Dienstag , 23 April 2024
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Bundesregierung setzt Kahlschlag bei der Existenzgründerförderung durch

screenshot_bundesagenturZu den wirksamsten und gleichzeitig auch in der Breite sehr nachgefragten Instrumenten der Beschäftigungsförderung gehört der Gründungszuschuss. Genau dieser Gründungszuschuss wurde jetzt durch die Bundesregierung rein aus Kostengründen zum 1.11.2011 erheblich gekürzt und steht gründungswilligen Arbeitslosen nicht mehr automatisch offen. Der Weg in die berufliche Selbständigkeit wird bei Arbeitslosen seit langem mit dem Überbrückungsgeld bzw. Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) gefördert. In 2006 wurden diese unterschiedlichen Fördermaßnahmen unter dem Begriff Gründungszuschuss zusammengefasst.

Bisher hatten Empfänger von Arbeitslosengeld I einen Anspruch auf den Gründungszuschuss, wenn sie bestimmte Voraussetzungen mitbrachten. Dazu gehörte die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar, ein tragfähiges Konzept (Business Plan), der Nachweis einschlägiger Qualifikationen und eine fachkundige Stellungnahme für das Konzept durch eine Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder andere zertifizierte Stellen (z.B. der Bildungsträger, bei dem man das Existenzgründerseminar belegt hat). Des weiteren musste der Existenzgründer einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I in Höhe von wenigstens 90 Tagen haben. Waren diese Voraussetzungen erfüllt, so hatte der Arbeitslose einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss in Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes I plus 300 Euro für die Sozialversicherung für einen Zeitraum von 9 Monaten. Nach Ablauf dieser 9 Monate konnte für einen Zeitraum von weiteren 6 Monaten noch einmal der Zuschuss von 300 Euro für die Sozialversicherung beantragt werden.

Genau dieser Gründungszuschuss wurde jetzt durch die Bundesregierung rein aus Kostengründen zum 1.11.2011 erheblich gekürzt und steht gründungswilligen Arbeitslosen nicht mehr automatisch offen.

Am 23.09.2011 beschloss die Koalition aus CDU/CSU und FDP einstimmig und gegen die Stimmen der Opposition ein Gesetz, nach dem der Arbeitslose mindestens noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von 150 Tagen haben muss. Des weiteren erhält der Antragsteller den Existenzgründerzuschuss nur noch für einen Zeitraum von 6 Monaten plus evtl. noch einmal für 9 Monate die 300 Euro zur Sozialversicherung. Und es besteht kein gesetzlicher Anspruch mehr auf diese Leistung, sondern es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, diesen Zuschuss zu bewilligen oder nicht. Das Gesetz wird voraussichtlich zum 1.11.2011 in Kraft treten.

Man kann sich ausrechnen, dass die Chancen auf Bewilligung des Zuschusses eher gering stehen, wenn der Arbeitsagentur am Ende des Jahres nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung stehen. Unverschämterweise trägt das dafür geschaffene Gesetz den Namen „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“. Es stellt sich die Frage, was dadurch wirklich verbessert wird. Allerdings wird ja z.B. auch sehr viel Geld für die Rettung von Banken und dergleichen benötigt.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass es nach Erfahrung von Bildungsträgern, die im Bereich der Existenzgründerförderung tätig sind, etwa drei bis vier Jahre dauert, um sich als Selbständiger am Markt zu etablieren. Die Förderung ist daher eine sinnvolle Maßnahme, um Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zurückzuführen.

Gerade nach der Wende war es nach der Schließung ganzer Großbetriebe für manchen ehemaligen Arbeiter oder Angestellten mehr oder weniger die einzige Möglichkeit, schnell wieder in eine existenzsichernde Beschäftigung zu kommen. Als ich noch im universitären Bereich tätig war, habe ich u.a. eine Studie mit selbständigen unternehmensgebundenen Versicherungsvertretern durchgeführt. Viele davon waren unmittelbar nach der Wende in die Selbständigkeit gegangen, mancher aus Mangel an Alternativen, mancher auch aus einem unmittelbaren Interesse an der Selbständigkeit. Ich konnte im Rahmen dieser Studie allerdings auch feststellen, dass von diesen Selbständigen kaum jemand wieder zurück in ein Angestelltenverhältnis wollte. Die Selbständigkeit bietet ohne Zweifel eine ganze Reihe von Vorteilen, auch im Hinblick auf Merkmale der Arbeit, die Arbeitsfreude und Arbeitszufriedenheit ausmachen.

Die Chance für die langfristige Eingliederung im Arbeitsmarkt liegt beim Gründungszuschuss auch deutlich höher als bei anderen Maßnahmen (z.B. Vermittlungsgutschein, Umschulungen).

Wer also noch unter etwas günstigeren Bedingungen aus der Arbeitslosigkeit heraus den Sprung in die Selbständigkeit wagen möchte, der muss dies noch bis Ende dieses Monats tun. Wichtig für die Förderung ist der Zeitpunkt der Antragstellung bei der Arbeitsagentur, wobei noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen müssen.

Unabhängig von der Anforderung der Arbeitsagentur, ein Existenzgründerseminar zu besuchen, empfiehlt sich unbedingt eine fundierte Vorbereitung, am besten in Form eines Seminars über zwei Wochen. Angebote für vorbereitende Seminare reichen von eintägigen Veranstaltungen bei der IHK bis hin zu Zwei-Wochen-Seminaren, zu denen man sich auch von der Arbeitsagentur hinschicken lassen kann. Die Kosten werden dabei von der Agentur übernommen. Die IHKs sowie manche Existenzgründerinitiativen bieten auch kostenlose Einzelberatungsgespräche an.

Die dabei vermittelten Inhalte sind insbesondere für Gründer ohne betriebswirtschaftliche Vorbildung essentiell wichtig. Dazu gehören die Buchhaltung, das Marketing, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Versicherungen, Kostenrechnung und Förderprogramme. Dabei geht es nicht nur um steuerliche Aspekte (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer), sondern auch notwendige Versicherungen (Berufshaftpflicht, Altersvorsorge, Krankenversicherung usw.). Dabei ist beispielsweise zu berücksichtigen, dass man als Selbständiger in unterschiedlichen Branchen durchaus weiterhin einer Rentenversicherungspflicht unterliegt (z.B. Handwerker oder freiberufliche Dozenten). Wenn dann 19,9 Prozent vom Betriebsgewinn allein für die Rentenversicherung draufgehen, ist das schon ein beachtlicher Betrag, wofür auch liquide Mittel vorhanden sein müssen. Eine Kalkulation vernünftiger Preise setzt voraus, dass man sich mit diesen Kosten auseinandergesetzt und sich auch über die Marktsituation (Wettbewerbssituation und Marktpreise) informiert hat. Das Risiko eines Scheiterns besteht letztlich weniger aufgrund mangelnder Auftragslage oder Mangel an Kompetenz bezogen auf das eigene Aufgabengebiet, dafür aber umso mehr im Hinblick auf Dinge, die man im Hinblick auf die Kosten aus den Augen verliert.

Im Vorfeld wie auch im Anschluss an die Gründung hat der Gründer übrigens auch Ansprüche auf ein gefördertes Existenzgründercoaching, wobei ein relativ geringer Eigenanteil aufzubringen ist.

Ein Beitrag von Falk Richter

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