Freitag , 19 April 2024
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Halloween-Spaß, aber bitte mit Respekt

halloween_kindVolksbräuche anderer Länder zu übernehmen, noch dazu, wenn sie auf gemeinsame Wurzeln zurückgehen, kann durchaus als Bereicherung angesehen werden. Ganz besonders dann, wenn es zur allgemeinen Unterhaltung beiträgt. Das, seit einigen Jahren auch in deutschen Landen bekannte, Fest Halloween wird in Nordamerika über Wochen hinweg von Jung und Alt mit Freude erwartet. „Trick or Treaty“ lautet die Parole, auf deutsch mit „Süßes oder Saures“ übersetzt. Während junge Geister sowohl dem Abenteuer als auch den Süßigkeiten begeistert entgegenblicken, fürchtet dort niemand das Saure. So wie in jedem Spiel, hält man sich nämlich an Regeln, und diese besagen: Nur wer sein Haus entsprechend dekoriert, ist bereit, mitzuspielen.

Das Fest selbst geht auf die alten Kelten zurück und steht vermutlich sowohl mit Geisterbeschwörung als auch Erntedank in Verbindung. Der Name „Samhain“ ist überliefert, der mit dem gälischen Wort „Samhuinn“, für Sommer, verwandt scheint. So wie viele christliche Feiertage mit vorchristlichen Festen harmonisiert wurden, Weihnachten zur Wintersonnenwende, Ostern zum ersten Vollmond im Frühling und die Johannesnacht zur Sommersonnenwende, so beschloss Papst Gregor III im 9. Jahrhundert, den 1. November zum „Tag aller Heiligen“ zu erklären. Das althergebrachte Geisterfest am Abend davor wurde in Irland zum „All Hallows Even’“ (oder „Evening“). Zusammen mit irischen Einwanderern überquerte der Brauch schließlich den Atlantik. Und weil alles oder zumindest vieles was aus Amerika kommt einfach „cool“ ist, wird die Tradition eben nun auch in Deutschland weiter geführt.

Doch nun zu den anfangs erwähnten Spielregeln:

halloweenDie Begeisterung der Kinder wird mit Freuden geteilt. Dementsprechend groß ist die Zahl derjenigen, die ihr Haus, meist schon Tage davor, so schaurig wie möglich dekorieren. Ausgehöhlte Kürbisse, Augen, Nase und Mund ausgeschnitten, eine Glühbirne im Innern versteckt, erinnern „beängstigend“ an Geisterwesen. Grabsteine, Kreuze, riesige Spinnennetze, Särge – der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt – zieren den Vorgarten. Alles ist bereit für den „großen Abend“, wenn sich Kinder, oft schon im Vorschulalter, als Hexen, Zauberer oder Gespenster verkleiden, um von Haus zu Haus zu ziehen. Als menschliche Stellvertreter der bösen Geister drohen sie, dem Haus Schaden zuzufügen, einen „Trick“ zu spielen. Durch ein Lösegeld, auf englisch „Treaty“ genannt, in Form von Schokolade oder Bonbons, wird es dem Hausbesitzer ermöglicht, sich frei zu kaufen.

Nur für den Fall, dass sich wirklich jemand weigern sollte, den geforderten Tribut zu leisten, wird vielleicht auch etwas Konfetti mitgeführt oder gar eine Rolle Toilettenpapier, um damit den Garten zu verunzieren. Praktisch ist dies aber nie von Nöten, denn es wird ausschließlich – und das sei in aller Deutlichkeit festgestellt – an die Türen jener Häuser geklopft, die entsprechend dekoriert sind. Und selbstverständlich wartet der Bewohner darauf, den kleinen Besuchern die vorbereiteten Leckerbissen zu überreichen.

Dass der nichtsahnende Besitzer eines Hauses spätabends heimkommt, seine Türklinke mit Senf oder Ketchup verschmiert vorfindet, zerschlagene Eier an den Wänden, die Fensterscheiben zertrümmert oder noch schlimmeres, ist ausgeschlossen. Denn, wer seine Bereitwilligkeit zur Teilnahme an diesem Brauch erklärt, der ist natürlich auch anwesend und öffnet seine Tür.

Leider wurde es in Deutschland unterlassen, Kinder über diese unumgängliche Voraussetzung entsprechend in Kenntnis zu setzen. Es soll und kann nicht Sinn dieses alten Brauches sein, Menschen dazu zu zwingen, den Abend daheim zu verbringen. Auch in den Ländern, in denen Halloween seit Jahrhunderten zelebriert wird, ist dies nicht der Fall.

Manche deutsche Zeitungen finden sich sogar zu Warnungen veranlasst, dass übertriebener Halloween-Spaß rechtliche Konsequenzen, vor allem wegen mutwilliger Sachbeschädigung, nach sich ziehen kann. Die Süddeutsche schreibt dazu: „Über Senf auf der Türklinke oder einem Totenkopf als Kreidezeichnung vor dem Eingang dürften sich nur wenige aufregen.“ Und ob man sich darüber aufregen soll, es sei denn, das Haus oder die Wohnungstür ist entsprechend dekoriert. Dann trotzdem auf das „Süße“ zu vergessen, darf natürlich „Saures“ nach sich ziehen.

halloween1Viele Möchtegerngeister mögen enttäuscht sein, denn, ohne Schaden anzurichten, könnte der halbe Spaß verdorben sein. Vielleicht sollte man Heranwachsende daran erinnern, was noch vor gar nicht so langer Zeit die Folgen für das absichtliche Beschmieren einer Türklinke gewesen wären. Heutzutage weigern sich sogar meine Finger, die einst praktizierte Bestrafung in die Tastatur zu tippen. Gut, die „Selbstjustiz“ mag aus gutem Grund von rechts wegen untersagt sein. Trotzdem soll dies aber nicht bedeuten, dass „böse Streiche“ akzeptiert werden sollten. Vielleicht gelingt es, junge Menschen entsprechend aufzuklären. Am alten Halloween-Brauch teilzuhaben, soll niemandem verwehrt werden. Aber bitte mit Respekt!

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