigentlich sollte die sexuelle Neigung eines Richters auf seine Urteilsfähigkeit keinerlei Einfluss ausüben. Ausgenommen, es handelt sich um ein Thema, das sich genau mit dieser Neigung auseinander setzt. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Angelegenheit dann, wenn es um die Aufhebung eines Volksentscheids geht. Wenn ein Richter über ein allgemeines Rauchverbot zu urteilen hat, so wird seine Entscheidung mit Sicherheit davon beeinflusst werden, ob er selbst zu den Genießern von Tabakprodukten gehört oder nicht. Wie hätte das Urteil gelautet, wäre es von einem streng gläubigen Katholiken gefällt worden?

Natürlich werden die Gerichte weiter bemüht werden. Schließlich gibt es auch in diesem Fall eine Berufungsinstanz. Ob das Thema der Befangenheit eingebracht werden wird, ist jedoch eine andere Frage. Dieser Vorwurf könnte schließlich als „Homophobie“ (zu deutsch „Menschenangst“) ausgelegt werden.

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