Dienstag , 19 März 2024
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Ein Dämpfer für die Energiewende! Strom Selbstversorger sollen zukünftig Stromsteuer zahlen.

Strom selbstversorger
CC0 Public Domain / Pixabay.com

Haben Sie eine Solarstromanlage auf dem Dach Ihres Eigenheimes oder sind Sie ein Unternehmen, das Strom selbst erzeugt, verbraucht und in die nähere Umgebung verkauft? Pläne der Bundesregierung wollen diese Art der Stromerzeugung unter gewissen Voraussetzungen vielleicht bald versteuern.

Der Plan

Geht es nach Finanzminister Wolfgang Schäuble (CSU) dann sollen Solarstromanlagen, die mehr als 20 Megawattstunden Strom im Jahr erzeugen, künftig mit einer Stromsteuer belegt werden. Diese könnte 2,05 Cent pro Kilowattstunde betragen. Die Stromsteuer von 2,05 Cent soll auf jedes erzeugte Kilowatt fällig werden, wenn die 20 Megawattstunden einmal überschritten sind. Der Bund rechnet mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro durch regenerative Energien.

Die neue Stromsteuer

Die Stromsteuer für größere Solaranlagen dürfte vor allem geschätzte 100.000 Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbebetrieben und Mehrfamilienhäusern, landwirtschaftlichen Betrieben und Genossenschaften betreffen. Private Einfamilienhäuser erzeugen und verbrauchen rund drei bis vier Megawattstunden im Jahr. Sie wären von der Steuer befreit. Größere Solarstromanlagen, die jetzt noch Überschüsse ins Netz einspeisen und dafür eine Förderung nach dem Stromsteuergesetz bekommen, hätten das Nachsehen. Eine doppelte Förderung, wie sie derzeit bei größeren Photovoltaik-Anlagen möglich ist, sei laut EU-Vorgaben nicht erlaubt, heißt es aus Politikerkreisen. Die neue Stromsteuer soll zudem rückwirkend gelten. Das wäre seit 2014 die zweite Belastung für die stark gebeutelte Solarstrombranche.

Regenerative Stromerzeugung im Blickfeld

Neben Photovoltaik fasst die Bundesregierung auch Kleinkraftwerke, die Ökostrom und Wärme erzeugen, ins Auge. 1999 brachte die damalige Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) mit dem Stromsteuergesetz ein Gesetz auf den Weg, dass konventionell erzeugten Strom im Strompreisvergleich zu Strom aus erneuerbaren Energien teurer machen sollte. In der bis heute gültigen Fassung werden Stromnutzer, die Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen, mit einer Stromsteuer belegt. Wer dagegen selbst Strom erzeugt, der ist von der Stromsteuer befreit. Wird Strom verkauft, der nicht durch das öffentliche Stromnetz fließt, muss darauf ebenfalls keine Stromsteuer bezahlt werden. Die Einnahmen durch die Stromsteuer sollten für Maßnahmen zum Klimaschutz verwendet werden und zum Teil in die Finanzierung der Rentenkasse fließen.

Der Widerstand formiert sich

Vom Referentenentwurf zur Novellierung des Stromsteuergesetzes wären vor allem Eigenverbraucher und Erzeuger, die Kunden im näheren Umkreis mit Ökostrom beliefern, betroffen. Dafür soll der neue Paragraph 8e geschaffen werden. Von vielen Seiten formiert sich bereits der Widerstand gegen die geplante Besteuerung, in der Solarlobby, bei den Erzeugern und sogar in den eigenen Reihen der Bundesregierung. „Das ist das Gleiche, als wenn jemand auf seinem Balkon Tomaten anbaut und später dafür Umsatzsteuer zahlen soll“, sagte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) aus Baden Württemberg in der Süddeutschen Zeitung. Die Solarlobby vergleicht die Idee mit einem Schildbürgerstreich. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Solarwirtschaft (BSW) rief die Bundesregierung auf, sich auf die Beschlüsse des Klimagipfels von Paris zu konzentrieren und die Hindernisse nicht auf- sondern abzubauen. Schon der reine Entwurf der geplanten Gesetzesänderung würde in der Solarwirtschaft eine große Verunsicherung hervorrufen.

Die Energiewende gerät ins Stocken

Bereits mit der neuen Abstandsregelung für Windräder in Bayern nahm die Fahrt der Energiewende enorm ab. Doch auf vielen Dachflächen in den Städten schlummert immer noch ungenutztes Potential. Ganze Stadtbezirke könnten mit Solarstrom versorgt werden, wenn durch mehr erzeugten Sonnenstrom auch die Speicherbatterien billiger werden könnten. Derzeit wird Solarstrom zwischen neun und elf Cent erzeugt. Mit der geplanten Stromsteuer kämen beim Strompreisvergleich noch einmal 2 Cent dazu. Ob sich der Betrieb einer Photovoltaikanlage dann noch lohnt, das ist fraglich.

Die Verwaltungsarbeit für Ökostromerzeuger würde sich ebenfalls verschärfen, denn statt bis zum Mai sollen nach dem neuen Gesetz alle erzeugten Strommengen, die nicht in das öffentliche Netz eingespeist wurden, bereits bis zum 28. Februar für das angelaufene Jahr gemeldet werden. Alle Anlagenbetreiber sollen zudem für eine gerechte Besteuerung von der Zollverwaltung erfasst werden. Damit wären vor allem Betreiber von Inselanlagen betroffen, die bis jetzt weder beim Netzbetreiber, noch bei der Bundesnetzagentur registriert sind.

Nach dem Willen von Schäuble soll auch das Laden von Elektroautos zukünftig mit einer Stromsteuer besteuert werden und ebenso sollen Batteriespeicher mit einer Abgabe belegt werden. Ausgenommen sind konventionelle Lichtmaschinen und Brennstoffzellen, die Strom nur zum Eigenverbrauch während der Fahrt mit dem Auto erzeugen. Gemeinsam mit den Änderungen bei der Tabak- und Alkoholsteuer rechnet die Bundesregierung bis 2017 mit Mehreinnahmen bis 58 Millionen Euro, die bis 2022 auf 328 Milliarden steigen könnten.

Keine sonnigen Aussichten

Der Referentenentwurf liegt derzeit im Bundeskabinett vor und wird nach der Abstimmung der Ministerien und der Beschlussfassung dem Bundestag vorgelegt. Stimmt der Bundestag der Gesetzesänderung zu, dann könnte die Gesetzesänderung bereits in der zweiten Hälfte 2016 in Kraft treten.

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