Samstag , 20 April 2024
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Mieten Anstieg in Deutschland – Wer soll das noch bezahlen?

mieten-in-deutschlandDer stetige Anstieg der Mieten in Deutschland belastet immer mehr Menschen. Besonders Geringverdiener sind stark von den steigenden Wohnungskosten betroffen. Doch der „Trend“ der Erhöhung geht weiter. So wird nun der Mittelschicht an die Geldbörse gegriffen. Immer mehr Menschen scheinen nur noch für die Zahlung der Miete arbeiten zu gehen. Ehepaare, bei welchen beide Partner in Arbeit sind, haben es sich so eingeteilt, dass der besser verdienende Partner für die Miete aufkommt, während der andere Partner für die Lebensunterhaltungskosten sein Einkommen verwendet. Bei Alleinverdienern ist es noch dramatischer. So ist dieser scheinbar nur noch in Arbeit um seine Wohnung halten zu können. Viele Menschen haben aufgrund der überhöhten Ausgaben, mehrere Jobs, um sowohl ihre Wohnung, wie auch ihr Leben bezahlen zu können. Doch häufig reicht selbst das nicht mehr aus, so bleibt immer mehr Personen nur noch der Weg zum Arbeitsamt, um ihr Gehalt zusätzlich mit Hartz IV aufstocken zu lassen. Manche Mieter mussten im letzten Jahr bis zu 20 Prozent mehr Miete zahlen, so wurden die Mieten zum Teil alle 15 Monate erhöht. Neben diesen stiegen auch die Neben- und Betriebskosten an. So wird es immer unverständlicher, wie man selbst seine Wohnung halten soll. Es wird mehr Geld für den Neubau von Wohnungen ausgegeben, was als Hauptbegründung für die Erhörung der Mieten gilt, da die Vermieterverbände, die ausgegeben Kosten, für die Neubauten, von bestehenden Mietern wieder einholen wollen. Doch was bringen den Bürgern neue Wohnungen, wenn sie ihre aktuelle Wohnung kaum noch tragen können? Günstige Wohnungen sind meist nicht bewohnbar, da diese in miserablen Zuständen dargeboten werden.

Gegenwehr gegen die Miterhöhungen

Eine Möglichkeit des Widerspruchs wäre, wenn sich die verlangten Erhörungen, über die angesetzten 15, beziehungsweise 20 Prozent belaufen. Dies wird insbesondere gern bei kleinen Wohnungen ausgenutzt. Vermieter verlangen äußerst gern zu hohe Mietbeträge, für kleine Wohnungen und erhöhen die anfallend Monatsmiete, bei solchen Wohnungen ebenfalls sehr gern. Doch dies zu beweisen ist leider Aufgabe des Vermieters, welcher hierbei Beweise vorlegen muss, dass sein Vermieter zu unrecht die monatlichen Wohnkosten erhöht hat. Um solchen Erhöhungen und dem schamlosen Ausnutzen selbiger entgegen zu stehen, haben der Bundestag und der Bundesrat sich zu einem Gesetzt geeinigt, welches in Zukunft die Mieter schützen und schonen soll. Auch der Mieterbund, kämpft gerade für eine maximal Erhöhung von 10 Prozent.

Neue Gesetze gegen steigende Mieten

Die Regierung möchte mit einem neuen Gesetzesentwurf verhindern, dass all die Menschen auf der Straße landen, welche eine Wohnung in Zukunft nicht mehr tragen können. So wurde die Mietobergrenze, für Erhöhungen, von 20 Prozent auf 15 Prozent gesenkt, noch dazu haben der Bundestag und der Bundestag dazu eingewilligt, dass Vermieter die Mieten ab dem Frühjahr 2013 „nur noch“ alle drei Jahre erhöhen dürfen. Doch auch dieses Gesetz hat einen Haken. So gilt die neue Obergrenze von 15 Prozent nicht bei neuen Mietverträgen, zudem agiert sie nicht flächendeckend. Das heißt, die neu eingeführte Obergrenze kommt insbesondere in begehrten Städten und Stadtvierteln zustande. Welche Städte und Stadtteile damit gemeint sind, muss jedes Bundesland für sich festlegen, daher erfährt man selbst solche Informationen am ehesten beim eigenen Bürgeramt.

Mietkosten, Nebenkosten und Kautionen

Neben der Kaltmiete als Grundbetrag, existieren zudem noch die Nebenkosten, welche die Geldbörsen immer weiter schrumpfen lassen. Bei einem Neueinzug fällt dazu auch noch die Entrichtung einer Kaution an. Diese zu zahlen ist für viele schon das erste Hindernis, was die Anmietung einer passenden Wohnung im Weg steht. Doch gibt es Möglichkeiten auch diese zu entrichten. So bieten variable Banken sogenannte Kautionsbürgschaften an, welche geschaffen wurden, um Menschen die Zahlung der anfallenden Kaution zu erleichtern.

Die Möglichkeit der Kautionsbürgschaft

Bei einer Anmietung von Wohnraum verlangen viele Vermieter eine Kaution, welche vorab zu Zahlen ist. Diese gilt quasi als Sicherheit für den Vermieter, dass der Mieter fähig ist, die monatlich anfallende Miete zu zahlen. Eine solche Kaution beträgt meist drei Kaltmieten. Der Vermieter ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch fähig solche Vorauszahlungen zu verlangen, jedoch muss eine solche Vorzahlung ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart worden sein. Sie als Mieter sind bei Einzug in eine Wohnung meist zu einer Zahlung von Kautionen verpflichtet. Diese können Sie in einer Summe erbringen oder auf ein Kautionssparbuch einzahlen. Ein solches Sparbuch legen Sie gemeinsam mit Ihrem Vermieter an, welches sich dann auch bis zum Auslaufen des Mietvertrages im Besitz des Vermieters befindet. Der auf das Sparbuch eingezahlte Geldbetrag ist Ihr Eigentum, welches Sie mit einer ordentlichen Beendigung des Mietverhältnisses zurückerlangen, zusätzlich der Zinsen. Ein solches Kautionssparbuch wird von einer Bank ermächtigt, welche das Geld, während des Wohnverhältnisses verwaltet, damit der Vermieter nicht über das Geld verwalten kann, dies bietet Ihnen gleichzeitig eine persönliche Sicherheit. Jedoch ist nicht jeder Mieter fähig die geforderten Kautionen aus eigener Tasche zu bezahlen. So gibt es die günstige Lösung einer Kautionsbürgschaft. Hinter einer solchen verbirgt sich Folgendes: Die Kautionsabsicherung wird als selbstschuldnerische Bürgschaft erlegt. Eine solche Bürgschaft stellen Banken und weitere andere Anbieter zur Verfügung. So können sich Mieter mit ihrem zukünftigen Vermieter auf eine Kautionsbürgschaft einigen, welche als Sicherheit für beide Seiten dient. Diese Bürgschaft, welche von der Bank (Versicherer) in Form einer Bürgschaftsurkunde hinterlegt wird, gibt dem Vermieter die Möglichkeit, die Bonität des Mieters zu prüfen. Der Mieter muss für die Abwicklung der Bürgschaft natürlich eigene geldliche Mittel einsetzten, welche von seinem Konto abgebucht werden. So fällt bei einer monatlichen Kaltmiete von 500 EUR, eine Kaution von 1.500 EUR an, welche der Mieter in monatlichen Abständen, von 6,50 EUR an den Versicherer zu entlohnen hat. Natürlich variieren die monatlichen Beträge von Anbieter zu Anbieter.

Bildnachweise:

Foto: fovito – Fotolia.com

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