Donnerstag , 28 März 2024
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Frankreich: Völkermordgesetz durch stichhaltiges Argument aufgehoben

armenischer voelkermord armenipediaBis zu anderthalb Millionen christlicher Armenier wurden, zur Zeit des Ersten Weltkriegs, von muslimischen Türken ermordet. Während die Türkei darauf beharrt, dass es sich um Kriegsopfer handelt, sprechen andere Länder von Völkermord. In Frankreich wurde kürzlich sogar ein Gesetz erlassen, dass das Leugnen dieses Völkermordes unter Strafe zu stellen versuchte. Mit einem durchaus überzeugenden Argument hob der Verfassungsrat dieses Gesetz nun wieder auf: Dem Gesetzgeber stünde es nicht zu, sich in die Arbeit von Historikern bei der Beurteilung von Massakern einzumischen.

Über Jahrhunderte hinweg galt Armenien, mit einer fast ausschließlich christlichen Bevölkerung, als Teil des Osmanischen Reiches. Verfolgungen setzten erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts ein. Während des Ersten Weltkrieges intensivierten sich Unabhängigkeits-Bestrebungen, worauf das Morden in armenischen Städten und Dörfern einsetzte. Nachdem praktisch alle Männer getötet oder in Lager verschleppt waren, wurden die verbleibenden Frauen und Kinder zu einem Fußmarsch nach Syrien gezwungen. Die wenigen Überlebenden, so berichten armenische Quellen, wurden bei der Ankunft ermordet. Die Zahl der Opfer soll bis zu anderthalb Millionen betragen, wird in der Türkei jedoch auf „bloß“ 300.000 heruntergespielt.

Ähnlich wie es in Deutschland und Österreich Gesetze gibt, die das Leugnen des Holocausts, die gezielte Ermordung von Minderheiten insbesondere jüdischen Glaubens unter der Nazi-Herrschaft, unter Strafe stellt, sah ein neu erlassenes Gesetz in Frankreich bis zu einem Jahr Freiheitsentzug für das Bestreiten des Genozids am Volk der Armenier vor. Die Türkei protestierte massiv dagegen und beschuldigte ihrerseits Frankreich des Völkermordes in Algerien. Während des algerischen Unabhängigkeitskrieges, 1954 – 1962, sollen ebenfalls bis zu anderthalb Millionen Menschen getötet worden sein. Auch hier zeigt sich eine breite Kluft zwischen offiziellen Angaben und Schätzungen.

Zweifelllos handelt es sich um eine schwere Verletzung des Andenkens an die Opfer und deren Hinterbliebene, wenn derartige Gräueltaten aus politischen oder rassistischen Motiven verharmlost werden. Dies scheint vermutlich die Absicht beim Erlassen eines Gesetzes in Frankreich gewesen zu sein, dass die Verleugnung des Massakers an den Armeniern unter Strafe zu stellen drohte.

Ende Januar gingen beim französischen Verfassungsrat zwei Anträge, unterzeichnet von mehr als 60 Parlamentariern verschiedener Parteien, ein, die das besagte Gesetz als verfassungswidrig erachteten. Am Dienstag fiel die Entscheidung: In Anbetracht der Verletzung des Grundsatzes der freien Meinungsäußerung, kann das umstrittene Gesetz nicht in Kraft treten.

Der wohl einleuchtendste Punkt der Entscheidungsbegründung wird in der Süddeutschen mit folgenden Worten formuliert: „Der Verfassungsrat mische sich nicht in die Arbeit von Historikern zur Beurteilung eines Massakers ein.“

Ein markantes Beispiel, das auf einen möglichen Konflikt zwischen Geschichtsforschung und Gesetzgebung verweist, ereignete sich im Jahr 2006 in Österreich, als der britische Historiker David Irving in Wien zu drei Jahren Haft wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt wurde. Ohne mir selbst ein Urteil über die Qualität von Irvings Recherchen anzumaßen, handelt es sich bei ihm doch um den Autor von rund zwei Dutzend Büchern über das Dritte Reich und den Zweiten Weltkrieg. Obwohl die rechtsextreme Szene gerne auf die Arbeiten von David Irving verweist, zeigte sich Irving stets bemüht, sich von dieser zu distanzieren. Die Objektivität eines derartigen Prozesses betreffend, lässt sich nur erwähnen, dass es sich bei Juristen um Experten der Rechtslehre handelt, bei Historikern hingegen um Experten der Geschichtsforschung. Selbstverständlich ist im Falle eines Interessenskonflikts dem Urteil der Rechtsexperten Vorrang einzuräumen. Und dem scheint der Verfassungsrat in Frankreich durch seine jüngste Entscheidung vorbeugen zu wollen.

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