Freitag , 19 April 2024
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Gesetzesbruch und Schweinekälte (Achtung, Satire!)

vermummt 1Ich sollte es nicht extra erwähnen müssen, in diesem Land stimmt nichts mehr, überhaupt nichts mehr. Sie fragen sich, wie ich ausgerechnet heute zu dieser Erkenntnis komme? Gut, ich will es ihnen erklären. Nein, ich meine nicht den Generalfeldmarschall Ansgar Web 2.0. Der ist doch wirklich nicht so wichtig. Ich möchte auch nicht über Stützungsmaßnahmen für urplötzlich verarmte Banken berichten. Dieser Umstand ist allgemein bekannt und nicht der Rede wert. Alles, was in diesem Zusammenhang von uns zu leisten ist und wird, es ist doch nichts anderes als eine andere Art von Soli, und damit haben wir doch mehr als genug Erfahrungen. Auch die Laufzeit eines Soli regt nicht mehr so richtig auf. Ein Soli hat die Halbwertzeit der Sektsteuer – diese wurde vom letzten deutschen Kaiser eingeführt, um seine wichtige Kriegsflotte zu finanzieren. Das alles meine ich nicht.

Mir geht es heute um ein Problem mit viel größerem Ausmaß, um eine Dimension, welche sich kaum korrekt ausdrücken lässt. Die Deutschen sind durch die Bank ein Volk von anarchistischen Gesetzesbrechern geworden. Alle, aber auch wirklich alle Menschinnen und Menschen, welche ich die letzten Tage gesehen oder getroffen habe, sie machen bei diesem entsetzlichen Ritual mit. Am 28. Juni 1985 wurde in dieser Republik ein richtungweisendes Gesetz verabschiedet. Es geht um das Vermummungsverbot. Der Gesetzgeber hat es einem Gesetz zugeordnet, welches ebenfalls und in der Hauptsache dafür Sorge tragen soll, dass in diesem Land alles in Ordnung ist und erst recht bleibt. Recht so, mit unserem Recht ist das zu schaffen. Solange alles rechts ist, solange ist bei uns alles in Ordnung. Nun zum Rahmen des Vermummungsverbotes:

In Deutschland ist es im §17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen.

Eine kurzzeitige Vermummung, um der Verfolgung durch den gewaltbereiten politischen Gegner zu entgehen, wurde in zwei Fällen von Amtsgerichten in Berlin und Düsseldorf allerdings als legitim angesehen.

Und jetzt beweise ich ihnen, dass es auch bei diesem Gesetz mit rechten Dingen zugeht:

Gegen das Verbot

Es ist umstritten, ob diese Einschränkung der persönlichen Freiheit ein angemessenes und notwendiges Mittel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist. Harmlose Demonstranten, die ihre Identität aus anderen Gründen nicht offen preisgeben wollen (allgemeiner Wunsch nach Anonymität, Angst vor Diskriminierung beispielsweise durch den Arbeitgeber, Angst vor gewalttätigen Übergriffen von politischen Gegnern nach der Teilnahme an Demonstrationen) machen sich nach diesem Gesetz entweder strafbar oder werden vom Vermummungsverbot indirekt davon abgehalten, ihre Meinung im Rahmen einer Demonstration kundzutun. Ebenso wird hervorgehoben, dass ein Vermummungsverbot in nahezu allen anderen Ländern der Welt nicht existiert.

Für das Verbot

Befürworter halten dem entgegen, dass friedliche Demonstranten es hinnehmen müssen, von einer Vermummung abzusehen.

Die Verfolgung von Straftaten angemessen durchzuführen überwiegt den Wunsch der Demonstranten nach Anonymität. Eine Diskriminierung durch ihren Arbeitgeber ist nicht rechtens. Zudem wird angeführt, dass vermummte Teilnehmer aufgrund ihres zuweilen martialischen Erscheinungsbildes nicht den Eindruck erwecken, friedlich demonstrieren zu wollen.

Durchsetzung

Das Vermummungsverbot bereitet der Polizei mehrere Probleme bei der Umsetzung. Zum einen ist es dem Ermessensspielraum der Beamten überlassen und erst später gerichtlich überprüfbar, ab wann eine Person als vermummt gilt. Auch bei einem klaren Verstoß ist das weitere Handeln von verschiedenen Faktoren abhängig: Das strafrechtliche Verfolgen von jedem Vermummten ist mit einem sehr großen Aufwand verbunden. Andererseits fordert das rechtsstaatliche Legalitätsprinzip eine Ahndung aller Verstöße.

So, jetzt wissen sie in groben Zügen Bescheid. Und jetzt das Problem, welches mich mehr als belastet. Jeden Tag, eigentlich rund um die Uhr, finden auf unseren Straßen nicht genehmigte Demonstrationen statt, welche auf eine vortreffliche Art und Weise getarnt sind. In großen Massen bewegen sich Menschen allen Alters und beiderlei Geschlechts auf unseren Straßen, also in öffentlichem Raum. Sie umgehen die an Deutlichkeit klaren Regelungen und behaupten, sie seien auf dem Weg zur Arbeit oder wollten Brötchen kaufen. Einige, ich meine den intellektuellen Zweig, sie behaupten sogar, sie seien auf dem Weg zur Stadtbibliothek. Auch ein dringender Zahnarztbesuch wird als schimpfliche Ausrede missbraucht. Besonders verdächtig sind Frauen mit mehreren Kindern. Eine der Standardlügen ist jene, es handle sich um einen Kindergarten auf einem Schulungsgang. Männer mit großen und ohne Frage geländegängigen Lastkraftwagen in auffallend colorierten Kleidern reden sich damit heraus, sie seien die Müllabfuhr. Und so weiter, und so weiter…

Und jetzt die Krönung: Seit einer Woche haben sich alle dieser anarchistischen Demonstranten bis zur Unkenntlichkeit vermummt. Betrachte ich die Wesen, diese potentiellen Gefahrenquellen, so kommt mir schon der Gedanke, dass eine Burka dagegen wohl eher als legere Strandmode bezeichnet werden kann. Das gilt auch für unsere Polizei. Das macht mich fertig. Gestern wollte ich einen ungenehmigten Auflauf, eine Zusammenrottung, am Hauptbahnhof meiner Stadt zur Anzeige bringen und sprach einen Ordnungshüter an, der die Gefahr ignorierend über den Vorplatz des Bahnhofs schlenderte. Ich kürze ab, es war eine Polizistin, sie weigerte sich und sie fragte, ob ich Alkohol getrunken hätte. Ich war irritiert über zwei Dinge. Erstens, dass unter der Tarnkleidung tatsächlich eine Frau versteckt sein sollte und zweitens, dass man mich mit einem Platzverbot belegte. Der Staatsbürger, welcher nur an seine vaterländische Pflicht denkt, er wird drangsaliert und er wird schikaniert. Der Mob wird sich als weiter zusammenrotten, er wird Bäcker, Straßenbahnen, Arbeitsplätze und Arztpraxen blockieren, dieses Land in den Ruin treiben. Deshalb mein Appell: Herr Innenminister Friedrich, tun sie endlich ihre Pflicht, setzen sie das Vermummungsverbot durch, zumindest für Temperaturen bis -20 Grad. Den Rahmen weiter auszudehnen, das ist nicht nötig, ab -21 Grad geht eh keiner mehr auf die Straße.

(Die Daten zum Gesetz wurden WIKIPEDIA entnommen)

In diesem Sinne…

© Peter Reuter

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