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Amt des Bundespräsidenten zieht Konsequenzen: Rückzug aus dem Grundgesetz

bundespraesident_wappenBerlin – Es ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik: Heute Nachmittag erklärte das Amt des Bundespräsidenten seinen Rücktritt von sämtlichen verfassungsmäßigen Rechten und Pflichten. Das bisherige oberste Staatsamt ließ in einer Presse-Erklärung mitteilen, die nachhaltige Beeinträchtigung seines Ansehens durch den gegenwärtigen Amtsinhaber wiege zu schwer. Nur durch Verzicht des Amtes selbst auf seine grundgesetzliche Position lasse sich weiterer Schaden von Deutschland abwenden.

Zu den Hintergründen verlautete aus dem Mitarbeiterstab des Präsidialamtes, Herrn Wulffs Salami-Taktik beim Eingestehen von Fehlern und seine halbherzige Entschuldigung hätten das persönlich sehr integere Amt zur Verzweiflung getrieben. Auch das zuletzt distanzierte Verhältnis der Beiden zueinander trug wohl zur Amts-Müdigkeit bei. „Nach 62 Jahren überwiegend harmonischer Partnerschaft kommuniziert der Inhaber auf einmal nur noch über einen Rechtsanwalt mit seinem Amt. So etwas frustriert.“ hieß es.

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Der Rücktritt löste allgemein Bestürzung aus, doch die Bewertungen waren gegensätzlich. „Wie ich schon gesagt habe, Kritik am Amtsinhaber diskreditiert das Amt selbst. Das ist ein Angriff auf die Verfassung. Schauen Sie doch das Grundgesetz jetzt mal an, da klafft zwischen den Artikel 53a und 62 eine Riesenlücke.“ sagte Finanzminister Schäuble. Führende Oppositionspolitiker entgegneten, dass das so nicht stimme. Auf den leeren Seiten nämlich hatte das Amt einen kurzen handschriftlichen Abschiedsbrief hinterlassen: „Mit dem halte ich es nicht mehr aus. Wenn er nicht geht, gehe halt ich. Tschüss!“

Ex-Bundespräsident Christian Wulff gab sich überraschend kämpferisch. Durch seinen Rechtsanwalt ließ er mitteilen, er werde Klage beim Bundesverfassungsgericht erheben. Moralische Belehrungen durch eine angeblich unantastbare Verfassungsinstanz habe er nicht nötig, schon seine Kritik am damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau habe seine hehren ethischen Grundsätze unter Beweis gestellt. Wenn jemand Schluss machen dürfe, dann er, nicht ein überbewertetes Grundgesetz-Konstrukt.

 

Anmerkung: Dass es sich hierbei um eine Satire handelt erwähnen wir nur der Vollständigkeit halber.


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