Freitag , 26 April 2024
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ACTA-Vertragsentwurf verfügbar

smily_sad_faceWie wir vor einigen Tagen berichtet haben, finden sich seit rund zwei Jahren regelmäßig Vertreter von Staaten und Staatengemeinschaften zusammen, um einen, von anderen Rechtsgrundlagen unabhängigen, Vertrag zum Schutz von geistigem Eigentum und gegen Produktpiraterie auszuarbeiten. Die völlige Geheimhaltung der Verhandlungen führte schließlich zu weltweiten Protesten, worauf sich die Verantwortlichen genötigt sahen, nun doch Informationen zu den geplanten Vereinbarungen zu veröffentlichen.

Ohne jeglichen Verweis darauf, welche Länder sich für beziehungsweise gegen bestimmte Vertragspunkte aussprechen, ist ein vorläufiger Vertragsentwurf von ACTA im Internet einsehbar. Wie jedoch zu erwarten war, sind die darin enthaltenen Informationen zu jenen Punkten, die von Kritikern beanstandet wurden, nicht wirklich aufschlussreich. So findet sich im vorliegenden Entwurf auch die Formulierung, dass „jede Form geistigen Eigentums“ mit einbezogen werden kann. Speziell in diesem Zusammenhang erkennen Kritiker eine Gefahr für die freie Meinungsäußerung. Auch sieht der internationale Branchenverand, Computer and Communications Industry Association (CCIA), die Gefahr möglicher Internet-Sperren aufgrund behaupteter Urheberrechtsverletzungen als keineswegs gebannt. Wenn auch keiner der Punkte auf die diskutierte „Three-Strikes-Regelung“ verweist, die Usern ebenso wie Webseiten-Betreiben nach zweimaliger Verwarnung den Zugang zum Internet sperren könnte, so wird diese Möglichkeit, ebenso wie die Verantwortung von Providern, die bis jetzt lediglich als neutrale Datenübermittler fungieren, keinesfalls ausgeschlossen.

Erika Mann, Leiterin des Europabüros der CCIA, vergleicht die derzeitigen ACTA-Gespräche sogar mit dem gescheiterten Mulilateralen Abkommen über Investitionen (MAI) aus den 1990er Jahren, das ausländischen Investoren die Missachtung der Landesgesetze eingeräumt hätte. Auch damals sei unabhängig von der Welthandelsorganisation WTO verhandelt worden, genau wie im vorliegenden Fall Vereinbarungen gesucht werden, die erlauben, sich über bestehende Regelungen hinwegzusetzen.

Der Erfolg, den damalige Proteste gegen MAI herbeigeführt haben, sollte zu weiteren Aktionen gegen ACTA ermutigen. Schließlich unterliegen alle darin enthaltenen Punkte ohnehin bereits rechtlichen Regelungen. Diesbezügliche Einschränkungen, Umgehungen oder verschärfte Exekutionsmöglichkeiten werden mit Sicherheit weder konsumentenfreundlich sein noch dem, seit Bestehen des Internets hoch geschätzten, freien Informationsfluss entgegen kommen.

 

Quelle: Futurezone ORF

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