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Uran im Trinkwasser und keiner sagt was

wasser_uranWenn am 1. November 2011 die Neuregelung der Trinkwasser-Verordnung in Kraft tritt, könnte die BRD einmal mehr in die geliebte Vorreiterrolle innerhalb der Europäischen Union schlüpfen: Immerhin ist sie dann das erste und bisher einzige Land mit Grenzwerten für Uran im Trinkwasser, bei 10 Mikrogramm pro Liter ist Schluss. Leider sieht es so aus, als würde die Regelung des Bundesgesundheitsministeriums weder weit genug gehen, um tatsächlich alle Gefahren von den Verbrauchern abzuwenden, noch die menschgemachten Ursachen für die Urananreicherung ganzherzig bekämpfen wollen.

Kritiker werfen der Behörde vor, den Grenzwert viel zu hoch angesetzt zu haben. Gerade für Kleinkinder und Säuglinge gelten bereits Uranwerte von über 2 Mikrogramm als gesundheitsgefährdend bzw. nierenschädigend. Keine geringere als die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA kam zu diesem Schluss. Mit einer europaweit einheitlichen Regelung könnte man hier Zeichen im Sinne der Bevölkerung setzen. Wenn aber unsere Bundesregierung diese Studie schon ignoriert, ist diese Chance wohl vertan.

Bei den Mineralwässern ist der Verbraucher noch weit weniger geschützt. Lediglich die ausdrücklich „für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ ausgewiesenen Sorten dürfen nicht mehr als 2 Mikrogramm Uran pro Liter enthalten. Ein foodwatch-Test aus dem Jahre 2009 belegt, dass Mineralwässer mit deutlich erhöhtem Urangehalt in den Handel kommen, eine Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Ist es die Angst, wirtschaftliche Interessen zu torpedieren, die die Antwort auf eine Anfrage der Sendung Markt folgendermaßen diktierte?

„Das Bundesamt für Risikobewertung und das Bundesamt für Strahlenschutz stellen fest, dass für die Verbraucher derzeit kein nennenswertes gesundheitliches Risiko durch Uran in Lebens- und Futtermitteln erkennbar ist.“

Grund für die Anfrage war das erschreckende Ergebnis einer von Markt (NDR), in Auftrag gegebenen Analyse von handelsüblichen Gartendüngern: Die Jacobs-University, Bremen, stellte neben Cadmium auch hohe Uranwerte fest. Der Hobbygärtner, der gesundheitsbewusst sein Obst und Gemüse selbst ziehen möchte, setzt sich und seine Angehörigen völlig ahnungslos Nierengiften und eventuell krebsauslösenden Stoffen aus, weil dies aus den Verpackungsinformationen nicht zu erkennen ist. „Nach dem in Deutschland gültigen Düngemittelrecht müssen diese Inhaltsstoffe nicht gekennzeichnet sein, es gibt auch keine Grenzwerte dazu. Das heißt, dass dem Hersteller keinerlei Auflagen oder Vorschriften gemacht werden betreffend Uran.“ So wird Prof. Ewald Schnug von der Technischen Universität Braunschweig zitiert. Es sei für ihn nicht zu verstehen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium hier nicht eingreife. Und er warnt: „Das stellt für kommende Generationen ein großes Risiko dar.“ Ist Uran aus Düngern erst einmal im Boden, reichert es sich an. An manchen Orten sei das Trinkwasser bereits so stark belastet, dass der Genuss unverantwortlich ist.

Schuld an der zusätzlichen Uranbelastung der Böden, neben dem natürlichen Vorkommen, ist das Herstellungsverfahren phosphathaltiger Düngemittel: Das Gestein, aus dem die Phosphatkügelchen gewonnen werden, enthält auch Uran, allerdings kristallin und mit fester Bindung zum Gestein. Die Wasserlöslichkeit ist in dieser natürlichen Form somit sehr gering. Erst durch entsprechende chemische Behandlung wird das Rohphosphat zu wirkungsvollen Düngekügelchen umgearbeitet und somit wasserlöslich – das enthaltene Uran leider auch. Vor diesem Hintergrund lässt sich deutlich nachvollziehen, was sich da laut Prof. Schnug allein aus dieser Sparte industriemäßig für kommende Generationen anreichert.

Markt kommt zu folgendem Schluss: “ Es scheint, als wolle man auch gar nichts über das Problem wissen. Denn Deutschland hat mit der Bundesforschungsanstalt in Braunschweig zwar eine kompetente zuständige Einrichtung, doch dort ist die Forschung über Uran offenbar unerwünscht.“

Foodwatch bringt es auf den Punkt: Die Bundesregierung verletzt ihre gesundheitliche Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern.

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