Betrugsklage gegen Goldman Sachs
Je größer das Volumen eines Betruges desto seltener wird er aufgedeckt. Dass Banken hier alle Möglichkeiten offen stehen, ist ein offenes Geheimnis. Das meiste Geld wird nicht durch Produktion von oder Handel mit Waren verdient, auch nicht mit dem Erbringen von Dienstleistungen, sondern durch geschicktes Verschieben von Werten. Die Grenze zum Betrug, zumindest im moralischen Sinn, ist hier mehr als nur dünn. Überraschenderweise gibt es in einem Fall nun doch Konsequenzen. Die New Yorker Börsenaufsicht hat am Freitag Klage gegen Goldman Sachs eingebracht.
Die Aktien des amerikanischen Bankengiganten Goldman Sachs Group, Inc. verloren am Freitag 12,79 Prozent, nachdem bekannt wurde, dass die New Yorker Börsenaufsicht (SEC) beim Zivilgericht Klage gegen das Unternehmen und gegen den Hauptgeschäftsführer Fabrice Tourre eingebracht hatte. Der Vorfall, der jetzt bekannt wurde, ereignete sich bereits im Jahr 2007 und könnte, zumindest teilweise, zum Entstehen der Immobilienkrise beigetragen haben.
Tourre war damals in der Position eines Vizedirektors. In Absprache mit einem Unternehmen namens Paulson & Co, bei dem es sich um einen sogenannten Hedgefund handelt, wurden ausgewählte Investitionsgeschäfte, basierend auf Hypothekardarlehen, in einem Paket namens ABACUS 2007-AC1 zusammengefasst. Während Goldman Sachs seinen guten Ruf als Investment-Bank nutzte und seinen Kunden zu Investitionen in dieses Paket riet, manipulierte Paulson & Co die Kurse für genau diese Werte nach unten.
Bis Januar 2008 hatte das ABACUS-Portfolio 99 Prozent an Wert verloren, was den Kunden von Goldman Sachs rund eine Milliarde Dollar an Verlusten einbrachte.
Das Vermögen des Besitzers des beteiligten Hedgefunds, John Paulson, wurde vom Forbes-Magazin kürzlich auf 12 Milliarden Dollar geschätzt und er belegt in der Weltrangliste der Milliardäre damit den 45. Platz. Allein während der Jahre 2009 und 2008 soll Paulson durch Spekulationen 4,3 Milliarden Dollar verdient haben.
Von Goldman Sachs werden die Vorwürfe als „restlos unbegründet“ abgetan. Die Anwältin von Fabrice Tourre, Pamela Chepiga, unterließ es vorläufig Telephonanrufe zu erwidern.









