Donnerstag , 25 April 2024
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Vereinfachte Steuererklärung

Das deutsche Steuerrecht gilt als das komplizierte auf der ganzen Welt – um so größer war die Erleichterung, als vor einigen Jahren die sogenannte „Vereinfachte Steuererklärung“ eingeführt wurde. Doch ganz so einfach, wie der Name verspricht, ist es nicht. Denn auch bei der vereinfachten Steuererklärung müssen einige Aspekte unbedingt berücksichtigt werden. Sonst droht Ärger mit dem Finanzamt. Hier erfährt Du, ob und wie Du die vereinfachte Steuererklärung nutzen kannst.

Was ist die vereinfachte Steuererklärung?

Jeder, der vor der Einführung der vereinfachten Steuererklärung einmal eine „normale“ Steuererklärung abgeben musste, erinnert sich noch gut an die zahlreichen Positionen auf den einschlägigen Formularen. Ein Durchschnittsbürger konnte kaum durchschauen, welche Angaben wo zu machen waren. Da das gewöhnliche Formular möglichst viele Einzelfälle abdecken wollte, um Steuergerechtigkeit zu schaffen, trugen die vielen Felder zu Irritation bei – gerade auch, weil viele Formularfelder für den durchschnittlichen Steuerzahler gar nicht von Bedeutung waren. Unvermeidliche Fehler führten immer wieder zu Nachfragen des Finanzamtes oder einer falschen Berechnung der Steuerschuld.

Diesem Umstand soll mit der vereinfachten Steuererklärung abgeholfen werden. Das neue Formular mit dem Kürzel ESt 1V ersetzt das herkömmliche Formular ESt 1A und ist um vieles schlanker, kürzer und einfacher zu verstehen und auszufüllen.

Auf nur zwei Seiten werden nur noch folgende Angaben abgefragt:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Werbungskosten für beide Ehepartner
  • Sonderausgaben
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Hinter den komplizierten Begriffen verstecken sich eine Fülle von Sachverhalten, die in der Regel das durchschnittliche Erwerbsleben eines Steuerpflichtigen abdecken und aus der gewöhnlichen Erklärung bekannt sind. So kann beispielsweise in dem kleinen Feld „Werbungskosten“ die Summe aller Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, für Arbeitsmittel, Büromaterial, Fachliteratur, Fortbildung und Bewerbungen, für beruflich bedingte Reisen u. v. m. eingetragen werden.

Als Sonderausgaben können wie bei der gewöhnlichen Steuererklärung unter anderem die Kosten für Altersvorsorge und für die Krankenversicherung abgesetzt werden. Auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und den Handwerkerleistungen gelten ebenfalls dieselben Bestimmungen wie bei der normalen, umfangreichen Steuererklärung.

Vereinfachte Steuererklärung
Summierung der Ausgaben statt Einzelauflistung / Bild: blickpixel – Pixabay.com/de

Ohne Anlagen geht es meist nicht!

Doch wer glaubt, mit dem vereinfachten Formular die Steuererklärung vollständig abgegeben zu haben, irrt meistens. Denn wer Kinder hat, eine Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen beantragt hat oder Beiträge zur Riester-Rente leistet, muss zusätzlich zum Formular ESt 1V auch die Anlagen Kind, VL und AV ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. In der Regel dürfte das auf die meisten Steuerzahler zutreffen.

Wer kann die vereinfachte Steuererklärung abgeben?

Aus dem bisher gesagten kannst du bereits erkennen, dass viele Fragen des Steuerrechts in der vereinfachten Steuererklärung unberücksichtigt bleiben. Natürlich ist das so gewollt – umgekehrt bedeutet es jedoch, dass nicht jeder die vereinfachte Steuererklärung nutzen kann.

Grundsätzlich ist sie nur auf den durchschnittlichen Steuerzahler ausgelegt, der über Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, Versorgungsbezüge und/ oder Lohnersatzleistungen verfügt. Kommen andere Einkünfte hinzu, kann die vereinfachte Steuererklärung nicht mehr genutzt werden.

Insbesondere schließen folgenden Einkünfte die vereinfachte Erklärung aus:

  • Einkünfte aus selbständiger oder freiberuflicher Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung
  • Kapitalerträge

Auch wenn du besondere Aufwendungen gelten machen willst, kannst du die vereinfachte Steuererklärung nicht mehr nutzen. Denn beispielsweise bleiben die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer oder die doppelte Haushaltsführung in dem vereinfachten Formular unberücksichtigt und können deshalb auf diese Weise nicht zur Berechnung der Steuerschuld hinzugezogen werden. Wer daher mit solchen Aufwendungen belastet ist, sollte unbedingt die „normale“ Steuererklärung abgeben, um dem Staat kein Geld zu schenken.

Keine vereinfachte Steuererklärung für Selbständige
Keine vereinfachte Steuererklärung für Selbständige / Bild: geralt – Pixabay.com/de

Lohnt sich die vereinfachte Steuererklärung?

Wer seine Belege in einer guten Ordnung hat und schnell die Summe für Einkünfte und Belastungen errechnen kann, ist mit der vereinfachten Steuererklärung sehr schnell fertig. Oft dauert es nur fünf Minuten, um die notwendigen Angaben zu machen. Daher solltest du prüfen, ob die Vereinfachung für dich in Frage kommt.

Am bestens lädst du dir das Formular ESt 1V im Internet herunter und vergleichst es mit Deinen Steuererklärungen aus den letzten Jahren.

Wenn du alle Angaben, die du in den letzten Jahren gemacht hast, auch in der vereinfachten Steuererklärung sowie den Anlagen Kind, VL und AV unterbringen kannst, dann kann du die einfache Variante nutzen und viel Zeit sparen. Geht es nicht, muss du weiterhin die gewöhnliche Steuererklärung nutzen – doch ein Trost bleibt: Auf diese Weise kannst du sicher sein, dass alle relevanten Fragen bei der Festsetzung deiner Steuerschuld berücksichtigt werden.

Titelbild: falco / Pixabay.com/de

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