Freitag , 29 März 2024
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Wie ein Bundesamt die Verfassung schützt (Achtung Realsatire)

verfassungsschutz 1

Heute, und es wird höchste Zeit, heute mag ich mich mit dem Verfassungsschutz auseinandersetzen. Wir haben die letzte Zeit auffallend viel von ihm gehört. Korrekt heißt es Bundesamt für den Verfassungsschutz. Das ist der Verein, welcher mit Ablegern in den einzelnen Bundesländern dafür zu sorgen hat, dass sich unsere Verfassung nicht zum Nachteil verändert. Und das tut der Verfassungsschutz dann auch.

Er stellt die letzten Jahre verstärkt fest, dass die Gefahr von links kommt. Dies hat sich in diesem Amt in den letzten Jahrzehnten immer wieder in seinem Jahresbericht so eingeschliffen. Die rechte Gefahr ist keine, weil man diese über alle Maßen im Griff hat. So besteht wohl die gesamte NPD aus Mitgliedern des Verfassungsschutzes. Dies heißt wohl, dass es keine NPD-Parlamentarier gibt, schließlich handelt es sich ja um Verfassungsschützer.

Ein großes Lob gilt es deshalb auszusprechen, dem Bundesamt für den Verfassungsschutz, für den unglaublichen Einsatz, auch an der politischen Stellschraube zu drehen, um eben die Verfassung zu schützen. Scheint ein echt toller Verein zu sein, dieses Ministerium für Staatssicherheit. Also, kurze Zusammenfassung, was sind schon diese unerheblichen Kollateralschäden, welche man dem Amt vorwirft, und die sich über eine ganze Dekade erstreckten, was sind diese gegen die Gefahr von der linken Seite. Deswegen ermuntert der Herr Dobrindt diesen Verfassungsschutz, nein, er fordert ihn sogar auf, alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier der „Linken“ zu überwachen. Ich gestehe, ganz hatte ich dies nicht verstanden. Das tut der Verfassungsschutz doch eh schon. Das sollte man auch der CDU in Baden-Württemberg mitteilen, die wollen die Überwachung auch. Also, bleibt ruhig, liebe Leute in der CDU und in der CSU, das läuft doch schon, und wie.

Wie sieht eigentlich der Verfassungsschutz seine Aufgabe selbst? Eine etwas naive Frage, dies ist zu gestehen, aber sie ist zu stellen. Ich habe mich darüber informiert. Alles, was sie jetzt lesen können, es entspricht dem Selbstverständnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz – und es liest sich aber so etwas von gut. Falls sie nachlesen wollen, hier ist der Link: http://www.verfassungsschutz.de.

Und jetzt geht das los, Glossar und FAQ haben mir es besonders angetan. Das Glossar umfasst 29 Seiten von Anti-Antifa bis zur Wirtschaftsspionage. Die haben richtig was zu tun, für was die alles verantwortlich sind. Das ist kaum zu glauben. Spannend wird es bei den FAQ. Und weil ich noch nie eine derart gute Satire geschrieben habe, deswegen zitierte ich jetzt daraus:

Welche Aufgaben hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)?

Gemäß § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) hat das BfV – wie auch die Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) – „Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen“ zu sammeln und auszuwerten über

1. Bestrebungen, die

  • gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder
  • gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder
  • gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 GG), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind

2. geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (Spionagebekämpfung).

Ferner wirkt das BfV nach § 3 Abs. 2 BVerfSchG beim Geheim- und Sabotageschutz mit.

Also, die freiheitliche demokratische Grundordnung gilt es zu schützen, das nenne ich Aussage. Ich denke, das Amt sollte den Text aktualisieren, meines Erachtens sollte an erster Stelle der Markt stehen. Sonst wird das echt nichts.

Was versteht man unter „freiheitliche demokratische Grundordnung“?

Die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ umfasst den unabänderlichen Kernbestand unserer Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat folgende Merkmale zu den obersten Wertprinzipien unser Demokratie bestimmt, die auch in den Gesetzestext aufgenommen wurden (§ 4 Abs.2 BVerfSchG):

  • Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten
  • Volkssouveränität
  • Gewaltenteilung
  • Verantwortlichkeit der Regierung
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • Unabhängigkeit der Gerichte
  • Mehrparteienprinzip
  • Chancengleichheit für alle politischen Parteien
  • Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition

Da komme ich schon wieder nicht mit. Weshalb sind dort die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und die Volkssouveränität aufgeführt? Das stimmt doch gar nicht.

Wie wird der Verfassungsschutz kontrolliert?

Für die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Maßstäbe. Eingriffe in die Privat- und Freiheitsrechte des Bürgers sind dem Verfassungsschutz nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit der Bürger darauf vertrauen kann, dass der Verfassungsschutz sich streng an seinen gesetzlichen Auftrag und an die für die Tätigkeit geltenden Rechtsbestimmungen hält, unterliegt er einer genauen Kontrolle auf mehreren Ebenen.

Als dem Bundesinnenministerium (BMI) nachgeordnete Behörde wird das Bundesamt für Verfassungsschutz von diesem auch kontrolliert. Das BMI führt die Dienst- und Fachaufsicht aus.

Durch parlamentarische Anfragen kontrolliert auch der Bundestag den Verfassungsschutz. Zusätzliche Kontrolle wird über das „Parlamentarische Kontrollgremium“ gewährleistet. Dieses Gremium wird regelmäßig über die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz unterrichtet und bestellt gemäß § 15 Artikel 10-Gesetz überdies die Mitglieder der für die Genehmigung von Post- und Fernmeldeüberwachungen zuständigen G10-Kommission.

Der Datenschutzbeauftragte wacht über die Einhaltung von Dienstvorschriften und die Umsetzung von Datenschutzvorschriften und verfügt bei seiner Tätigkeit auch über das Recht zur Akteneinsicht.

Die Öffentlichkeit übt Kontrolle aus durch die Berichterstattung in den Medien zu Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes.

Gegen diesen Abschnitt kann man nichts sagen, absolut nicht. Der ist echt lustig, und wie…

Wie erhalte ich Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten?

Jeder kann gemäß § 15 Abs. 1 BVerfSchG Auskunft über die beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten. Zur Begründung eines Auskunftsanspruches ist die Darlegung eines besonderen Interesses an einer Auskunft sowie der Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt (z.B. Teilnahme an einer bestimmten Demonstration) erforderlich.

Der Auskunftsanspruch wird unter folgenden Voraussetzungen eingeschränkt, die in § 15 Abs. 2 BVerfSchG BVerfSchG geregelt sind:

  • Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung,
  • Gefährdung von Quellen,
  • Ausforschung des Erkenntnisstandes bzw. der Arbeitsweise des BfV,
  • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit,
  • Geheimhaltungsbedürftigkeit der Daten.

Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht.

Bei Ablehnung der Auskunftserteilung kann der Betroffene den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) um die Prüfung der Rechtmäßigkeit der etwaigen Datenspeicherungen zu seiner Person und der Auskunftsverweigerung bitten oder den Rechtsweg bestreiten. Unabhängig davon kann sich generell jedermann mit der Bitte um Auskunft über die ggf. beim BfV zu seiner Person gespeicherten Daten direkt an den BfDI wenden.

Also, eine wirklich wunderbare Satire. Kann unter keinen Umständen besser geschrieben werden, geht es doch um die Möglichkeit, Auskunft über Daten zu erhalten, welche über mich gespeichert sind. Und was sagen die lustigen Leute vom Verfassungsschutz? Na klar, ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht. Das nenne ich wahrhaftig eine Pointe, köstlich.

Sie müssen zugeben, ein toller Text mit vielen versteckten Spitzen und Pointen. Die Leute haben echt Kaliber, die sind ganz große Klasse, erste Liga. Jeder Einzelne von ihnen hat meines Erachtens das Zeug dazu, als Nachfolger von Thomas Gottschalk „Was bin ich?“ zu übernehmen. Die hätten das echt drauf, alle – durch die Bank.

Fast genug gelacht, ein Schmankerl habe ich noch gefunden, welches ich noch loswerden will:

Welche Methoden werden bei der Informationsbeschaffung angewandt?

Den bei weitem größten Teil – rund 80% – seiner Erkenntnisse gewinnt das BfV aus offen zugänglichen Quellen (Zeitungen, Programme, Aufrufe etc.).

Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht immer ein vollständiges Bild. Gegenüber konspirativen Methoden versagen diese schlichten Mittel der Nachrichtengewinnung: Spione veröffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugblätter, nicht alle Terroristen verfassen nach der Tat Selbstbezichtigungsschreiben, und schon gar nicht nennen sie ihre wahren Namen. Um auch getarnte oder geheimgehaltene Aktivitäten beobachten zu können, gestattet das Gesetz dem Verfassungsschutz den Gebrauch „nachrichtendienstlicher Mittel“ zur Informationsgewinnung. Dies sind Methoden der geheimen, verdeckten Nachrichtenbeschaffung (§ 8 Abs.2, § 9 BverfSchG).

Dazu gehören u.a.

  • die Observation
  • der Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen
  • Bild- und Tonaufzeichnungen

Allerdings kommt die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel immer erst dann in Betracht, wenn alle anderen Mittel der Nachrichtenbeschaffung erschöpft sind.

Für mich ist das die absolute Nummer 1, die real absolute. Beobachtung, Bestechung, Finanzierung, Foto- und Videoüberwachung und was weiß ich sonst noch. Und dann schreibt der begnadete Verfasser des Bundesamtes den folgenden Satz:

In keinem Fall darf der Verfassungsschutz den Kernbereich eines Persönlichkeitsrechts, zu dem insbesondere die Intimsphäre gehört, verletzen.

Da hat man keine Töne mehr. Die glauben wirklich nicht, dass wir lesen können. Die erzählen mit lockeren Worten über eine Totalüberwachung bis hin zur Marke des Toilettenpapiers und sagen uns dann, dass die Kernbereiche des Persönlichkeitsrechts und die Intimsphäre nicht verletzt werden dürfen.

Ich habe den Eindruck, diesen Kern hat unser Bundesamt für den Verfassungsschutz, diese erste Behörde im Land zur Wahrung der Staatssicherheit, diesen Kern haben sie schon lange ausgespuckt.

Tja, meine Akte beim Bundesamt wird mit Sicherheit um diesen Artikel ergänzt, aber das ist es wert. Selten so gelacht.

In diesem Sinne…

© Peter Reuter

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