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Verräter israelischer Atomgeheimnisse erneut im Gefängnis

sunday_times_atomgeheimnisse_1986Mordechai Vanunu, der israelische Atomtechniker, der 1986 streng geheime Unterlagen über den israelischen Besitz von Atomwaffen an die Presse weiter gegeben hatte, und wegen Landesverrats und Spionage bis 2004 in einem Gefängnis verbrachte, wurde erneut eingesperrt. Seine Freilassung erfolgte unter strengen Bedingungen, die ihm weder erlauben, Israel zu verlassen noch mit Ausländern Kontakt aufzunehmen. Diese Regel hatte er gebrochen, wurde zuerst zu Gemeinschaftsarbeit verurteilt und, nachdem er diese nicht antrat, zu drei Monaten Haft.

Wie die Jerusalem Post berichtet, wurde Vanunu im vergangenen Dezember unter dem Verdacht, sich mit einem norwegischen Staatsbürger getroffen zu haben, verhaftet. Er lebt im arabischen Teil Jerusalems und wurde dazu verurteilt, im jüdisch bewohnten Teil Gemeinschaftsarbeiten zu verrichten. Aus Angst vor Übergriffen, trat er diese Arbeit jedoch nicht an und muss stattdessen auf drei Monate ins Gefängnis.

Mordechai Vanunu arbeitete bis 1985 im damals geheim gehaltenen Dimona Nuclear Research Center im Negev, 90 km südlich von Jerusalem. Nach seiner Entlassung trat er 1986, während einer Australienreise, zum christlichen Glauben über.

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Die Atomgeheimnisse bot er zuerst der englischen Tageszeitung Daily Mirror an, dessen Verleger Robert Maxwell die Unterlagen an Israel weiterleitete. Nach gründlicher Überprüfung, wurden sie schließlich am 5. Oktober 1986 von der Sunday Times veröffentlicht.

Bei Wikipedia wird diesbezüglich weiter erklärt, dass Vanunu unter Einsatz eines weiblichen Mossad-Agenten nach Rom gelockt, von wo aus er nach Israel entführt und zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, von denen er 11 Jahre in Einzelhaft verbrachte.

Obwohl Vanunu bis zum Jahr 2004 die gesamte Strafe verbüßt hatte, wurde er nur unter strengen Auflagen entlassen, zu denen, wie erwähnt, nicht nur ein Ausreiseverbot zählt, es ist ihm auch untersagt, mit ausländischen Staatsbürgern Kontakt aufzunehmen. Noch im gleichen Jahr, ein weiteres Mal im Jahr 2007 und nun erneut wurde er wegen Verstoßes gegen die letztgenannte Auflage zu weiteren Gefängnisstrafen verurteilt.

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