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Warnhinweise für bestimmte Farbstoffe ab 20. Juli Pflicht

lebensmittelfarbeLimonaden, Süßigkeiten und viele andere Lebensmittel enthalten Farbstoffe, die von den Herstellern als sogenannte Zusatzstoffe beigefügt werden. Etwa 300 Zusatzstoffe in Getränken und Nahrungsmitteln sind für eine Beimischung zugelassen, darunter die bereits erwähnten Farbstoffe, von denen zwischenzeitlich bekannt ist, dass einige gerade der Gesundheit von Kindern nicht zwingend notwendig Gutes angedeihen lassen können. Sechs von 42 Farbstoffen müssen nun mit dem Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ auf den Verpackungen ergänzend deklariert werden. 

Obwohl es noch keine fundierten 100%igen wissenschaftlichen Nachweise darüber gibt, ob und in welcher Form Zusatzstoffe, wie Farbstoffe in Lebensmitteln und Getränken, eine schädigende Wirkung auf den Menschen ausüben, haben sich schon seit längerem die Mitglieder der EU-Länder mit diesem Thema beschäftigt. Eine der viel diskutierten Überlegungen, hinsichtlich der Vorsorgepflicht für Verbraucher, kann nun ab dem 20. Juli 2010 als Ergebnis in Form eines Warnhinweises auf Verpackungen, sichtbar nachvollzogen werden. Gerade für Eltern gibt dieser Warnhinweis nun die Möglichkeit weitaus besser erkennen zu können, was sie ihren Kindern zum Essen und Trinken kaufen, die den Erkenntnissen nach, durchaus auf bestimmte Farbstoffe mit allergischen Reaktionen oder auch Hyperaktivität reagieren können.

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Zu den Farbstoffen, die nun durch die Hersteller mit dem zusätzlichen Warnhinweis erkenntlich gemacht werden müssen, zählen Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124) und Allurarot (E 129). Interessant an diesen Farbstoffen ist, dass sie besonders in Getränken und Nahrungsmitteln vorhanden sind, die vielfach als Angebot speziell für Kinder in den Regalen stehen. Zusammenhänge über die Zunahme von Allergien bei Kindern oder auch eine Überaktivität und dem Verzehr bestimmter Nahrungsmittel, werden schon seit langer Zeit in kritischen Expertenkreisen ausgesprochen und oft auch heiß diskutiert.

Dank der neuen Pflicht des Warnhinweises „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“, können nun Eltern zumindest besser die Übersicht über die genannten Farbstoffe behalten und eine gewisse Vorsorge in der Ernährung ihrer Kinder betreiben. Zudem: Verkaufspersonal an Ständen und Theken, folglich mit offenen Waren, müssen anhand eines Zutatenbuchs den Käufern Auskunft über die möglicherweise vorhandenen Zusatz- und Farbstoffe in den angebotenen Nahrungsmitteln geben. Eine Neuerung, die besonders für Verbraucher eine erhöhte Sicherheit und ein Mehr an Wissen vermittelt, um leichter entscheiden zu können, was auch in offenem Zustand gekauft werden soll oder eben nicht.

Da auch viele weitere Zusatzstoffe in unterschiedlichen Lebensmitteln, Speisen und Getränken vorhanden sind, lohnt es sich nicht nur als Eltern eingehende Informationen über diese einzuholen. Eine gute Übersicht bietet hier die Webseite der Verbraucher Initiative e. V.

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