Donnerstag , 28 März 2024
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K(n)opf weg, aber dalli…

fb_like_gewitterMein lieber Herr Gesangverein, das ist ja wohl der Hammer. Der Knopf muss weg – und zwar hurtig. Herr Weichert, der oberste Datenschützer aus Schleswig-Holstein, er droht allen Firmen in seinem Bundesland mit einem Zwangsgeld bis € 50.000,- wenn diese nicht ihre Fanseite bei Facebook löschen. Ebenfalls stark verteuert hat sich durch ihn die Nutzung des Knopfes, welcher ein „Gefällt mir“ zur Folge hat. Den Bericht in der „Zeit“ habe ich interessiert und mehrfach gelesen. Wenn ich alles richtig verstehe, dann verstößt Facebook gegen geltendes Recht. Gut, das mit dem Recht, das war schon vorher, und es ist auch jedem Nutzer dieser Plattform bekannt. Übrigens, auch mich finden sie dort, alles was Recht ist.

Für die deutsche Politik ist das deutlich schwieriger. Die meisten Politiker halten das Internet nach wie vor für eine Datenautobahn, bei deren Benutzung die deutsche Straßenverkehrsordnung gilt. Diese, auch das ist uns bekannt, hat einen eisernen Grundsatz, stets gilt die Vorschrift „Rechts vor links“. Das war bei uns schon immer so, und es wird so bleiben, da bin ich mir ziemlich sicher. Es passt auch gut zum gelesenen Bericht. Mein Eindruck: Es wird wieder Recht gemacht – dies bedeutet in diesem Land, Umstände und Tatbestände ändern sich keinen Millimeter. Nur der Wortlaut der Gesetzestexte wird auf diese Fakten abgestimmt. Anschließend verkündet man dann dem dummen Volk, endlich habe man Rechtssicherheit hergestellt.

Nun gut, wird real so kommen, auch egal. Herr Weichert hat mir aber auch dankenswerter Weise durch seine Arbeit den Horizont geöffnet. Neue Denkwelten durften sich mir erschließen.

Ich fordere eine offizielle Seite der Bundesregierung, auf der jeder handelnden Person mehrere Knöpfe zugeordnet sind, welche einmal pro Monat durch jede Bürgerin, jeden Bürger benutzt werden dürften. „Gefällt mir“ kommt nicht in Frage. Liebe Bundesregierung, das hat nichts mit mir zu tun, das deutsche Recht verbietet die Installation eines solchen Knopfes auf eurer Webseite. Die Gründe hierfür sind sonnenklar. Ich zitiere aus dem Bericht der Zeit:

Rechtliche Basis ist dabei das Telemediengesetz Paragraf 15, Absatz 3. Darin ist festgelegt, dass sogenannte Diensteanbieter zwar Nutzerdaten zusammenführen dürfen, dabei aber den Nutzern ein Widerrufsrecht einräumen müssen. Facebook hat ein solches nicht. Wer das Angebot nutzen möchte, muss zustimmen, dass seine Daten in die USA gesendet und dort verarbeitet werden. Das ULD nun betrachtet alle, die den „Like“-Knopf auf ihrer Seite einbinden, ebenfalls als Diensteanbieter und nimmt sie in die Pflicht.“

Tut mir wirklich leid, sehr verehrte Frau Merkel, laut Gesetzeslage in diesem Land dürfen sie mir nicht gefallen dürfen. Beide müssen wir da durch, das haben wir auszuhalten, so hart es auch ist. Es sei denn….

Ich möchte die Damen und Herren auf der Regierungsbank nicht länger auf die Folter spannen, die Lösung ist da. Ursprünglich wollte ich statt des letzten Satzes „Heureka“ schreiben. Ich ließ es lieber bleiben, griechisch und Bundesregierung – eine verdammt heiße Kiste zurzeit.

Also – die Lösung jetzt:

Sie geben sich ja wirklich alle Mühe, die Nutzerdaten von etwas mehr als 80 Millionen Menschen zu sammeln, bzw. diese zusammenzuführen. Laut Gesetz ist das ja fast so erlaubt – also ähnlich wie bei Facebook.

Wenn sie uns jetzt ebenfalls das vom Datenschutz eingeforderte Widerrufsrecht einräumen, für sie selbst und für ihre Politik, dann sollen sie auch das „Gefällt mir“ behalten dürfen.

Eine Bitte habe ich noch an sie: Dieses revolutionäre Verfahren soll auch für alle Parteien und für alle Finanzämter zwingend vorgeschrieben werden, und auch für die Deutsche Bahn, für alle Radarfallen und Verkehrsampeln und, und, und. Ich muss zugeben, die Idee „gefällt mir“.

In diesem Sinne…

© Peter Reuter

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