Freitag , 19 April 2024
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Was bezweckt Putin mit seiner Kritik an den NATO-Attacken?

putin_kremlin-ruDie NATO fliegt weiterhin Luftangriffe auf Libyen. Am Montag wurde ein Teil des Regierungspalastes bombardiert. In diesem Zusammenhang meldet sich wieder einmal der russische Premierminister Vladimir Putin zu Wort und kritisiert das Vorgehen der „internationalen Gemeinschaft“. Nicht ganz unberechtigt stellt er die Frage, wo das eigentliche Ziel der Errichtung einer Flugverbotszone bliebe, wenn nun sogar Angriffe auf Gaddafis Palast geflogen werden. Gleichzeitig bleibt jedoch eine entscheidende Frage aus, die Putin beantworten sollte: Warum hat Russland sein Veto-Recht vor den Vereinten Nationen nicht rechtzeitig in Anspruch genommen, anstatt im nachhinein zu kritisieren?

Als die Vereinten Nationen am 17. März die Resolution 1973 verabschiedeten, wurde zwar der Einsatz von Bodentruppen ausgeschlossen, doch wurde grünes Licht gegeben, alle notwendigen Mittel einzusetzen, um „die Zivilbevölkerung zu schützen“. Ziel des Angriffs vom Montag war, so eine offizielle Stellungnahme der NATO, ein Kommandostützpunkt, der im Gebäudekomplex des Regierungspalastes untergebracht sein soll. Also, zumindest indirekt, lässt sich auch diese Attacke als Schutzmaßnahme beschönigen. Wie auch immer, für einen Staatsmann wie Putin waren die eigentlichen Ziele der Angriffe gegen die Regierungstruppen von Libyen mit Sicherheit kein Geheimnis. Russland verfügt als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates über ein Veto-Recht. Wäre dieses in Anspruch genommen worden, wäre der Krieg gegen Libyen zumindest nicht unter dem Deckmantel einer UN-Resolution möglich gewesen. Die politische Führung in Moskau hat es jedoch vorgezogen, sich bei der Abstimmung neutral zu verhalten.

Wie Ria-Novosti neben einer Menge anderer Zeitungen nun berichtet, äußerte Putin sein Befremden darüber, dass, trotz der Verhängung einer Flugverbotszone, Angriffe auf Tripolis geflogen werden. Dass es sich bei dieser Flugverbotszone lediglich um eine Beschönigung der Öffentlichkeit gegenüber handelt, war von Anfang an kein Geheimnis. Die Resolution 1973 besagt schließlich auch, dass „alle notwendigen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung zu ergreifen“ seien. Was dabei alles eingeschlossen sein könnte, obliegt natürlich dem Ermessen der als Beschützter auftretenden Aggressoren. Und das war Herrn Putin nicht von Anfang an klar?

Von einem dänischen Reporter wurde Putin auf eine Bemerkung angesprochen, die er kurz nach dem Einsetzen der Kampfhandlungen gegen Libyen tätigte, in der er die Angriffe mit den Kreuzzügen verglich. Drei Minuten lang soll er über die Ziele der Angriffe gesprochen haben, nicht ohne darauf zu verweisen, dass Libyen über die größten Ölreserven auf dem afrikanischen Kontinent verfügt. In diesem Zusammenhang gab er von sich: „Wenn die sogenannte zivilisierte Weltgemeinschaft all ihre Kräfte gegen ein kleines Land einsetzt und dabei die Infrastruktur zerstört, die während mehrerer Generationen geschaffen wurde, dann weiß ich nicht, ob das gut ist oder nicht. Jedenfalls gefällt es mir nicht!“ Eine Erklärung über die Gründe für die Nichtinanspruchnahme des Veto-Rechts wurde von Putin jedoch nicht abgegeben.

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