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Google/Youtube-Manager verurteilt – droht Internet-Zensur?

youtube_logoDas Undenkbare ist wahr geworden. Vier leitende Mitarbeiter von Google standen in Italien wegen eines, bei Youtube eingesetzten, Videos vor Gericht. Drei von ihnen wurden zu jeweils sechs Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihr Vergehen war, ein Video, das ein Verbrechen zeigte, nicht aus eigenem Antrieb rechtzeitig entfernt zu haben. Zwar ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, es wurde Berufung eingelegt, doch sollte das Beispiel Schule machen, könnte dies eine revolutionierende Einschränkung in der Anwendung des Internets bedeuten. Jeder Betreiber einer Webseite, der Usern die Möglichkeit einräumt, Videos, Bilder oder Meinungen einzusetzen, könnte sich dadurch dem Risiko der Strafbarkeit aussetzen.

Mailand – Wie u. a.der Corriere della Sera berichtet, wurden folgende drei Google-Mitarbeiter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt: Chef-Jurist David Drummond, Datenschutz-Chef Peter Fischer und Finanz-Chef George Reyes. Der vierte Angeklagte, Arvind Desikan, wurde freigesprochen.

Zur Vorgeschichte

Im Jahr 2006 verprügelten einige italienische Jugendliche einen autistischen Mitschüler, filmten die Gewalttat und setzten den Clip bei Youtube ein. Erst, nachdem dieses Video einige tausend Mal angeklickt worden ist, kam jemand auf die Idee, es bei Youtube anzuzeigen, worauf es umgehend entfernt wurde. Die Mitarbeiter von Youtube stellten sogleich alle Informationen der Polizei zur Verfügung, was auch zur Verhaftung der Verantwortlichen führte. Man sollte annehmen, dass dadurch alles Notwendige getan wurde.

Nicht so, in den Augen der italienischen Justiz. Den Angeklagten, die in diesem Fall die oberste Verantwortung tragen, wurde vorgeworfen, das sie das Clip schon vorher hätten entfernen müssen!

Die Konsequenzen

Sollte das Urteil in zweiter Instanz Bestätigung finden, so könnte dies unvorstellbare Konsequenzen in der Verwendung des Internets mit sich bringen – und zwar nicht nur für Youtube. Für jeden Betreiber einer Webseite mit Kommentarfunktion, allen voran natürlich Foren, ganz besonders natürlich, wenn auch die Möglichkeit gegeben wäre, Bildmaterial einzusetzen, wäre es dadurch ausgeschlossen, die Einschaltungen automatisch freizugeben. Ungeachtet, ob es sich um Gewaltszenen, Kinderpornographie, Aufrufen zu Gesetzesübertretungen, rechtsradikale Äußerungen oder vielleicht auch nur Urheberrechtsverletzungen handeln könnte, der Betreiber der Webseite könnte dafür zur Verantwortung gezogen werden. Und zwar strafrechtlich. Für kleinere Foren mag die Möglichkeit ja noch gegeben sein, auch wenn diese weitgehend, auf Grund des drastisch ansteigenden Verwaltungsaufwandes, verschwinden würden, doch für Portale ab einer gewissen Größe, würde dies das absolute Ende bedeuten. Man stelle sich vor, Youtube müsse sich jedes einzelne Video ansehen, bevor es freigegeben wird. Dies kostenlos durchzuführen, wäre absolut ausgeschlossen.

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Hätte dies auch Konsequenzen für Menschen, die weder eine Webseite betreiben noch selbst Kommentare oder Bilder einsetzen? Selbstverständlich. Der freie Informationsfluss, der zwar auch enorm viel Unsinn mit sich bringt, trotzdem aber auch oft wertvolle oder vielleicht auch nur unterhaltsame Information, wäre dadurch unterbunden. Das, was wir am Internet zu schätzen gelernt haben, die praktische Anwendung der freien Meinungsäußerung, ist durch dieses Urteil gefährdet. Vorläufig bleibt nur zu hoffen, dass es in zweiter Instanz keine Bestätigung finden wird. Sollte es zu Aufrufen kommen, sich an Protestaktionen zu beteiligen, so raten wir absolut mitzumachen. Auch The Intelligence wird ihr bestes geben, Einfluss auf die weitere Entwicklung auszuüben.

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