Freitag , 29 März 2024
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Herr Hedgefond und sein Menschenrecht

bruehwuerfelEine Meldung scheint mir in dieser Woche etwas untergegangen zu sein. Nicht nur bei „Spiegel.de“, auch in der Tagespresse war darüber zu lesen. Das Thema hat es meiner Meinung nach in sich. Wegen der Griechenland-Krise beabsichtigen die Hedgefonds, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen. Es geht um das Menschenrecht auf Rendite.

Falls sie sich über die Menschenrechte, wie sie in der EU definiert werden, ein Bild machen wollen, bitte sehr: Hier ist sie nachzulesen, die Europäische Menschenrechtskonvention (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten). Den Abschnitt über das Recht auf Rendite habe ich nicht gefunden, vielleicht gelingt es ihnen besser.

Tja, trotzdem – für einen Moment war ich absolut sprachlos. Dies, sie wissen es, es fällt mir mitunter nicht ganz so leicht. Die Klage, so die Anwälte, sie soll dann eingereicht werden, wenn Griechenland die Vertragsbedingungen für die Staatsanleihen ändert. Ich zitiere aus Spiegel.de:

„Denn ein auf diese Art erzwungener Schuldenschnitt sei ein Eingriff in das Eigentumsrecht der Hedgefonds – und das gilt in der EU als Menschenrecht.“

Weiter war zu lesen, dass die Rechtsanwälte in New York die Chancen als sehr groß erachten, dass die Klage angenommen wird. Liebe Leute, ich befürchte sehr, dass die Rechtsanwälte Recht haben. Die Entwicklung der letzten Jahre beobachtend, das Verhalten der Politik verspürend, die Übernahme der Regierungsverantwortung über die Welt durch Banken und Hedgefonds registrierend – da bleibt nur noch festzuhalten, es wird so kommen.

Während wir in unserer immer noch unglaublichen und deutlich ausgeprägten Naivität davon ausgehen, dass Menschenrechte, sie sind auch in den Resten unseres Grundgesetzes festgeschrieben, dem Schutz, der Förderung, der Unversehrtheit und der sozialen Gerechtigkeit zu dienen haben, so wird dies jetzt durch einen wahrscheinlich stattfindenden Prozess richtiggestellt. Diese Menschenrechte dienen ausschließlich dem Schutz der Märkte – und damit basta. Unsere Kanzlerin hat immer wieder betont, es gelte umgehend, das Vertrauen der Märkte wieder herzustellen. Die Märkte sind die Wohnorte der Hedgefonds und ihrer Verbündeten – und für diese muss wirklich alles getan werden. Und noch mal basta.
Ich denke, es ist den Gründern zu danken. Sie haben es geschafft, Inhalt und Proklamation weit weg von den Menschen zu führen, die sie beauftragt haben, welchen sie zu dienen haben. Uns ist der Vorwurf zu machen – wir ließen es geschehen, zu lange geschehen.

Über die Menschenrechte habe ich öfters hier geschrieben. Welche Rechte wir haben, sie sind festgeschrieben und nachzulesen – in unserem Grundgesetz, in der Charta der Vereinten Nationen und auch in den europäischen Verträgen. Es wird allerhöchste Eisenbahn, diese verbindlich einzufordern und sie umzusetzen – für uns, nicht für die Märkte. Und es wird allerhöchste Zeit, den meisten unserer Politikerinnen und Politiker deutlich zu machen, sie haben keinen Arbeitsvertrag mit den Zentralverwaltungen der Trusts und Hedgefonds, den Banken und Versicherungen – sie wurden von uns für eine Frist gewählt – um uns, dem Volk zu dienen. Dass wir belastbar sind und auch unser Scherflein dazu beitragen, dies beweisen wir schon seit Gründung dieser Republik.

Solange aber diese Politik eine Steuer auf Finanztransaktionen ablehnt und lieber die Lohn- und Einkommenssteuerzahler in Sippenhaft nimmt, so lange kann dies nicht in Ordnung sein. Und solange die Politik Urteile der Gerichte, in speziellem Fall Urteile der Finanzgerichte als bezogen auf den Einzelfall definiert, eine Anerkennung von Urteilen als Rechtsanspruch aller Bürger ablehnt – solange ist etwas faul im Verhältnis zwischen der Politik zu uns.

Auf den zu erwartenden Prozess der Hedgefonds auf ihr Menschenrecht auf Rendite freue ich mich. Es wäre eine Gelegenheit, Menschenrechte wieder zu definieren als das, was sie sein müssen – Menschenrechte.

Falls die Fonds gewinnen, dies ist nicht ganz unwahrscheinlich, dann reiche ich einen Prozess im Namen der Brühwürfel ein. Sie haben Anspruch auf eine Brühtemperatur von mindestens 97,6 Grad. Dies wird bei weitem und oft nicht eingehalten, durch Menschen. Also ist dies eindeutig ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Auch mit dem Toast verhält es sich so. Oft wird die Soll-Temperatur von 38,145 Grad schlicht und ergreifend ignoriert. Nicht mehr lange, da können sie sich drauf verlassen. Mein Anwalt formuliert just in diesem Moment die Klageschrift. Sein Partner in New York hat bestätigt, es ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Menschenrechte.

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

In diesem Sinne…

© Peter Reuter

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