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Abrechnungsbetrug von Ärzten zieht neue Kreise

erste_hilfe_symbolOb es an den Honorarreformen im Land liegt oder weil ein bisschen mehr an Geld eben nicht schaden kann, lässt sich sicherlich nicht in einer Antwort pauschalisieren. Sicher ist jedoch, dass in den vergangenen Jahren sowohl von Apotheken als auch von Ärzten und Pharmagroßhändlern, reichlich unlautere Methoden eingesetzt wurden und nachwievor werden, um die eigenen Kassen etwas besser füllen zu können. Aktueller Fall, der nun die Staatsanwaltschaft in Verden beschäftigt, betrifft rund 50 Ärzte, einen Pharmagroßhändler in Niedersachsen und ein Summe von geschätzten 1,2 Millionen Euro. 

Wie der NDR am 30.07.2010 berichtete, wurde wieder einmal ein Betrug im großen Stil in Ärztekreisen aufgedeckt. Laut dem Sender, wird Ärzten aus dem Raum Celle und Hannover gewerbsmäßiger Betrug, sowie der Verdacht der Bestechlichkeit und auch Bestechung, vorgeworfen. Den Berichten zufolge, sollen die Mediziner mit dem, aus dem Raum Hannover stammenden. Pharmagroßhändler erheblich mehr Rezepte ausgestellt haben, die für den Sprechstundenbedarf zur Abrechnung gelangten, ohne jedoch rechtens zu sein.

Unter Sprechstundenbedarf werden alle Hilfsmittel geführt, die ein Arzt, oder seine Mitarbeiter, direkt in der Praxis für die Versorgung der Patienten einsetzt. Hierzu zählen Verbandsmaterialien, Salben oder auch Spritzen. Beliefert werden die Ärzte von Großhändlern, die wiederum im Auftrag der Mediziner, bei den sogenannten zentralen Rezeptprüfstellen, abrechnen. Die anfallenden Kosten, durch derartigen Sprechstundenbedarf, werden den Krankenkassen in Rechnung gestellt. Da jedoch die Rezepte nicht direkt für den einzelnen Patienten ausgestellt werden, können die Kassen nur schwer bis gar nicht überprüfen, ob die eingereichten Rezepte, sprich Kosten, auch tatsächlich in den Praxen angefallen sind.

In dem aktuellen Fall, wurden, dem Informationsstand von NDR Info zufolge, vermutlich durch die betreffenden Ärzte Blankorezepte ausgestellt, die wiederum von dem Großhändler sowohl ausgefüllt als auch zur Abrechnung eingereicht wurden. Allein in Niedersachsen liegen nach Angaben der Krankenkassen die Gesamtkosten für derartigen Sprechstundenbedarf bei etwa 200 Millionen Euro im Jahr. Rechnet man diese Summe auf alle Bundesländer hoch, dann kommt man auf einen geschätzten Wert von rund 2 Milliarden Euro an Kosten. Interessanterweise fällt der Sprechstundenbedarf nicht bei allen Arztpraxen in gleicher Höhe an, denn Fachärzte, wie Orthopäden oder auch Chirurgen, haben bei Verbänden, Spritzen und vor allem auch Salben einen deutlich gesteigerten Bedarf, der in einer Allgemeinarztpraxis durchaus geringer ist.

Wie es scheint, lief der Millionenbetrug der betreffenden Ärzte bereits seit einigen Jahren, und so verwundert es denn auch kaum, dass, wiederum dem Bericht des NDR zu entnehmen, die Staatsanwaltschaft in Verden bereits seit dem Jahr 2007 ermittelt. Und was könnte den Ärzten oder dem Pharmagroßhändler nun strafrechtlich drohen? Auf Bestechung, Bestechlichkeit und gewerbsmäßigen Betrug, stehen hierzulande sowohl Geld-, als auch Gefängnisstrafen auf der Liste der richterlichen Möglichkeiten. Bleibt abzuwarten, welches Strafmaß schlussendlich ausgesprochen wird, wobei man auch erwähnen muss, dass gerade im Bereich der Sprechstundenmaterialien, Betrüger generell ein Leichtes haben, da, wie erwähnt, eine Kontrolle durch die Krankenkassen kaum möglich ist. Ob, bei all den vorhandenen Systemen im Land, ein neues Prüfsystem dazu verhelfen könnte derartige Machenschaften einzugrenzen?

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