Freitag , 19 April 2024
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Assange – Der Einspruch kam nicht aus Schweden!

supreme_court_londonJüngsten Berichten zufolge, wurde von einem britischen Gericht nun doch entschieden, dass Julian Assange gegen eine Kaution von 200.000 Pfund auf „freien Fuß“ gesetzt wird. Entgegen den bisherigen Meldungen, erfolgte der Einspruch gegen die bedingte Freilassung jedoch nicht aus Schweden, wie die dortige Staatsanwaltschaft dem Guardian mitteilte. Es war die britische Staatsanwaltschaft, die sich gegen die ursprüngliche richterliche Entscheidung stellte. Nach erfolgter Bezahlung der geforderten Kaution ist Assange jedoch alles andere als ein freier Mann.

Ein gestern bei Guardian veröffentlichter Artikel enthüllt, dass der Einspruch gegen Assanges Freilassung gegen Kaution keineswegs aus Schweden erfolgte. Karin Rosander, Vorstand der Kommunikationsabteilung der schwedischen Staatsanwaltschaft stellte dem Guardian gegenüber deutlich klar, dass Schweden keinerlei Einfluss auf die Entscheidung ausüben konnte und sich die dortigen Behörden auch nicht mit der Beschaffung neuer Evidenz auseinander setzen. Eine britische Behörde, genannt „Crown Prosecution Service“, bemühte sich demzufolge, Julian Assanges Freilassung zu verhindern.

Wie in einem Artikel bei Aol-News zu lesen ist, wurde sogar Assanges Anwälten von den britischen Behörden mitgeteilt, dass der Einspruch aus Schweden erfolgte.

Gleichzeitig wird von der amerikanischen Justiz fieberhaft nach Gründen gesucht, Anklage gegen Julian Assange zu erheben. Wie von The Intelligence gestern berichtet wurde, fand Mark Stephans, einer von Assanges Anwälten, heraus, dass im US-Bundesstaat Virginia eine „Grand Jury“ einberufen wurde, um über mögliche Anklagepunkte gegen den Wikileaks-Gründer zu entscheiden. Pressemeldungen zufolge, gäbe es mehrere Delikte, vom Dokumentendiebstahl über Verschwörung bis zu Spionage, die Anwendung finden könnten.

Sobald die Kaution von 200.000 britischen Pfund (236.000 Euro) beim Gericht deponiert ist, darf Julian Assange das Gefängnis zwar verlassen, steht bis auf weiteres jedoch unter Hausarrest, muss sich täglich telefonisch bei der Polizei melden und – so wird berichtet – ist auch verpflichtet, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Selbstverständlich wird auch sein Reisepass eingezogen. Sollte von den amerikanischen Behörden ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt werden, wäre eine Flucht in ein neutrales Land mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

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