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Steuerhinterziehung ist eine Straftat

handschellenDie Diskussionen um den Ankauf gestohlener Bankdaten führen am Rande auch zu Kommentaren über das Vergehen der Steuerhinterziehung. Am 5. Februar veröffentlichte die Süddeutsche.de einen Artikel, der von der Mittäterschaft der Banken handelt. Während Steuerhinterziehung oft als sogenanntes Kavaliersdelikt eingestuft wird, sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren (!!!) Freiheitsentzug vor. Nachdem bestehende Gesetze selten nach ihrer moralischen Grundlage untersucht werden, stellt es sich dieser Artikel auch nicht zur Aufgabe, diese zu hinterfragen. Nachdem Steuern jedoch zu einem festen Bestandteil des modernen Lebens geworden sind, ist es doch interessant, Vergleiche mit Situationen aus der Vergangenheit anzustellen, einer Zeit, als Bürger noch als Untertanen eingestuft wurden.

Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist im § 370 der Abgabenordnung, bei der es sich um das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts handelt, geregelt. Das darin vorgesehene Strafausmaß reicht bis zu fünf, und in schweren Fällen sogar bis zu zehn, Jahren Gefängnis. Trotz dieses außerordentlich hohen Strafrahmens, wird Steuerhinterziehung nicht mehr als Verbrechen, sondern als Vergehen, gewertet, was, rechtlich gesehen, die Möglichkeit des Unterlassens einer Verfolgung bei Selbstanzeige einräumt.

Suchen wir Informationen über die historische Entwicklung der Einkommensteuer – oder Steuern im Allgemeinen – so finden sich eine Menge detaillierte Angaben, von der Antike bis in die Neuzeit. Bemerkenswert ist jedoch, dass der einzige Hinweis auf die Höhe der Steuersätze meist nur ein historischer Begriff ist, nämlich der „Zehent“, was, wie der Name sagt, dem zehnten Teil entspricht. Der Wikipedia-Artikel zur Geschichte der Einkommensteuer erwähnt, dass die erste deutsche Einkommensteuer moderner Art zwischen 1811 und 1813 in Ostpreußen eingehoben wurde, aber, ohne Angabe des Steuersatzes. Als Modell galt die englische „Income Tax“ von 1799. Über diese, am 7. williampittJanuar 1799, durch Premier-Minister William Pitt, zur Abdeckung der Kriegsausgaben vorübergehend eingeführte Abgabe, finden sich allerdings detaillierte Angaben. Und zwar, betrug der Steuersatz für Jahreseinkommen ab 60 Pfund etwa ein Prozent, für Einkommen von über 200 Pfund jährlich, zehn Prozent.

Um eine gewisse Vorstellung zur Kaufkraft von 200 Pfund-Sterling im Jahr 1800 zu erlangen, bietet die Webseite des britischen Nationalarchivs Informationen zur Umrechnung. Dementsprechend, würden 200 Pfund von damals mit etwa 6.400 heutiger Pfund korrespondieren. Und was konnte man mit dieser Geldsumme damals bezahlen? Ganze 18 Pferde beziehungsweise 39 Rinder, und ein Maurer musste dafür knapp vier Jahre arbeiten – und konnte, logischerweise, auch entsprechend lange damit, wenn auch bescheiden, leben. Also, der zehnprozentige Steuersatz setzte erst bei wirklich nennenswerten Einkommen ein. Darunter betrug er nicht mehr als ein Prozent!

amerikanischerburgerkiregDetaillierte Angaben finden sich auch über die Steuersätze in den Vereinigten Staaten. Zur Zeit des amerikanischen Bürgerkrieges (1861 – 1865) wurde erstmals eine Einkommensteuer eingeführt. Sie betrug drei Prozent für Jahreseinkommen von weniger als 10.000 Dollar, und darüber hinweg sechs Prozent. Nachdem die Kriegsausgaben abgedeckt waren, wurde diese Steuer 1872 wieder abgeschafft. Die progressive Einkommensteuer, die Schritt um Schritt bis in die heutigen Ausmaße angestiegen ist, wurde erst im Jahr 1913 eingeführt. Und warum? Nachdem es die amerikanische Regierung seit damals einer privaten Bank überlässt, die sich Federal Reserve Bank nennt, mit „federal“, also bundesstaatlich, aber genauso wenig zu tun hat wie der Kurierdienst „Federal Express“, Geld in Umlauf zu setzen (vgl. Artikel: Geldschöpfung), muss ja schließlich irgend jemand für die Zinslast aufkommen.

Wie hoch die modernen Sätze liegen, brauchen wir hier nicht ausführlich zu behandeln, schließlich leben wir damit. Nicht zu vergessen wäre, dass mit versteuertem Geld weitere Steuern bezahlt werden, beginnend mit der Mehrwertsteuer, bis hin zur Gewerbesteuer des Betriebes, von dem ich Produkte kaufe, die letztendlich im Preis einkalkuliert ist.

Wie rasch Geld dem Umlauf entzogen wird, lässt sich anhand eines durchaus banalen Beispiels beschreiben. Gehen wir, der Einfachheit halber, von einer Gesamtbesteuerung (Einkommenssteuer,  Mehrwertsteuer etc.) von 50 Prozent aus und behandeln wir, aus Gründen der Demonstration, den Dienstleistungsbereich. Herr Müller ist Friseur und bezahlt seinem Steuerberater 100 Euro für beratende Dienste. Diesem verbleiben somit 50 Euro, mit denen er seinen Masseur bezahlt, dem wiederum 25 Euro verbleiben. Der Masseur bezahlt damit seinen Friseur, Herrn Müller, und der hat nach Abzug der Steuern noch 12 Euro und 50 Cents in der Tasche. Auch wenn wir, auf Grund vielleicht teilweise niedrigerer Steuersätze, einen weiteren Schritt hinzufügen könnten, es zeigt sich, wie rasch Geld verschwindet. Ob dieses System wirklich dem Kreislauf der Wirtschaft entgegen kommt?

Man könnte auch das Pokerspiel im Casino für einen Vergleich hernehmen, wo von jedem gewonnen Pot fünf Prozent als Hausgebühr einbehalten werden. Sitzen zehn Spieler mit jeweils 500 Euro am Tisch, die durchschnittliche Höhe eines Pots beträgt 200 Euro, dann fallen in jedem Spiel 10 Euro in den unersättlichen Schlitz. Das wären rund 300 Euro pro Stunde. Es lässt sich leicht hochrechnen, wie lange es dauert, bis alle Spieler am Tisch pleite wären.

Das steuerzahlende Volk geht in diesem Sinne natürlich nicht pleite. Immerhin, ein großer Teil der Steuergelder fließt ja auch auf den verschiedensten Wegen wieder zurück, durch Verwaltungskosten, Gehälter für Beamte, die Finanzierung staatlicher Projekte, Subventionen etc. Dass die Umverteilung auch zu einer Umschichtung von Vermögensverhältnissen führt, dabei handelt es sich um ein völlig anderes Thema.

Der arbeitende Mensch findet sich jedenfalls in einer traurigen Situation. Je mehr er arbeitet, je besser er verdient, desto mehr muss er davon abgeben – und zwar, bevor er noch seine eigenen Lebenshaltungskosten gedeckt hat. Der derzeitige Grundfreibetrag von rund 8.000 Euro deckt schließlich nur einen Teil der notwendigen Lebenshaltungskosten ab. Während ein Unternehmen alle Kosten vom zu versteuernden Profit abzieht, begleicht die physische Person, der Mensch, zumindest einen Teil seiner Nahrung, seiner Wohnkosten, seiner Kleidung, also das was, er zur Eigenerhaltung wirklich unbedingt benötigt, mit bereits versteuertem Geld.

Gesetze zu hinterfragen, ergibt dabei wenig Sinn. Der einzelne Bürger hat so gut wie keinen Einfluss auf die Gesetzesgebung. Er lebt nach dem alten Leitsatz, dass der Obrigkeit zu gehorchen sei. Und, um Himmels Willen, ich möchte niemanden anderwertig beeinflussen. Wir nehmen unser Schicksal hin. Es soll ja auch schon Leute gegeben haben, die der Körperverletzung für schuldig befunden wurden, weil sie einen Einbrecher oder Schutzgelderpresser verprügelt hatten. Und Heribert Prantl fordert in seinem Artikel für die Süddeutsche nun, dass Banken sich noch mehr in Dinge einmischen, die sie eigentlich nichts angehen. Genaugenommen ist es nämlich eine unverschämte Beleidigung, wenn der Autohändler, der Hausverkäufer oder der Bankangestellte zu fragen beginnt, wo der Kunde sein Geld her hat.

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