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Korrigierende Vergewaltigung – So abscheulich wie die Bezeichnung

lesbisch_symbolSystematische Vergewaltigungen bringen wir meist mit kriegerischen Auseinandersetzungen in Verbindung: Sie dienen dem Zweck, ganze Bevölkerungsgruppen zu demütigen und zu zerstören. 2001 verurteilte der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien erstmals diese Vergewaltigungen als schweren Verstoß gegen die Genfer Konventionen und stufte sie als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Doch während die Resolution 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die sexualisierende Gewalt in bewaffneten Konflikten seit 2008 als Strafbestand bewertet und dieser Tatbestand als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit oder als Bestandteil von Völkermord geahndet werden kann, ist die „korrigierende Vergewaltigung“ zu Friedenszeiten und fernab von jeglicher Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden, ein gängiges Mittel, um lesbische Frauen „auf den richtigen Weg“ zu bringen.

Vor allem in Südafrika sind sexuelle Übergriffe an der Tagesordnung. Der Organisation Avaaz zufolge werden rund ein Viertel aller in Südafrika lebenden Mädchen Opfer einer Vergewaltigung, bevor sie das 17. Lebensjahr erreichen. Zudem sind – unter dem Deckmantel der Umorientierung lesbischer Frauen hin zur Heterosexualität – korrigierende Vergewaltigungen an der Tagesordnung. In einem Land, das die Gleichstellung der Geschlechter in seiner Verfassung festschrieb und für seine Post-Apartheid-Bemühungen zum Schutz gegen Diskriminierung bekannt ist, gehen die Täter bis zum heutigen Tage straffrei aus.

Für die potentiellen Opfer bedeutet dies einen täglichen Überlebenskampf in Angst am Rande der Gesellschaft. Organisierte Unterstützung erhielten sie erstmals 2007, als die Ermordung eines lesbischen Paares verschiedene Menschenrechtsgruppen auf den Plan rief, die sich zur 07/07/07 Campaign zusammenschlossen. Ein Jahr später führte die Vergewaltigung und Ermordung einer ehemaligen südafrikanischen Fußballnationalspielerin tatsächlich zur Verurteilung eines Täters. Ausschlaggebend hierfür dürfte der Druck des internationalen Interesses an diesem Fall gewesen sein, Sizakele Sigasa, das Opfer, war zugleich LGBT – Aktivistin (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender). Allerdings verneinte das Gericht den Einfluss der sexuellen Orientierung des Opfers auf die Tat.

Im Jahre 2010 riskierten südafrikanische Aktivistinnen buchstäblich ihr Leben, als sie den Fall der Millicent Gaika öffentlich machten: Auch sie wurde gefesselt, gewürgt, gefoltert, mehrmals vergewaltigt und kam nur knapp mit dem Leben davon. Mit einem durch rund 135.000 Unterschriften unterstützen Proteststurm erreichten sie, dass Jeffrey Radebe, Justizminister Südafrikas, in einem Interview die Unterstützung der Opfer sowie die Strafverfolgung zusagte.

Leider blieb es bei der Ankündigung, bis zum heutigen Tage werden „korrigierende Vergewaltigungen“ weder kriminalisiert noch geahndet. Dass ohne ständigen Druck der Öffentlichkeit etwas passiert, ist kaum erwarten. Entlarvend ist auch die Tatsache, dass Südafrika zwar die Resolution, welche von der UN-Vollversammlung alle zwei Jahre verabschiedet wird und außergerichtliche und willkürliche Tötungen verurteilt, auch 2010 unterschrieb, allerdings erst, nachdem der bisherige Zusatz Tötung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gestrichen wurde.

Avaaz kämpft weiter und fordert in einer aktuellen Petition Südafrika auf, die korrigierende Vergewaltigung zu stoppen. Wir können alle mithelfen, einen Schritt weiter Richtung Menschenwürde und Gleichberechtigung zu gehen.

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