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Respekt vor Politikern? Doch, das geht!

respekt_stempelAls mir beim Klicken durch die Medienwelt die Überschrift „Der fehlende Respekt der Deutschen für Merkels Taten“ eines Axel Springer nahen Blattes ins Auge sprang, fasste ich mir sofort an die eigene Nase. Sollte ich im Kritikrausch der letzten Wochen meine eigene Maxime vergessen haben, der ich schon öfter Ausdruck verlieh und die da lautet: Unterstütze jeden Politiker, der die alltäglichen Aufgaben in unserem Land zu stemmen versucht, unter Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und Grenzen, die ihm sein Mandat mit auf diesen beschwerlichen Weg gibt. Unterstütze jeden Einzelnen, der dies versucht und sich nicht scheut, die Hilfe Rechtsgelehrter, Wissenschaftler und anderer Experten einzuholen. Unterstütze ihn auch dann, wenn er durch das persönliche Sympathieraster fällt bzw. der „falschen“ Partei angehört. Das ist gelebte Demokratie. Das Ziel zählt.

Zwei Namen sind es aktuell, die diesen meinen Respekt verdient haben. Peter Danckert und Swen Schulz, beide sind Bundestagsabgeordnete der SPD, klagten vergangenen Donnerstag gegen das Sondergremium zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF. Sie erkannten, dass für Parlamentarier schwere Nachteile entstünden, wenn der Sonderausschuss erst einmal Entscheidungen treffen dürfe, die dann jedoch vom Gericht für verfassungswidrig erklärt werden müssten, hieß es. Das Bundesverfassungsgericht teilt diese Einschätzung und gab dem Antrag auf einstweilige Anordnung statt. So könnten die neun Abgeordneten „eilig und geheim“ einer EFSF-Notmaßnahme zustimmen, die nachträglich betrachtet dann verfassungswidrig wäre.

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Zwei von 620 Abgeordneten erkannten, dass dieses vor Kurzem gegründete Sondergremium verfassungsrechtlich bedenklich ist. Oder besser gesagt: Zwei von 620 Abgeordneten hielten es für wichtig genug, dafür vor Gericht zu ziehen. Die unkritische Haltung der restlichen Parlamentarier machte dieses „Geheimgremium zur Aufsicht über die beim EFSF verwendeten deutschen Steuermilliarden“ erst möglich und setzte es am Mittwoch ein. Vertreten sind alle Parteien in diesem Gremium. Sie alle nahmen in Kauf, dass „die Verantwortung auf einige wenige verlagert werde und die Beteiligung aller Abgeordneten am parlamentarischen Willensbildungsprozess verhindere…“ wie es laut SPON in einer Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags weiter heißt.

Der Bundestag indes bleibt weiterhin handlungsfähig, erste Kritiker dieses Urteils weisen bereits darauf hin, dass über diese Sache ja erst noch endgültig entschieden werden müsse. Und eines hat die offensichtlich auch schon unserem Rechtssystem übergeordnete EU-Lobby bereits geschafft: „Die damit verbundenen Rechtsverletzungen für die Abgeordneten könne das Gericht aber nicht mehr rückgängig machen, da Deutschland nach außen hin an die Entscheidung des Gremiums gebunden wäre“ heißt es weiter in der Entscheidung.

Wie gesagt, der Kommentator aus dem Hause Springer wertschätzt Kanzlerin Angela Merkel, “die momentan Tag und Nacht um die Rettung unseres Wohlstands ringe“.

Meine Wenigkeit wertschätzt weiterhin Politiker, die nicht zu müde sind, sich in Dinge einzulesen, bevor sie darüber abstimmen, die sich gegen einen Fraktionszwang stemmen, den es gar nicht geben darf und die nicht erst dann den Mund aufmachen, wenn es Wählerstimmen einzufangen gilt. Für brandgefährlich dagegen halte ich jene, die mit diesen Unzulänglichkeiten ihrer „Kollegen“ spielen, notwendiges Nachfragen als unanständig abwiegeln und die Karten eilig und vertraulich so zu mischen wissen, dass ihre Hand immer aufgeht, auch wenn das Verfassungsblatt verbrennt. Diesen Herrschaften verweigere ich konsequent meinen Respekt – sowohl dem Politiker als auch dem Menschen.


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