Referenten-Entwurf der FDP zur Kopulations-Verordnung, Familiengeld für Doppelverdiener gesichert! Außergewöhnlich gut unterrichtete Kreise, alle – wirklich alle Referenten, welche auf die Schnelle zu kaufen waren, haben uns ihre Notizen und die ersten Entwürfe der „BKV“, der Bundeskopulationsverordnung zukommen lassen. Es waren Referentinnen und Referenten, welche diese schwere Arbeit mit einer unglaublichen Hingabe in kürzester Zeit erledigt haben – ein echter Fraktionsquickie, wenn Mann das so sagen darf.
Die FDP hatte sich kurzfristig entschieden, den Begriff der sozialen Gerechtigkeit in einem Gesetz zur Blüte zu führen, welche sicherstellt, nur Doppelverdiener haben Anspruch auf Elterngeld. Der Grund liegt auf der Hand, die Doppelverdiener sind durch das etwas aus dem Rahmen fallende Nettoeinkommen in der Lage, dieses Geld in den Konsum und damit in Steuern zu überführen. Einzelverdiener oder Transferabhängige kaufen beim Discounter, wenn sie überhaupt bezahlen. Das bringt keine Steuereinnahmen, der Ausgabendruck im Sozialbereich steigt. Kinder aus solchen maroden Verhältnissen müssen gestützt und gefördert werden, sie benötigen Kindergarten- und Schulplätze, auch der öffentliche Nahverkehr muss teure Kapazitäten aufbauen, um auch diese Art Menschen zu befördern.
Abhilfe muss dringend geschaffen werden. Elterngeld für Hartz4 ist schon nicht mehr, Gott sei Dank. Altlasten aus diesem Bereich sind schnellstens abzuwickeln. Die Zukunft muss im Akkord gestaltet werden, darum nur noch für Doppelverdiener das Elterngeld. Logisch, oder?
Die Sie sicherlich interessierenden Eckpunkte, wir haben diese nachfolgend aufgeführt.
Zur Sicherstellung der Doppelverdienerversorgung wird die mögliche Kopulation durch die Einrichtung von Kopulationsberechtigungszertifikaten wie folgt geregelt:
- Abgaben oder andere Restriktionen werden nicht erhoben für FDP-Mitglieder(innen), Politiker(innen) und für Staatsbedienstete, gleich welcher Art. Bei einer eventuellen Elternschaft besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Elterngeld.
- Werden Tätigkeiten, welche direkt einen Bezug auf das Kopulationsberechtigungszertifikat haben, mit einem anderen Partner im Ausland (EU oder durch Verträge mit der EU verbunden) erbracht, so entsteht auch durch diese Maßnahmen ein Rechtsanspruch auf Elterngeld. Zusätzlich wird eine Prämie gewährt, da die beiden ursächlichen Personen aus der Bedarfsgemeinschaft weiterhin und uneingeschränkt der Konsumförderung zur Verfügung stehen.
- Alleinverdiener haben einen Anspruch auf sechs Kopulationsberechtigungszertifikate pro Monat. Für die Urlaubszeit, für Weihnachten und für die Karnevalszeit kann nach Ermessen der Ausgabestelle ein zusätzliches KBZ gewährt werden, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
- Empfänger von Sozialleistungen (nicht HartzIV) haben einen Anspruch auf zwei KBZ pro Quartal. Der Anspruch entsteht erstmals zu Beginn des fünften Jahres nach Beginn der Inanspruchnahme der Sozialleistungen. Eine Abkürzung der Sperrfrist ist ausnahmslos nicht möglich.
- Empfänger von H4-Leistungen haben keinen Anspruch auf Zuteilung von KBZ. Die ausgebende Stelle kann nach Abstimmung mit dem Amtsarzt pro Jahr ein KBZ ausgeben. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Einhaltung ist pro Quartal durch einen Amtsarzt oder bestellten Stellvertreter zu überprüfen und zu bestätigen. Die Kosten für die jeweilige Untersuchung werden vom zuständigen Sozialversicherungsträger nicht übernommen. Details sind in einem weiteren Gesetz geregelt.
- Ausgabe- und Gewährungsstelle ist der jeweilige amtsärztliche Dienst, im Vertretungsfall die Veterinärbehörde. Sie erhebt auch die Gebühren von Euro 15,– pro KBZ, H4-Bezieher(innen) werden mit Euro 115,– pro KBZ belastet, es erfolgt Verrechnung mit dem Auszahlungsanspruch.
Dies sind die ersten Informationen zum geplanten Gesetz. Übereinstimmung mit den Partnern in der Regierung besteht bereits über die meisten Punkte. Bayern, in Person von Horst Seehofer, verlangt schärfere Restriktionen.
Der zuständige Referent erarbeitet gerade einen neuen und rattenscharfen Entwurf, bzw. eine Korrektur, Ergänzung und Erweiterung. Die ersten Reaktionen aus der Bayrischen Staatskirche deuten auf eine positive Meinung der Würdenträger zu diesem hochsensiblen Thema. Ich finde, dies ist affengeil.
Geht doch nichts über Gerechtigkeit, oder?
© Peter Reuter